Verhandlung im Wirecard-Musterverfahren am 22. November 2024

Der 1. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts verhandelt am 22. November 2024 in dem Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen Wirecard AG in München. Der Termin wurde an diesem Tag auf 10:00 Uhr bestimmt. Vorsorglich wurde ein Fortsetzungstermin für den 25. November 2024, 10:00 Uhr, anberaumt.

Der konkrete Terminsort steht noch nicht fest; er wird gesondert bekanntgegeben, sobald die Raumfrage abschließend geklärt ist. Einzelheiten zu organisatorischen Fragen werden rechtzeitig vor dem Termin gesondert mitgeteilt.

Gegenstand der mündlichen Verhandlung wird die Zulässigkeit der Feststellungsziele des Vorlagebeschlusses des Landgerichts München I vom 14. März 2022 (Az. 3 OH 2767/22 KapMuG) sein. Dabei wird es insbesondere darum gehen, ob die Feststellungsziele gegen die Musterbeklagte zu 2), die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, statthaft sind sowie insgesamt um die Frage der Bestimmtheit der Feststellungsziele des Vorlagebeschlusses.

Die Kanzlei Sommerberg wird selbstverständlich an dem Verhandlungstermin teilnehmen. Anschließend werden wir unsere Mandanten ausführlich über den Ablauf und Inhalt des Termins informieren.

 

 

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