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Hohe Verluste bei
Schiffsfonds!

Handeln Sie jetzt! Rufen sie uns an.
Kapitalerstattung für Anleger möglich

Schiffsfonds in der Krise – Totalverlustgefahr für Anleger!

Anleger wollen Ausstieg: Rückabwicklung ist möglich

Viele Schiffsfonds sind bereits Sanierungsfälle. Schätzungen zufolge droht vielen weiteren der Fonds wegen der sich verschärfenden Krise in der Schifffahrt das Aus. Für die Anleger ist eine reale Totalverlustgefahr gegeben. Zehntausende von Anlegern haben ihr eingesetztes Geld bereits verloren.

Schiffsfonds sind hochriskante Unternehmensbeteiligungen. Vielen unserer Mandanten waren die Risiken bislang gar nicht bekannt. Häufig haben die Berater (Banken, Sparkassen und sonstige Finanzdienstleister) die Fonds nämlich ahnungslosen Kunden als sichere Sache dargestellt. Von den enormen Risiken war oft keine Rede.

Nun befürchten viele Anleger zu Recht einen Verlust ihres eingesetzten Kapitals und wollen den sofortigen Ausstieg (anstelle weiter dem Totalverlustrisiko ausgesetzt zu bleiben). Für die von uns vertretenen geschädigten Fondsanleger setzen wir die Schadensregulierung durch (Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs). Ziel: Volle Erstattung des eingesetzten Geldes.

Schadensregulierung: So holen sie sich das investierte Kapital zurück!

Wir helfen den Anlegern. Unsere Anlegerschutzkanzlei betreut bundesweit mehrere Hundert geschädigte Anleger in Schiffsfonds. Zu unseren Mandanten zählen vermögende Privatkunden ebenso wie Kleinsparer in ganz Deutschland. Wir konnten bereits für viele geschädigte Anleger Schadensersatz oder die Rückabwicklung ihrer Schiffsfondsanlage erreichen, also eine Kapitalerstattung durchsetzen.

Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten und vertreten auch Sie gerne – deutschlandweit.

Zugunsten unserer Mandanten können wir häufig Gelderstattungen oder Entschädigungsleistungen erwirken, etwa durch intensive Verhandlungen mit den verantwortlichen Finanzhäusern, auch ohne Einschaltung von Gerichten.

Schadensregulierung: So holen Sie sich das investierte Kapital zurück!
Rufen sie uns an. Telefon: 0421 / 301 679 0

Weitere Informationen zu Schiffsfonds

Krise der Schiffsfonds

Schiffsfonds in schwerer Krise – Totalverlust für Anleger

Mehrere Hundert Schiffsfonds und deren Fondsanleger sind bislang von der Krise betroffen. Viele Fonds sind nur noch Sanierungsfälle. Es gibt Berichten zufolge bereits jetzt über 300 Fondsinsolvenzen. Experten rechnen damit, dass sich die Lage verschlimmert. Schätzungsweise weitere 600 bis 800 Schiffsfonds könnten noch zu Sanierungsfällen werden. Zehntausende Anleger müssen sich auf die Gefahr eines vollen Verlustes ihres eingesetzten Geldes einstellen.

Für die Krise gibt es mehrere Gründe: Vor allem in der Containerschifffahrt sind Charterraten bedingt durch die Wirtschaftskrise erheblich gesunken. Hinzu kamen Überkapazitäten durch zu viele Neubauten. Auch die Schiffspreise sind rückläufig. Viele Schiffe liegen beschäftigungslos auf Reede. Jetzt greift diese Misere offenbar auch auf Massegutfrachter und Tankerschiffe über.

Zehntausende deutscher Schiffsfondsanleger droht ein teilweiser Geldverlust oder sogar der Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Für viele der Anleger ist diese Gefahr bereits bittere Realität geworden.

Ausschüttungen werden gestoppt oder sogar zurückgefordert

Immer mehr Fonds sind finanziell nicht mehr in der Lage, die versprochenen jährlichen Ausschüttungen an die Anleger auszuzahlen. In mehreren uns bekannten Fällen fordern die Fondsbetreiber die Anleger sogar zur Rückzahlung bereits erfolgter Ausschüttungen auf. Wir halten je nach Einzelfall diese Rückforderung für unberechtigt.

Anleger nicht über Risiken aufgeklärt

Anleger getäuscht – keine Risikoaufklärung

Viele unserer Mandanten wollten ihr Geld sicher anlegen. Die Berater (Banken, Sparkassen und sonstige Finanzdienstleister) haben ihnen dann jedoch geraten, einen Schiffsfonds zu erwerben. Oft hieß es, dass Schiffsfonds eine angeblich solide Geldanlage seien. Häufig war von Risiken gar keine Rede oder die Risiken wurden als reine Theorie verharmlost.

In Wahrheit sind Schiffsfonds hochriskante Unternehmensbeteiligungen. Das Totalverlustrisiko ist realistisch. Einen Kapitalschutz gibt es für die Anleger nicht. Für die meisten Anleger sind Schiffsfonds gar nicht geeignet. Die Berater hätten hier dann den Fonds gar nicht empfehlen dürfen, sondern hätten sogar von dem Erwerb des Fonds ausdrücklich abraten müssen.

Die Stiftung Warentest warnt: Schiffsfonds kommen nur für solche Anleger in Betracht, die einen Verlust ihres Geldes in Kauf nehmen und problemlos verkraften können. Das trifft wohl nur auf wenige Anleger zu.

Viele unserer Mandanten haben einen Kapitalerstattungsanspruch, weil sie keine hinreichende Risikoaufklärung über den Fondsbeitritt erhalten haben.

Typische Beispiele für Falschinformation:

  • Obwohl der Kunde eine sichere Geldanlage wollte, wurde ihm ein Schiffsfonds empfohlen.
  • Von Risiken war gar keine Rede oder Risiken wurden nur als reine Theorie verharmlost.
  • Die Provisionen (oft bis zu 15 Prozent der Kundengelder) wurden verheimlicht.
  • Die jährlichen Ausschüttungen wurden teils als Zinsen dargestellt, obwohl es sich in Wahrheit um gewinnunabhängige Entnahmen handelt, die bei bestimmten Bedingungen vom Anleger wieder zurückgezahlt werden müssen.
  • Auch hieß es häufig, dass der Kunde im Bedarfsfall jederzeit wieder über sein Geld verfügen kann, das in den Fonds angelegt wird. Die Wahrheit ist: Mangels eingeschränkter Fungibilität müssen die Anleger damit rechnen, dass ihr Geld für viele Jahre oder sogar Jahrzehnte fest im Fonds gebunden ist.
  • *Unseren Mandanten wurden Schiffsfonds oft auch als Altersvorsorge verkauft. Dafür sind Schiffsfonds aber ebenfalls nicht geeignet.

Bei solchen Falschinformationen sehen wir oft gute Möglichkeiten für eine Schadensregulierung zugunsten unserer Mandanten.

Fondsausstieg für geprellte Schiffsfonds-Anleger

Rückabwicklung Ihrer Fehlinvestition

Die betroffenen Anleger sind verunsichert und fragen nach den Handlungsmöglichkeiten. Unsere Empfehlung: Kapitalanleger sollten einen „Ausstieg“ aus den Fonds prüfen lassen, wenn sie einen Verlust ihrer Gelder vermeiden wollen. Hier lohnt sich die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe.

Für viele Schiffsfondsanleger konnten wir bereits eine Schadensregulierung geltend machen. Für die Rückabwicklung (volle Kapitalerstattung gegen Rückgabe der Fondsbeteiligung) gibt es je nach Einzelfall verschiedene Ansatzpunkte. In Betracht kommen nicht nur Ansprüche wegen Prospekthaftung (fehlerhafte Prospekte), sondern auch wegen falscher Anlageberatung / fehlende Risikoaufklärung.

Außerdem können Anleger von einem verbraucherfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2006 (Az. XI ZR 56/05) profitieren: Wenn ein Kunde von seinem Bankberater nicht genau über die Höhe der Vermittlungsprovisionen aufgeklärt wurde, kann ein Rückabwicklungsanspruch gegeben sein. In faktisch keinem uns vorliegenden Fall wurden die Anleger von ihrer Bank oder Sparkasse über diese Provisionen aufgeklärt. Immerhin haben die Finanzhäuser oft Provisionen im zweistelligen Prozentbereich durch die Schiffsfondsvermittlung erhalten.

Die Beweislage ist hier sehr gut, weil das Finanzhaus beweisen muss, dass eine Provisionsaufklärung durchgeführt wurde. Unsere Erfahrung zeigt: Das gelingt häufig nicht. Selbst in den Prospekten werden oft die Kick-Back-Zahlungen nicht richtig benannt.

Zum Teil bestehen kurze Verjährungsfristen. Für Fondanleger kann daher schnelles Handeln wichtig sein kann. Unser Team betreut seit Jahren betroffene Kapitalanleger in ganz Deutschland. Gerne erteilen wir Ihnen kostenfrei weitere Informationen zum Schadensfall.

Unsere Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Sie können unser Beratungstelefon nutzen (0421 / 3016790). Ansprechpartner ist Herr Diler.

Was kostet die Erstberatung der Anlegerkanzlei Sommerberg?

Unsere anwaltliche Erstberatung erfolgt vollständig kostenfrei.

Trägt meine Rechtsschutzversicherung mögliche Kosten?

Wir übernehmen für Sie gerne kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Die Rechtsschutzversicherungen haben grundsätzlich die Kosten im Zusammenhang mit Kapitalanlagerechtsfällen zu tragen, sofern es um Schadensersatz oder die Rückabwicklung wegen einer gescheiterten Geldanlage geht.

Wenn allerdings in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) ein Ausschlussgrund enthalten ist, dann ist der Rechtsschutzversicherungen nicht verpflichtet, die Kosten für den Rechtsfall zu tragen. Wir klären dies für unsere Mandanten und führen die erforderliche Korrespondenz mit den Rechtsschutzversicherungen.

Kompetente anwaltliche Betreuung ist auch bei der Einholung von Deckungsschutz sinnvoll. Wir haben bereits häufig feststellen müssen, dass Anlegern, die ohne anwaltliche Hilfe eien Deckungsanfrage gestellt haben, die Kostenübernahme von ihrer Rechtsschutzversicherung zu Unrecht mit Berufung auf tatsächlich gar nicht einschlägige Ausschlussgründe verweigert wurde. Hier konnten wir dann im nachhinein noch helfen.

Wir vertreten Anleger in diese Schiffsfonds:

Atlantic-Fonds

Atlas Fonds

BS Invest

Castor Kapital

CFB-Fonds

CONTI-Fonds

Dr. Peters DS-Rendite-Fonds

EEH

Embdena

FHH Fonds

GEBAB-Fonds

GHF-Fonds

HC Hanse Capital Fonds

HT Hanse Treuhand Fonds

Harren & Partner

HCI Fonds

Ideenkapital

KGAL Fonds (SeaClass)

König & Cie. Renditefonds

Lloyd Fonds (LF)

Maritim Invest

MPC Capital Fonds

Nordcapital

Orange Ocean

Premicon

Salamon (SAG)

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Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

3. Mai 2017
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-hafen.jpg 572 839 Sommerberg https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpg Sommerberg2017-05-03 13:21:222021-01-18 14:49:07CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen
Sommerberg Anlegerrecht - Containerschiff

Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!

2. Januar 2017
Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-containerschiff1.jpg 566 849 Sommerberg https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpg Sommerberg2017-01-02 09:39:302018-06-05 18:07:14Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!
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HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

17. November 2016
Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-hafen.jpg 572 839 Sommerberg https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpg Sommerberg2016-11-17 09:20:372021-01-18 13:23:43HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Rechtsanwalt Thomas Diler

Thomas Diler verfügt über langjährige Erfahrung in der kompetenten Vertretung der Rechte und Interessen geschädigter Bankkunden und Kapitalanleger.

Telefon: 0421 – 301 679 0
Fax: 0421 – 301 679 29
E-Mail: thomas.diler@sommerberg-llp.de

Rechtsanwalt André Krajewski

Herr Rechtsanwalt Krajewski leistet kompetente Beratung auf hohem juristischem Niveau. Er übernimmt vor allem die Vertretung in schwierigen und langwierigen Anlegerschutzprozessen.

Telefon: 0421 – 301 679 0
Fax: 0421 – 301 679 29
E-Mail: andre.krajewski@sommerberg-llp.de

Was ist jetzt zu tun?

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  • Wir prüfen Ihre Möglichkeiten

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    Wir setzen Ihre Rechte durch und machen für Sie die Rückabwicklung Ihrer gescheiterten Geldanlage geltend.

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Unsere Erfolge

Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

Schadensersatz für Anleger des Schiffsfonds MPC Offen Flotte

In diversen Fällen machen wir gegen verantwortliche Beratungsfirmen Schadensersatz für Anleger in verschiedene MPC-Schiffsfonds geltend.

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Sommerberg Anlegerrecht - Schadensersatz

Landgericht Berlin: Schadensersatz-Urteil für geprellte Anlegerin in CFB-Schiffsfonds

Die von der Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertretene Anlegerin erhält ihr eingesetztes Kapital in Höhe von 15.862,29 Euro zurück. Das hat das Landgericht Berlin entschieden.

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Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

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In 2013 wurde dieser Bericht unserer Kanzlei am häufigsten gelesen: Schadensersatzurteil zugunsten eines Bankkunden macht weiteren Anlageopfern Hoffnung.

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Kanz­lei Som­mer­berg gewinnt erneut gegen Com­merz­bank

Bankkunde bekommt sein angelegtes Geld in Höhe 31.500 Euro zurück. Empfohlener Fonds (Conti Beteiligungsfonds X Vario) war nicht zur Altersvorsorge geeignet.

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Sommerberg Anlegerrecht - Finanzen

Ver­mitt­lung ris­kan­ter Schiffs­fonds­an­lage: Bank leis­tet Ver­gleichs­zah­lung

Die Kanzlei Sommerberg LLP schließt für Mandantin Vergleich.> hier mehr

Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds Insolvenz

Kla­gen geschä­dig­ter Anle­ger in Schiffs­fonds haben Erfolg

Kanzlei Sommerberg LLP berichtet über Anlegerschutzverfahren: Gerichte sprechen Fondsopfern Schadensersatz wegen Aufklärungspflichtverletzungen zu.> hier mehr

Sommerberg Anlegerrecht - Schadensersatz

Anle­ge­rin erhält Scha­dens­er­satz wegen Fehl­an­lage in Schiffs­fonds

LG Kleve folgt dem Vortrag der Anlegerkanzlei Sommerberg LLP: Bei unterlassener Aufklärung über Vertriebsprovisionen kann Fondsanleger die Geldrückerstattung verlangen.

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Sommerberg - Justizia

Land­ge­richt Hagen: Fonds­an­le­ger hat Anspruch auf Rück­ab­wick­lung der Schiffs­be­tei­li­gung

„Wir konnten eine wichtige Gerichtentscheidung erstreiten, von deren Kernaussage jetzt auch viele weitere geschädigte Schiffsfondsanleger profitieren können.“

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Sommerberg Anlegerrecht - Aktien

Wir in den Medien: Kanz­lei Som­mer­berg LLP zur feh­len­den Risi­ko­auf­klä­rung bei Schiffs­fonds

Das Handelsblatt verweist in seiner heutigen Ausgabe zum Thema Ausstiegsmöglichkeiten für Anleger aus Schiffsfonds auf die von der Anlegerkanzlei Sommerberg LLP bereitgestellte Informationsseite zum Thema.

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Sommerberg Anlegerrecht - Märkte im Fokus

Scha­dens­er­satz­kla­gen gegen regio­nale Volks- und Raiff­ei­sen­ban­ken sowie Spar­kas­sen

Für zahlreiche Kunden regionaler Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen hat die im Kapitalanlagerecht tätige Kanzlei Sommerberg in den vergangenen Monaten Schadensersatzklagen eingereicht. Grund: Falschberatung!

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Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds Insolvenz

Gericht: Geld zurück für geschä­digte Schiffs­fonds­an­le­ger!

Für viele Fondsanleger, die nach „Ausstiegsmöglichkeiten“ aus ihrem Schiffsfonds suchen, kann ein neues Gerichtsurteil wegweisend sein, das von der Anlegerkanzlei Sommerberg LLP erstritten wurde.

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Sommerberg Anlegerrecht - Aktienkurse

Rück­ab­wick­lung des Fonds­kaufs für geschä­digte HCI-Fondsanlegerin: Land­ge­richt Gie­ßen spricht der Sommerberg-Mandantin volle Geld­er­stat­tung zu (über 20.000 Euro)

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP konnte eine gerichtliche Entscheidung erwirken, die für eine HCI-Fondsbesitzerin einen umfassenden Schadensersatz vorsieht (LG Gießen, Az. 3 O 468/11).

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Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

Scha­dens­er­satz von 105.000 Euro für Anle­ger eines Schiffs­fonds: LG Hanau ver­ur­teilt Finanz­be­ra­tungs­firma wegen Falsch­be­ra­tung

Das Landgericht Hanau hat mit Urteil vom 22. September 2011 (Az. 4 O 428/11) eine Finanzberatungsfirma verurteilt, einem Schiffsfondsanleger Schadensersatz von 105.000 Euro zu leisten. Die Entscheidung wurde von der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erwirkt, die den klagenden Kapitalanleger vertritt.

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Sommerberg Anlegerrecht - Euro-Geldscheine

LG Trier spricht Schiffsfonds-Anleger 70.000 Euro Scha­dens­er­satz zu / Mehr­fach auch außer­ge­richt­li­che Eini­gung auf Ent­schä­di­gung für Anle­ger in Schiffs­fonds

Viele Schiffsfonds befinden sich in der Krise. Betroffene Anleger fühlen sich falsch beraten und fragen nach Möglichkeiten, um ihr Geld zurückzubekommen.

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Kostenfreie Erstberatung für betroffene Anleger: Telefon 0421 301 679 0

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      Erfolgreiches Gerichtsverfahren vor dem LG Berlin II für die Aktionärsrechte: Kanzlei Sommerberg und weitere Prozesskanzleien erstreiten 23 Millionen Euro Nachzahlung für Vattenfall-Aktionäre10. Januar 2025 - 17:16
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