HINWEIS FÜR UNSERE MANDANTEN: INSOLVENZVERFAHREN SECURENTA AG

Unsere Kanzlei ist weiterhin mit der Betreuung von Mandanten im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren der Securenta AG (Amtsgericht Göttingen, Az. 74 IN 222/07) befasst.

Wir vertreten zahlreiche ehemalige Anleger der Göttinger Gruppe / Securenta AG als Gläubiger in diesem noch laufenden Insolvenzverfahren. Dabei stehen wir unseren Mandanten unverändert als zuverlässiger Ansprechpartner zur Seite. Falls Sie weitere Informationen oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren – wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen.

Hintergrund

Seit vielen Jahren sind wir mit der rechtlichen Betreuung von Mandanten im Zusammenhang mit der Securenta AG und der Göttinger Gruppe befasst. Bereits vor der Insolvenz haben wir vor der Geldanlage bei der Securenta AG gewarnt. In Hunderten von Fällen haben wir erfolgreich Prozesse gegen die Securenta AG auf Rückzahlung der Einlagen in atypisch stille Beteiligungen geführt und vollstreckbare Titel für unsere Mandanten erstritten.

Die Securenta AG, gegründet 1986, war ein zentrales Unternehmen der Göttinger Gruppe, einem der größten Anbieter auf dem Grauen Kapitalmarkt in Deutschland. Insbesondere wurden sogenannte atypisch stille Beteiligungen angeboten, die unter den Bezeichnungen „Persönlicher Sachwert-Plan (PSP)“ oder später „Pensions-Spar-Plan“ vermarktet wurden. Diese Beteiligungen wurden häufig als sichere Altersvorsorge beworben, bargen jedoch erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust.

Mit der Insolvenz der Securenta AG im Jahr 2007 endete die Tätigkeit der Gesellschaft, und viele Anleger sahen sich mit erheblichen finanziellen Einbußen konfrontiert. Seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterstützen wir unsere Mandanten, um ihre Ansprüche bestmöglich zu sichern und durchzusetzen.