Anderson Saved Loan Dynamic – Darlehensverträge
Welche Handlungsmöglichkeiten haben betroffene Anderson-Anleger? Sommerberg-Fachanwalt hilft bei Vertragssaustieg.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg vertritt zahlreiche betroffene Anleger, die sich wegen ihrer Geldanlage in Saved Loan Dynamic bei der Anderson Erste Deutsche Grundwert geschädigt sehen. Die Anleger haben sich verpflichtet, an Anderson ein Darlehen zu gewähren. Dies erfolgte oft mittels vereinbarter monatlicher Sparbeiträge.
Den Anlegern wurden angebliche Renditen in einer Höhe von bis EUR 10% jährlich versprochen. Zur angeblichen Sicherung des angelegten Geldes der Kleinsparer sollten den Anlegern Teile an Grundschulden erteilt werden.
Erste Insolvenz bei der Anderson-Gruppe
Zwischenzeitlich ist die Anderson-Muttergesellschaft Anderson Holding AG wegen Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung in Insolvenz geraten und über das Vermögen dieser Gesellschaft wurde das Insolvenzverfahren durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 16.07.2014 eröffnet. Die Anderson musste gegenüber den betroffenen Anlegern einräumen, dass die Insolvenz der Muttergesellschaft auch Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der gesamten Anderson-Gruppe haben kann.
Anlegern droht Totalverlust ihres investierten Geldes
Für die Anleger steht daher der Verlust ihres angelegten Geldes zu befürchten. Rechtsanwalt André Krajewski, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei Sommerberg, erklärt dazu: „Für die Anleger, die einen Saved Loan Dynamic-Vertrag mit Anderson geschlossen haben, besteht das Risiko eines Totalverlustes ihres eingezahlten Geldes.“
Rückabwicklung der Anderson Saved Loan Dynamic – Verträge
Rechtsanwalt Krajewski sieht jedoch Ausstiegsmöglichkeiten für die Betroffenen: „Nach Überprüfung der Rechtslage stellen wir fest, dass die von uns betreuten Mandanten ihren Vertrag auflösen und das eingezahlte Geld von Anderson zurückverlangen können. Es besteht hier sogar ein Schadensersatzanspruch, aus dem zusätzlich zur Rückzahlung des Anlagebetrages eine Vorfälligkeitsentschädigung von Anderson verlangt werden kann. Insofern kommt es auf die genaue juristische Argumentation an.“
Rechtsanwalt empfiehlt kompetente Hilfe
Betroffene Anleger können sich direkt an Herrn Rechtsanwalt André Krajewski, Kanzlei Sommerberg, wenden. Wir beraten deutschlandweit und unterstützen die Anleger bei der Rückforderung ihres Geldes und bei der Auflösung bestehender Darlehensverträge. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. E-Mail: info@sommerberg-llp.de, Beratungstelefon: 0421 / 301 67 90.
Was ist für einen erfolgreichen Fondsausstieg zu tun?
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Rechtsanwalt André Krajewski
Herr Rechtsanwalt Krajewski leistet kompetente Beratung auf hohem juristischem Niveau. Er übernimmt vor allem die Vertretung in schwierigen und langwierigen Anlegerschutzprozessen.
Telefon: 0421 – 301 679 0
Fax: 0421 – 301 679 29
E-Mail: andre.krajewski@sommerberg-llp.de
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