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Archiv für die Kategorie: Allianz Flexi-Immo

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Sommerberg Anlegerrecht - Immobilienfonds

Allianz Flexi Immo: Chancen auf Schadensersatz gestiegen

23. September 2014/in Allianz Flexi-Immo, Offene Immobilienfonds, Sonstiges/von Sommerberg

Dachfonds wie der Allianz Flexi Immo wurden von der Krise der offenen Immobilienfonds nicht verschont und gerieten ebenfalls in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten. So werden inzwischen alle offenen Immobilienfonds, in die der Dachfonds Allianz Flexi Immo investierte, abgewickelt.

Der Allianz Flexi Immo selbst hat die Rücknahme der Anteilsscheine ebenfalls seit April 2012 ausgesetzt und geschlossen. „Unter den gegebenen Umständen ist eine Wiedereröffnung nicht unbedingt wahrscheinlicher geworden“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für offene Immobilienfonds bei der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg.

Die betroffenen Anleger müssen aber nicht die Entscheidung abwarten, ob es zu einer Wiedereröffnung des Allianz Flexi Immo kommt oder nicht. Sie können auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen lassen. Diese können sich beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben, wenn die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt wurden. Dazu gehören beispielsweise Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen bzw. Leerstände oder Wechselkursverluste. Und bei offenen Immobilienfonds auch besonders die Aussetzung der Anteilsrücknahme, so dass die Anleger nicht mehr jederzeit über ihr investiertes Geld frei verfügen können.

Nachdem lange Zeit umstritten war, ob die Banken über dieses Schließungsrisiko aufklären müssen, hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.) für klare Verhältnisse gesorgt. Rechtsanwalt Diler: „Der BGH hat entschieden, dass die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko aufklären müssen. Und zwar ungefragt und unabhängig davon, ob die Schließung bereits absehbar war oder nicht. Ansonsten machen sie sich schadensersatzpflichtig.“

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Diler müsste sich die anlegerfreundliche Rechtsprechung des BGH zu offenen Immobilienfonds auch analog zu Dachfonds, die überwiegend in offene Immobilienfonds investieren, anwenden lassen. „Da auch Dachfonds wie der Allianz Flexi Immo  die Anteilsrücknahme aussetzen können und wesentlich von der Entwicklung der Zielfonds abhängig sind, bestehen auch die gleichen Risiken. Sollte die vermittelnde Bank also nicht über das Schließungsrisiko aufgeklärt haben, bestehen gute Chancen Schadensersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Diler.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Dachfonds und offene Immobilienfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

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Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Max Diesel / fotolia.de

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