Schiffsfonds in der Krise – Totalverlustgefahr für Anleger!
Anleger wollen Ausstieg: Rückabwicklung ist möglich
Viele Schiffsfonds sind bereits Sanierungsfälle. Schätzungen zufolge droht vielen weiteren der Fonds wegen der sich verschärfenden Krise in der Schifffahrt das Aus. Für die Anleger ist eine reale Totalverlustgefahr gegeben. Zehntausende von Anlegern haben ihr eingesetztes Geld bereits verloren.
Schiffsfonds sind hochriskante Unternehmensbeteiligungen. Vielen unserer Mandanten waren die Risiken bislang gar nicht bekannt. Häufig haben die Berater (Banken, Sparkassen und sonstige Finanzdienstleister) die Fonds nämlich ahnungslosen Kunden als sichere Sache dargestellt. Von den enormen Risiken war oft keine Rede.
Nun befürchten viele Anleger zu Recht einen Verlust ihres eingesetzten Kapitals und wollen den sofortigen Ausstieg (anstelle weiter dem Totalverlustrisiko ausgesetzt zu bleiben). Für die von uns vertretenen geschädigten Fondsanleger setzen wir die Schadensregulierung durch (Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs). Ziel: Volle Erstattung des eingesetzten Geldes.
Schadensregulierung: So holen sie sich das investierte Kapital zurück!
Wir helfen den Anlegern. Unsere Anlegerschutzkanzlei betreut bundesweit mehrere Hundert geschädigte Anleger in Schiffsfonds. Zu unseren Mandanten zählen vermögende Privatkunden ebenso wie Kleinsparer in ganz Deutschland. Wir konnten bereits für viele geschädigte Anleger Schadensersatz oder die Rückabwicklung ihrer Schiffsfondsanlage erreichen, also eine Kapitalerstattung durchsetzen.
Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten und vertreten auch Sie gerne – deutschlandweit.
Zugunsten unserer Mandanten können wir häufig Gelderstattungen oder Entschädigungsleistungen erwirken, etwa durch intensive Verhandlungen mit den verantwortlichen Finanzhäusern, auch ohne Einschaltung von Gerichten.
Weitere Informationen zu Schiffsfonds
Krise der Schiffsfonds
Schiffsfonds in schwerer Krise – Totalverlust für Anleger
Mehrere Hundert Schiffsfonds und deren Fondsanleger sind bislang von der Krise betroffen. Viele Fonds sind nur noch Sanierungsfälle. Es gibt Berichten zufolge bereits jetzt über 300 Fondsinsolvenzen. Experten rechnen damit, dass sich die Lage verschlimmert. Schätzungsweise weitere 600 bis 800 Schiffsfonds könnten noch zu Sanierungsfällen werden. Zehntausende Anleger müssen sich auf die Gefahr eines vollen Verlustes ihres eingesetzten Geldes einstellen.
Für die Krise gibt es mehrere Gründe: Vor allem in der Containerschifffahrt sind Charterraten bedingt durch die Wirtschaftskrise erheblich gesunken. Hinzu kamen Überkapazitäten durch zu viele Neubauten. Auch die Schiffspreise sind rückläufig. Viele Schiffe liegen beschäftigungslos auf Reede. Jetzt greift diese Misere offenbar auch auf Massegutfrachter und Tankerschiffe über.
Zehntausende deutscher Schiffsfondsanleger droht ein teilweiser Geldverlust oder sogar der Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Für viele der Anleger ist diese Gefahr bereits bittere Realität geworden.
Ausschüttungen werden gestoppt oder sogar zurückgefordert
Immer mehr Fonds sind finanziell nicht mehr in der Lage, die versprochenen jährlichen Ausschüttungen an die Anleger auszuzahlen. In mehreren uns bekannten Fällen fordern die Fondsbetreiber die Anleger sogar zur Rückzahlung bereits erfolgter Ausschüttungen auf. Wir halten je nach Einzelfall diese Rückforderung für unberechtigt.
Anleger nicht über Risiken aufgeklärt
Anleger getäuscht – keine Risikoaufklärung
Viele unserer Mandanten wollten ihr Geld sicher anlegen. Die Berater (Banken, Sparkassen und sonstige Finanzdienstleister) haben ihnen dann jedoch geraten, einen Schiffsfonds zu erwerben. Oft hieß es, dass Schiffsfonds eine angeblich solide Geldanlage seien. Häufig war von Risiken gar keine Rede oder die Risiken wurden als reine Theorie verharmlost.
In Wahrheit sind Schiffsfonds hochriskante Unternehmensbeteiligungen. Das Totalverlustrisiko ist realistisch. Einen Kapitalschutz gibt es für die Anleger nicht. Für die meisten Anleger sind Schiffsfonds gar nicht geeignet. Die Berater hätten hier dann den Fonds gar nicht empfehlen dürfen, sondern hätten sogar von dem Erwerb des Fonds ausdrücklich abraten müssen.
Die Stiftung Warentest warnt: Schiffsfonds kommen nur für solche Anleger in Betracht, die einen Verlust ihres Geldes in Kauf nehmen und problemlos verkraften können. Das trifft wohl nur auf wenige Anleger zu.
Viele unserer Mandanten haben einen Kapitalerstattungsanspruch, weil sie keine hinreichende Risikoaufklärung über den Fondsbeitritt erhalten haben.
Typische Beispiele für Falschinformation:
- Obwohl der Kunde eine sichere Geldanlage wollte, wurde ihm ein Schiffsfonds empfohlen.
- Von Risiken war gar keine Rede oder Risiken wurden nur als reine Theorie verharmlost.
- Die Provisionen (oft bis zu 15 Prozent der Kundengelder) wurden verheimlicht.
- Die jährlichen Ausschüttungen wurden teils als Zinsen dargestellt, obwohl es sich in Wahrheit um gewinnunabhängige Entnahmen handelt, die bei bestimmten Bedingungen vom Anleger wieder zurückgezahlt werden müssen.
- Auch hieß es häufig, dass der Kunde im Bedarfsfall jederzeit wieder über sein Geld verfügen kann, das in den Fonds angelegt wird. Die Wahrheit ist: Mangels eingeschränkter Fungibilität müssen die Anleger damit rechnen, dass ihr Geld für viele Jahre oder sogar Jahrzehnte fest im Fonds gebunden ist.
- *Unseren Mandanten wurden Schiffsfonds oft auch als Altersvorsorge verkauft. Dafür sind Schiffsfonds aber ebenfalls nicht geeignet.
Bei solchen Falschinformationen sehen wir oft gute Möglichkeiten für eine Schadensregulierung zugunsten unserer Mandanten.
Fondsausstieg für geprellte Schiffsfonds-Anleger
Rückabwicklung Ihrer Fehlinvestition
Die betroffenen Anleger sind verunsichert und fragen nach den Handlungsmöglichkeiten. Unsere Empfehlung: Kapitalanleger sollten einen „Ausstieg“ aus den Fonds prüfen lassen, wenn sie einen Verlust ihrer Gelder vermeiden wollen. Hier lohnt sich die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe.
Für viele Schiffsfondsanleger konnten wir bereits eine Schadensregulierung geltend machen. Für die Rückabwicklung (volle Kapitalerstattung gegen Rückgabe der Fondsbeteiligung) gibt es je nach Einzelfall verschiedene Ansatzpunkte. In Betracht kommen nicht nur Ansprüche wegen Prospekthaftung (fehlerhafte Prospekte), sondern auch wegen falscher Anlageberatung / fehlende Risikoaufklärung.
Außerdem können Anleger von einem verbraucherfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2006 (Az. XI ZR 56/05) profitieren: Wenn ein Kunde von seinem Bankberater nicht genau über die Höhe der Vermittlungsprovisionen aufgeklärt wurde, kann ein Rückabwicklungsanspruch gegeben sein. In faktisch keinem uns vorliegenden Fall wurden die Anleger von ihrer Bank oder Sparkasse über diese Provisionen aufgeklärt. Immerhin haben die Finanzhäuser oft Provisionen im zweistelligen Prozentbereich durch die Schiffsfondsvermittlung erhalten.
Die Beweislage ist hier sehr gut, weil das Finanzhaus beweisen muss, dass eine Provisionsaufklärung durchgeführt wurde. Unsere Erfahrung zeigt: Das gelingt häufig nicht. Selbst in den Prospekten werden oft die Kick-Back-Zahlungen nicht richtig benannt.
Zum Teil bestehen kurze Verjährungsfristen. Für Fondanleger kann daher schnelles Handeln wichtig sein kann. Unser Team betreut seit Jahren betroffene Kapitalanleger in ganz Deutschland. Gerne erteilen wir Ihnen kostenfrei weitere Informationen zum Schadensfall.
Unsere Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.
Sie können unser Beratungstelefon nutzen (0421 / 3016790). Ansprechpartner ist Herr Diler.
Was kostet die Erstberatung der Anlegerkanzlei Sommerberg?
Unsere anwaltliche Erstberatung erfolgt vollständig kostenfrei.
Trägt meine Rechtsschutzversicherung mögliche Kosten?
Wir übernehmen für Sie gerne kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Die Rechtsschutzversicherungen haben grundsätzlich die Kosten im Zusammenhang mit Kapitalanlagerechtsfällen zu tragen, sofern es um Schadensersatz oder die Rückabwicklung wegen einer gescheiterten Geldanlage geht.
Wenn allerdings in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) ein Ausschlussgrund enthalten ist, dann ist der Rechtsschutzversicherungen nicht verpflichtet, die Kosten für den Rechtsfall zu tragen. Wir klären dies für unsere Mandanten und führen die erforderliche Korrespondenz mit den Rechtsschutzversicherungen.
Kompetente anwaltliche Betreuung ist auch bei der Einholung von Deckungsschutz sinnvoll. Wir haben bereits häufig feststellen müssen, dass Anlegern, die ohne anwaltliche Hilfe eien Deckungsanfrage gestellt haben, die Kostenübernahme von ihrer Rechtsschutzversicherung zu Unrecht mit Berufung auf tatsächlich gar nicht einschlägige Ausschlussgründe verweigert wurde. Hier konnten wir dann im nachhinein noch helfen.
Wir vertreten Anleger in diese Schiffsfonds:
Atlas Fonds
BS Invest
GHF-Fonds
HC Hanse Capital Fonds
HT Hanse Treuhand Fonds
Harren & Partner
KGAL Fonds (SeaClass)
Maritim Invest
Premicon
Ihre persönlichen Ansprechpartner
Rechtsanwalt Thomas Diler
Thomas Diler verfügt über langjährige Erfahrung in der kompetenten Vertretung der Rechte und Interessen geschädigter Bankkunden und Kapitalanleger.
Telefon: 0421 – 301 679 0
Fax: 0421 – 301 679 29
E-Mail: thomas.diler@sommerberg-llp.de
Rechtsanwalt André Krajewski
Herr Rechtsanwalt Krajewski leistet kompetente Beratung auf hohem juristischem Niveau. Er übernimmt vor allem die Vertretung in schwierigen und langwierigen Anlegerschutzprozessen.
Telefon: 0421 – 301 679 0
Fax: 0421 – 301 679 29
E-Mail: andre.krajewski@sommerberg-llp.de
Was ist jetzt zu tun?
Unsere Erfolge
Schadensersatz für Anleger des Schiffsfonds MPC Offen Flotte
In diversen Fällen machen wir gegen verantwortliche Beratungsfirmen Schadensersatz für Anleger in verschiedene MPC-Schiffsfonds geltend.
Landgericht Berlin: Schadensersatz-Urteil für geprellte Anlegerin in CFB-Schiffsfonds
Die von der Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertretene Anlegerin erhält ihr eingesetztes Kapital in Höhe von 15.862,29 Euro zurück. Das hat das Landgericht Berlin entschieden.
Meist gelesen 2013: Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erzielt erneut Klageerfolg für geschädigten Fondssparer
In 2013 wurde dieser Bericht unserer Kanzlei am häufigsten gelesen: Schadensersatzurteil zugunsten eines Bankkunden macht weiteren Anlageopfern Hoffnung.
Kanzlei Sommerberg gewinnt erneut gegen Commerzbank
Bankkunde bekommt sein angelegtes Geld in Höhe 31.500 Euro zurück. Empfohlener Fonds (Conti Beteiligungsfonds X Vario) war nicht zur Altersvorsorge geeignet.
Vermittlung riskanter Schiffsfondsanlage: Bank leistet Vergleichszahlung
Die Kanzlei Sommerberg LLP schließt für Mandantin Vergleich.> hier mehr
Klagen geschädigter Anleger in Schiffsfonds haben Erfolg
Kanzlei Sommerberg LLP berichtet über Anlegerschutzverfahren: Gerichte sprechen Fondsopfern Schadensersatz wegen Aufklärungspflichtverletzungen zu.> hier mehr
Anlegerin erhält Schadensersatz wegen Fehlanlage in Schiffsfonds
LG Kleve folgt dem Vortrag der Anlegerkanzlei Sommerberg LLP: Bei unterlassener Aufklärung über Vertriebsprovisionen kann Fondsanleger die Geldrückerstattung verlangen.
Landgericht Hagen: Fondsanleger hat Anspruch auf Rückabwicklung der Schiffsbeteiligung
„Wir konnten eine wichtige Gerichtentscheidung erstreiten, von deren Kernaussage jetzt auch viele weitere geschädigte Schiffsfondsanleger profitieren können.“
Wir in den Medien: Kanzlei Sommerberg LLP zur fehlenden Risikoaufklärung bei Schiffsfonds
Das Handelsblatt verweist in seiner heutigen Ausgabe zum Thema Ausstiegsmöglichkeiten für Anleger aus Schiffsfonds auf die von der Anlegerkanzlei Sommerberg LLP bereitgestellte Informationsseite zum Thema.
Schadensersatzklagen gegen regionale Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen
Für zahlreiche Kunden regionaler Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen hat die im Kapitalanlagerecht tätige Kanzlei Sommerberg in den vergangenen Monaten Schadensersatzklagen eingereicht. Grund: Falschberatung!
Gericht: Geld zurück für geschädigte Schiffsfondsanleger!
Für viele Fondsanleger, die nach „Ausstiegsmöglichkeiten“ aus ihrem Schiffsfonds suchen, kann ein neues Gerichtsurteil wegweisend sein, das von der Anlegerkanzlei Sommerberg LLP erstritten wurde.
Rückabwicklung des Fondskaufs für geschädigte HCI-Fondsanlegerin: Landgericht Gießen spricht der Sommerberg-Mandantin volle Gelderstattung zu (über 20.000 Euro)
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP konnte eine gerichtliche Entscheidung erwirken, die für eine HCI-Fondsbesitzerin einen umfassenden Schadensersatz vorsieht (LG Gießen, Az. 3 O 468/11).
Schadensersatz von 105.000 Euro für Anleger eines Schiffsfonds: LG Hanau verurteilt Finanzberatungsfirma wegen Falschberatung
Das Landgericht Hanau hat mit Urteil vom 22. September 2011 (Az. 4 O 428/11) eine Finanzberatungsfirma verurteilt, einem Schiffsfondsanleger Schadensersatz von 105.000 Euro zu leisten. Die Entscheidung wurde von der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erwirkt, die den klagenden Kapitalanleger vertritt.
LG Trier spricht Schiffsfonds-Anleger 70.000 Euro Schadensersatz zu / Mehrfach auch außergerichtliche Einigung auf Entschädigung für Anleger in Schiffsfonds
Viele Schiffsfonds befinden sich in der Krise. Betroffene Anleger fühlen sich falsch beraten und fragen nach Möglichkeiten, um ihr Geld zurückzubekommen.