Immobilienfonds in der Krise – Totalverlustgefahr für Anleger!
Wegen der hohen Risiken der Immobilienfonds wollen viele Anleger aussteigen. Wir helfen den Anlegern bei einer Rückabwicklung des Fondserwerbes und holen verloren geglaubtes Geld zurück.
Viele Immobilienfonds sind Sanierungsfälle oder es droht eine Schieflage der Fonds. Für die Anleger ist eine reale Totalverlustgefahr gegeben. Zahlreiche Fondsanleger haben ihr eingesetztes Geld bereits verloren.
Immobilienfonds sind hochriskante Unternehmensbeteiligungen. Mit der Fondszeichnung werden die Anleger zu Kommanditisten. Dadurch sind sie sowohl am Gewinn, aber auch am Verlust des Fonds beteiligt. Für die Anleger besteht das Risiko eines Totalverlustes ihres eingesetzten Geldes.
Geprellte Anleger schildern uns oft, dass sie sich der Risiken der Kapitalanlage gar nicht bewusst waren. Häufig haben nämlich die Berater (Banken, Sparkassen und sonstige Finanzdienstleister) ahnungslosen Kunden die Fonds als angeblich sichere Sache dargestellt.
Schadensregulierung: So holen sie sich das investierte Kapital zurück!
Wir helfen betroffenen Anlegern in ganz Deutschland. Unsere Anlegerschutzkanzlei betreut bundesweit mehrere Hundert geschädigte Anleger in Immobilienfonds. Zu unseren Mandanten zählen Kleinsparer ebenso wie vermögende Geldanleger.
Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten und vertreten auch Sie gerne – deutschlandweit.
Schadensersatz oder die Rückabwicklung ihrer Immobilienfondsanlage: Unser erfahrenes Anwaltsteam konnte bereits für viele Mandanten, die sich durch ihre Geldanlage in Immobilienfonds geschädigt sahen, Gelderstattungen oder Entschädigungsleistungen erwirken, etwa durch intensive Verhandlungen mit den verantwortlichen Finanzhäusern, auch ohne Einschaltung von Gerichten.
Wir vertreten Anleger unter anderem in diese Immobilienfonds:
KGAL/Alcas
SachsenFonds Australien
BVT Fonds
CFB-Fonds
Medico-Fonds
HCI (Österreich, USA II, Real Estate Growth)
MPC Sachwert-Rendite-Fonds
SHB
Was ist jetzt zu tun?
Weitere Informationen zu Immobilienfonds
Krise der Immobilienfonds
Immobilienfonds in schwerer Krise – Totalverlust für Anleger
Mehrere Hundert Immobilienfonds und deren Fondsanleger sind bislang von der Krise betroffen. Viele Fonds sind nur noch Sanierungsfälle. Es gibt Berichten zufolge bereits jetzt über 300 Fondsinsolvenzen. Experten rechnen damit, dass sich die Lage verschlimmert. Schätzungsweise weitere 600 bis 800 Schiffsfonds könnten noch zu Sanierungsfällen werden. Zehntausende Anleger müssen sich auf die Gefahr eines vollen Verlustes ihres eingesetzten Geldes einstellen.
Für die Krise gibt es mehrere Gründe: Vor allem in der Containerschifffahrt sind Charterraten bedingt durch die Wirtschaftskrise erheblich gesunken. Hinzu kamen Überkapazitäten durch zu viele Neubauten. Auch die Schiffspreise sind rückläufig. Viele Schiffe liegen beschäftigungslos auf Reede. Jetzt greift diese Misere offenbar auch auf Massegutfrachter und Tankerschiffe über.
Zehntausende deutscher Immobilienfondsanleger droht ein teilweiser Geldverlust oder sogar der Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Für viele der Anleger ist diese Gefahr bereits bittere Realität geworden.
Ausschüttungen werden gestoppt oder sogar zurückgefordert
Immer mehr Fonds sind finanziell nicht mehr in der Lage, die versprochenen jährlichen Ausschüttungen an die Anleger auszuzahlen. In mehreren uns bekannten Fällen fordern die Fondsbetreiber die Anleger sogar zur Rückzahlung bereits erfolgter Ausschüttungen auf. Wir halten je nach Einzelfall diese Rückforderung für unberechtigt.
Anleger nicht über Risiken aufgeklärt
Anleger getäuscht – keine Risikoaufklärung
Viele unserer Mandanten wollten ihr Geld sicher anlegen. Die Berater (Banken, Sparkassen und sonstige Finanzdienstleister) haben ihnen dann jedoch geraten, einen Schiffsfonds zu erwerben. Oft hieß es, dass Schiffsfonds eine angeblich solide Geldanlage seien. Häufig war von Risiken gar keine Rede oder die Risiken wurden als reine Theorie verharmlost.
In Wahrheit sind Immobilienfonds hochriskante Unternehmensbeteiligungen. Das Totalverlustrisiko ist realistisch. Einen Kapitalschutz gibt es für die Anleger nicht. Für die meisten Anleger sind Immobilienfonds gar nicht geeignet. Die Berater hätten hier dann den Fonds gar nicht empfehlen dürfen, sondern hätten sogar von dem Erwerb des Fonds ausdrücklich abraten müssen.
Die Stiftung Warentest warnt: Immobilienfonds kommen nur für solche Anleger in Betracht, die einen Verlust ihres Geldes in Kauf nehmen und problemlos verkraften können. Das trifft wohl nur auf wenige Anleger zu.
Viele unserer Mandanten haben einen Kapitalerstattungsanspruch, weil sie keine hinreichende Risikoaufklärung über den Fondsbeitritt erhalten haben.
Typische Beispiele für Falschinformation:
- Obwohl der Kunde eine sichere Geldanlage wollte, wurde ihm ein Immobilienfonds empfohlen.
- Von Risiken war gar keine Rede oder Risiken wurden nur als reine Theorie verharmlost.
- Die Provisionen (oft bis zu 15 Prozent der Kundengelder) wurden verheimlicht.
- Die jährlichen Ausschüttungen wurden teils als Zinsen dargestellt, obwohl es sich in Wahrheit um gewinnunabhängige Entnahmen handelt, die bei bestimmten Bedingungen vom Anleger wieder zurückgezahlt werden müssen.
- Auch hieß es häufig, dass der Kunde im Bedarfsfall jederzeit wieder über sein Geld verfügen kann, das in den Fonds angelegt wird. Die Wahrheit ist: Mangels eingeschränkter Fungibilität müssen die Anleger damit rechnen, dass ihr Geld für viele Jahre oder sogar Jahrzehnte fest im Fonds gebunden ist.
- *Unseren Mandanten wurden Immobilienfonds oft auch als Altersvorsorge verkauft. Dafür sind Schiffsfonds aber ebenfalls nicht geeignet.
Bei solchen Falschinformationen sehen wir oft gute Möglichkeiten für eine Schadensregulierung zugunsten unserer Mandanten.
Fondsausstieg für geprellte Immobilienfonds-Anleger
Rückabwicklung Ihrer Fehlinvestition
Die betroffenen Anleger sind verunsichert und fragen nach den Handlungsmöglichkeiten. Unsere Empfehlung: Kapitalanleger sollten einen „Ausstieg“ aus den Fonds prüfen lassen, wenn sie einen Verlust ihrer Gelder vermeiden wollen. Hier lohnt sich die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe.
Für viele Immobilienfondsanleger konnten wir bereits eine Schadensregulierung geltend machen. Für die Rückabwicklung (volle Kapitalerstattung gegen Rückgabe der Fondsbeteiligung) gibt es je nach Einzelfall verschiedene Ansatzpunkte. In Betracht kommen nicht nur Ansprüche wegen Prospekthaftung (fehlerhafte Prospekte), sondern auch wegen falscher Anlageberatung / fehlende Risikoaufklärung.
Außerdem können Anleger von einem verbraucherfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2006 (Az. XI ZR 56/05) profitieren: Wenn ein Kunde von seinem Bankberater nicht genau über die Höhe der Vermittlungsprovisionen aufgeklärt wurde, kann ein Rückabwicklungsanspruch gegeben sein. In faktisch keinem uns vorliegenden Fall wurden die Anleger von ihrer Bank oder Sparkasse über diese Provisionen aufgeklärt. Immerhin haben die Finanzhäuser oft Provisionen im zweistelligen Prozentbereich durch die Immobilienfondsvermittlung erhalten.
Die Beweislage ist hier sehr gut, weil das Finanzhaus beweisen muss, dass eine Provisionsaufklärung durchgeführt wurde. Unsere Erfahrung zeigt: Das gelingt häufig nicht. Selbst in den Prospekten werden oft die Kick-Back-Zahlungen nicht richtig benannt.
Zum Teil bestehen kurze Verjährungsfristen. Für Fondanleger kann daher schnelles Handeln wichtig sein kann. Unser Team betreut seit Jahren betroffene Kapitalanleger in ganz Deutschland. Gerne erteilen wir Ihnen kostenfrei weitere Informationen zum Schadensfall.
Unsere Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.
Sie können unser Beratungstelefon nutzen (0421 / 3016790). Ansprechpartner ist Herr Diler.
Was kostet die Erstberatung der Anlegerkanzlei Sommerberg?
Unsere anwaltliche Erstberatung erfolgt vollständig kostenfrei.
Trägt meine Rechtsschutzversicherung mögliche Kosten?
Wir übernehmen für Sie gerne kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Die Rechtsschutzversicherungen haben grundsätzlich die Kosten im Zusammenhang mit Kapitalanlagerechtsfällen zu tragen, sofern es um Schadensersatz oder die Rückabwicklung wegen einer gescheiterten Geldanlage geht.
Wenn allerdings in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) ein Ausschlussgrund enthalten ist, dann ist der Rechtsschutzversicherungen nicht verpflichtet, die Kosten für den Rechtsfall zu tragen. Wir klären dies für unsere Mandanten und führen die erforderliche Korrespondenz mit den Rechtsschutzversicherungen.
Kompetente anwaltliche Betreuung ist auch bei der Einholung von Deckungsschutz sinnvoll. Wir haben bereits häufig feststellen müssen, dass Anlegern, die ohne anwaltliche Hilfe eien Deckungsanfrage gestellt haben, die Kostenübernahme von ihrer Rechtsschutzversicherung zu Unrecht mit Berufung auf tatsächlich gar nicht einschlägige Ausschlussgründe verweigert wurde. Hier konnten wir dann im nachhinein noch helfen.
Ihre persönlichen Ansprechpartner
Rechtsanwalt Thomas Diler
Thomas Diler verfügt über langjährige Erfahrung in der kompetenten Vertretung der Rechte und Interessen geschädigter Bankkunden und Kapitalanleger.
Telefon: 0421 – 301 679 0
Fax: 0421 – 301 679 29
E-Mail: thomas.diler@sommerberg-llp.de
Rechtsanwalt André Krajewski
Herr Rechtsanwalt Krajewski leistet kompetente Beratung auf hohem juristischem Niveau. Er übernimmt vor allem die Vertretung in schwierigen und langwierigen Anlegerschutzprozessen.
Telefon: 0421 – 301 679 0
Fax: 0421 – 301 679 29
E-Mail: andre.krajewski@sommerberg-llp.de
Unsere Erfolge
Gericht folgt Argumenten der Kanzlei Sommerberg: Schadensersatz für Immobilienfonds-Anleger
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 10. Februar 2014 (Aktenzeichen 6 O 3784/12) Cortal Consors verurteilt, einer Bankkundin 7.223,06 Euro zu erstatten wegen einer Aufklärungspflichtverletzung über eine empfohlene Geldanlage in den Immobilienfonds AXA Immoselect.
Landgericht Frankfurt: Anleger erhält Schadensersatz von 10.000 Euro wegen Immobilienfonds SEB ImmoInvest
Klage der Kanzlei Sommerberg für geschädigten Fondsanleger wegen Aufklärungspflichtverletzung hat Erfolg.
Meist gelesen 2012: „Kanzlei Sommerberg erstreitet Urteil: Fondsanlegerin bekommt rund 30.000 Euro zurück“
Im Jahr 2012 wurde dieser Bericht am meisten von den Besuchern unserer Internetseite gelesen:
Stiftung Warentest bestätigt unsere Auffassung: geschlossene Immobilienfonds für Kleinsparer völlig ungeeignet
Rückendeckung durch Stiftung Warentest für Anleger von Immobilienfonds. „Für unsere Mandanten bestehen gute Aussichten auf Schadensersatz“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler von der Anlegerkanzlei Sommerberg. > hier mehr
Einigung wegen Fonds Axa Immoselect: Anlegerin erhält Schaden von Volksbank ersetzt
Gerichtsprozess wegen falscher Beratung vor dem Landgericht Bielefeld endet mit Vergleich – Volksbank verpflichtet sich zur Geldzahlung an Mandantin der Anlegerkanzlei Sommerberg. hier mehr
Kanzlei Sommerberg erwirkt Urteil mit Signalwirkung zu CS Euroreal: Schadensersatz für Anleger in Immobilienfonds
Ein Gerichtsurteil mit grundsätzlicher Bedeutung lässt geschädigte Fondssparer in offene Immobilienfonds hoffen, dass sie ohne Verluste ihr eingesetztes Kapital vollständig ersetzt bekommen. hier mehr
Gericht folgt Argumenten der Sommerberg-Anwälte: Geld zurück für Fondsanleger bestätigt!
Das Landgericht Berlin hat ein Discountbrokerunternehmen zur Zahlung von mehr als 75.000 Euro Schadensersatz an eine von der Anlegerkanzlei Sommerberg vertretene Fondssparerin verurteilt. Grund: Falschinformation über einen Krisenfonds. hier mehr
Immobilienfonds SEB ImmoInvest vor dem Aus: Kanzlei Sommerberg fordert Kaufpreisrückerstattung für geschädigte Fondssparer
Die Krise der offenen Immobilienfonds erreicht ihren Höhepunkt: Der rund 6 Mrd. Euro schwere Immobilienfonds SEB ImmoInvest, ein Schwergewicht der Branche, kündigte die Abwicklung an. hier mehr
Kanzlei Sommerberg erstreitet Urteil: Fondsanlegerin bekommt rund 30.000 Euro zurück
Die Anlageberatung stellte sich als offensichtlich fehlerhaft heraus, weil der empfohlene Fonds viel zu riskant und vollkommen ungeeignet für die Kundin war. Deswegen hat das Landgericht München I (Az. 27 O 4273/11) einer Kleinsparerin einen Anspruch auf Schadensregulierung zugesprochen. hier mehr