Alpha Patentfonds: Totalverlustgefahr für Anleger!
Wirtschaftliche Fehlentwicklung bei Alpha Patentfonds. Anwalt hilft: Bei bestimmten Bedingungen können geprellte Anleger noch verlustfrei ihren Fonds rückabwickeln.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg vertritt deutschlandweit Alpha Patentfonds-Anleger. Wir stehen für Anleger dieser Fonds gerne beratend zur Verfügung unter Telefon 0421-3016790. Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Diler.
Mehr als 4.000 betroffene Anleger haben sich an den Alpha Patentfonds beteiligt, und zwar als Kommanditisten. „Wir vertreten Anleger, die die Beteiligungen auf Empfehlung ihrer Bank erworben haben. Auch die Postbank hat diesen Fonds vermittelt. Die von uns betreuten Anleger sehen sich durch diese Geldanlage geschädigt. Wir sind daher damit befasst, eine Rückabwicklung zugunsten unserer Mandanten durchzusetzen“, sagt Sommerberg-Anwalt Diler.
Von den Anlegern wurde eine Gesamtsumme von insgesamt über 100 Millionen Euro eingeworben. Konkret gibt es folgende vom Frankfurter Emissionshaus Alpha Patentfonds Management GmbH aufgelegte Fonds:
- Alpha Patentfonds GmbH & Co. KG
- Alpha Patentfonds 2 GmbH & Co. KG
- Alpha Patentfonds 3 GmbH & Co. KG
- Alpha Patentfonds 3 – Tranche 2009 GmbH & Co. KG
Alpha Patenfonds: Erhebliche wirtschaftliche Fehlentwicklung
Wie sich jetzt herausstellt, entwickeln sich die Alpha Patenfonds viel schlechter als geplant. Das Geschäftsmodell geht offenbar nicht auf.
Viele Anleger befürchten daher einen Verlust ihrer Einlagen. Tatsächlich sind die Beteiligungen an den Alpha Patenfonds riskant: Die Anleger beteiligen sich als Kommanditisten. Durch diese Struktur bestehen erhebliche unternehmerische Risiken. Es besteht vor allem das Risiko eines vollständigen Verlustes des angelegten Geldes.
Verlustrisiko, Anleger fühlen sich nicht richtig aufgeklärt
Rechtsanwalt Diler sagt: „Anleger schildern uns, dass sie sich falsch beraten sehen. Sie hätten sich nicht an den Alpha Patentfonds beteiligt, wenn sie über die Risiken der Geldanlage vorher richtig aufgeklärt worden wären.“
Für Kleinsparer sind solche Fonds in der Regel ungeeignet. Verbraucherschützer warnen angesichts der Risiken davor, dass nur solche Anleger Kommanditbeteiligungen zeichnen sollten, die auch risikobereit sind und einen Totalverlust ihres Geldes in Kauf nehmen und verkraften können.
Ausstiegsmöglichkeiten
Geschädigten-Vertreter Diler: „Uns wurde von Anlegern geschildert, dass die Berater die Fonds als angeblich sichere Geldanlage dargestellt haben. Von Risiken und den oft extrem hohen Weichkosten war hingegen keine Rede.“
Eine solche Beratung ist falsch. Schon seit Jahren ist bekannt, dass viele geschlossene Fonds für die Anleger zu einem großen Verlustgeschäft werden können. Wenn ein Berater darüber nicht aufklärt, dann spricht dies für eine Falschberatung. Der Anleger kann dann je nach Einzelfall Schadensersatz verlangen und auch erfolgreich durchsetzen. Ob ein Schadensregulierungsanspruch besteht, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Deutschlandweite Hilfe für Betroffene
Anleger, die sich falsch beraten fühlen und nicht länger bereit sind, die Risiken in Kauf zu nehmen, sollten ihre Ausstiegsmöglichkeiten prüfen lassen. Die Kanzlei Sommerberg bietet eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung für Anleger in ganz Deutschland an. Rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne.
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Rechtsanwalt Thomas Diler
Thomas Diler verfügt über langjährige Erfahrung in der kompetenten Vertretung der Rechte und Interessen geschädigter Bankkunden und Kapitalanleger.
Telefon: 0421 – 301 679 0
Fax: 0421 – 301 679 29
E-Mail: thomas.diler@sommerberg-llp.de