IVG EuroSelect Fonds
IVG EuroSelect-Fonds mit Verlustgefahr
Anleger wurden nicht über Risiken aufgeklärt
Geschädigten-Anwalt: „Ausstieg“ ist für Fondsbesitzer möglich
Pressemeldungen zufolge steht der IVG Konzern kurz vor der Pleite. Viele der Fondsanleger sind daher verunsichert und wollen schnell handeln. Wir helfen den Anlegern.
Wir vertreten bereits zahlreiche geschädigte Anleger, die sich an den EuroSelect Immobilienfonds von IVG beteiligt haben. Die Anlegerkanzlei Sommerberg setzt hier die faktische Rückabwicklung des Fondserwerbes für die Fondsbesitzer durch, die nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sind. Bei Auflärungspflichtverletzungen ist ein Regress möglich. Dies prüfen wir. Die Anlegerkanzlei Sommerberg ist mit der Sache IVG Fonds vertraut.
Hilfe für Betroffene bundesweit
Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf, wenn auch Sie nach Ausstiegsmöglichkeiten oder eine Rückabwicklung Ihrer Kapitalanlage in den EuroSelect Fonds erreichen wollen. Wir helfen Ihnen gerne. Die Anlegerkanzlei Sommerberg betreut betroffene IVG-Anleger in ganz Deutschland. Unsere Erstberatung ist kostenfrei (Beratungstelefon: 0421/3016790). Ihr Ansprechpartner ist Herr Diler, Stichwort: IVG Immobilienfonds.
Wir befassen uns hier mit diesen IVG-Immobilienfonds:
EuroSelect 07 – Triple
EuroSelect 08 – NeathousePlace
EuroSelect 09 – RiversideHouse
EuroSelect 10 – Amersfoort
EuroSelect 11 – Moorgate
EuroSelect 12 – LondonWall
BalancedPortfolio UnitedKingdom
EuroSelect 14 – TheGherkin
EuroSelect 16 – TheSquare
EuroSelect 17 – Amstelveen
EuroSelect 20 – TheNorthGate
Hochriskante Unternehmensbeteiligungen
Bei den EuroSelect Fonds von IVG handelt es sich um geschlossene Immobilienfonds. Das Anlegergeld ist im Schwerpunkt in Büroimmobilien investiert. Die Fonds gehören zu den Graumarktprodukten. Es handelt sich um Unternehmensbeteiligungen. Die Anleger sind am Gewinn, aber auch am Verlust beteiligt.
Zahlreiche geschlossene Immobilienfonds sind für Anleger ein reines Verlustgeschäft. Es droht hier sogar das Risiko großer Verluste für das angelegte Kapital.
Viele IVG-Anleger haben uns bereits geschildert, dass sie sich falsch beraten sehen, weil sie nicht über die enormen Risiken aufgeklärt worden sind. Unsere Mandanten wussten oft gar nicht, wie riskant die Fonds wirklich sind. Die Anleger haben die EuroSelect Fonds über ihren Anlageberater oder ihre Bank erworben. Uns wurden bereits mehrfach von den Betroffenen erläutert, dass die Berater die Fonds als angeblich sichere Geldanlage angepriesen haben. Von Risiken und den Vermittlungsprovisionen war hingegen keine Rede oder die Risiken wurden als vollkommen abwegig dargestellt.
Eine solche Beratung stufen die Anlegeranwälte der Kanzlei Sommerberg als offensichtlich falsch ein. Der Anleger kann hier dann je nach Einzelfall Schadensersatz verlangen und auch erfolgreich durchsetzen. Die Anleger müssen von ihren Beratern nämlich unbedingt über die wesentlichen Risiken aufgeklärt werden. Dies gilt vor allem dann, wenn die Beratungskunden solche Risiken gar nicht eingehen und ihr Geld nicht der Gefahr eines Verlustes aussetzen wollten.
Rückabwicklung bei unterlassener Provisionsaufklärung
Nach der Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Kunde außerdem die Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs verlangen, wenn die beratende Bank ihm nicht genau mitgeteilt hat, wie viel Vermittlungsprovisionen sie für den Verkauf des Fonds erhält. Die meisten unserer Mandanten haben uns mitgeteilt, dass sie über Vermittlungsprovisionen nicht aufgeklärt worden sind. Auch das kann nun ein guter Ansatzpunkt sein, um eine Schadensregulierung zu beanspruchen.
Ob eine Rückabwicklungsmöglichkeit besteht, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Die Anlegerkanzlei Sommerberg bietet Hilfe und Beratung für betroffene IVG EuroSelect – Anleger an (in ganz Deutschland).
Stichworte:
IVG EuroSelect Sieben GmbH & Co. KG
(EuroSelect 07 KG)
IVG EuroSelect Acht GmbH & Co. KG
(EuroSelect 08 KG)
IVG EuroSelect Neun GmbH & Co. KG
(EuroSelect 09 KG)
IVG EuroSelect Zehn GmbH & Co. KG
(EuroSelect 10 KG)
IVG EuroSelect Elf GmbH & Co. KG
(EuroSelect 11 KG)
IVG EuroSelect Zwölf GmbH & Co. KG
(EuroSelect 12 KG)
IVG EuroSelect BalancedPortfolio UK
GmbH & Co. KG (EuroSelect BPUK KG)
IVG EuroSelect Vierzehn GmbH & Co. KG
(EuroSelect 14 KG)
IVG EuroSelect Sechzehn GmbH & Co. KG
(EuroSelect 16 KG)
IVG EuroSelect Siebzehn GmbH & Co. KG
(EuroSelect 17 KG)
IVG EuroSelect Zwanzig GmbH & Co. KG
(EuroSelect 20 KG)
Rückabwicklung des Fondserwerbes
Wir konnten bereits erfolgreich zivilrechtliche Schadensregulierungsansprüche für unsere Mandanten geltend machen. Vor allem konnten wir außergerichtliche Vergleichslösungen im Sinne der von uns vertretenen Anleger mit dem verantwortlichen Finanzvertrieb finden. Die geltend zu machende Schadensersatzforderung ist gerichtet auf Rückabwicklung des Fondserwerbes.
Dies bedeutet, der geschädigte Anleger kann eine vollständige Erstattung seines in den EuroSelect Fonds angelegten Geldes verlangen und hat dafür im Gegenzug die Risikobeteiligung zurückzugeben. Dies ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich und wird nachfolgend noch genauer erläutert.
Stand: 31.07.2013
Was ist für einen erfolgreichen Fondsausstieg zu tun?
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Rechtsanwalt Thomas Diler
Thomas Diler verfügt über langjährige Erfahrung in der kompetenten Vertretung der Rechte und Interessen geschädigter Bankkunden und Kapitalanleger.
Telefon: 0421 – 301 679 0
Fax: 0421 – 301 679 29
E-Mail: thomas.diler@sommerberg-llp.de
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