HRE-Musterverfahren und HRE-Anlegerklagen: Vergleich unter Mitwirkung der Kanzlei Sommerberg 

Nach mehr als 13-jähriger Prozessdauer sind die Streitigkeiten zwischen der damaligen Skandalbank Hypo Real Estate Holding AG (HRE) und ihren früheren Aktionären weitgehend erledigt. Die Parteien haben sich jeweils auf einen Vergleich geeinigt.

Über 90 bislang noch offene Schadensersatzprozesse, die von betroffenen Aktionären vor dem Landgericht München I gegen die HRE als Beklagte betrieben wurden, wurden jetzt durch Vergleich beendet. Die Kanzlei Sommerberg hat rund ein Fünftel der Kläger gegen die HRE in diesen Verfahren vertreten. „Für unsere Mandanten haben wir uns jeweils auf den Vergleichsabschluss mit der HRE geeinigt“, erklärt Sommerberg-Rechtsanwalt Diler.

Die Ausgangsverfahren ebenso wie das eingeleitete Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die HRE wurden auf diese Weise beendet.

Zum Hintergrund:

Vor dem Landgericht München I wurden gegen die HRE eine Vielzahl von Schadensersatzklagen erhoben, die sich darauf stützten, es seien Pflichten zur Information des Kapitalmarktes im Zeitraum vom 11. Juli 2007 bis 4. Oktober 2008 verletzt worden.

Das Landgericht München I erließ am 22. September 2010 einen Vorlagebeschluss und leitete damit ein Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht München ein. Mit Beschluss vom 15. Dezember 2014 erließ das Oberlandesgericht München einen Musterentscheid, in dem es teilweise Feststelllungen zum Nachteil der HRE traf, teilweise die begehrten Feststellungen der Kläger zurückwies. Gegen diese Entscheidung legten sowohl der frühere Musterkläger als auch die HRE Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ein. Mit Beschluss vom 17. Dezember 2020 gab der Bundesgerichtshof den Rechtsmitteln teilweise statt und verwies das Verfahren wegen weiterer noch zu treffender Feststellungen an das Oberlandesgericht München zurück.

Nach der Zurückverweisung schloss die HRE ab Mai 2022 mit dem früheren Musterkläger sowie mit zahlreichen weiteren Beigeladenen außergerichtliche Vergleiche, in deren Folge diese Kläger ihre Klagen zurücknahmen und aus dem Musterverfahren ausschieden.

Das OLG München bestellte am 4. Dezember 2023 eine neue Musterklägerin. Diese und die HRE sowie die weiteren Kläger der Ausgangsverfahren einigten sich am 6. Februar 2024 auf einen Vergleich, der für alle noch am Musterverfahren 105 Beteiligte in 93 ausgesetzten Ausgangsverfahren einen nach den Erwerbszeitpunkten gestaffelten Zahlungsanspruch vorsieht.

Mit Beschluss vom 18. März 2024 genehmigte der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München den Vergleich und leitete das Zustimmungsverfahren nach den Vorschriften des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes ein. Die Beigeladenen konnten innerhalb eines Monats den Austritt aus dem Vergleich erklären. Nur wenn mehr als 30 % der Beigeladenen ihren Austritt erklärt hätten, wäre nach der gesetzlichen Reglung das Musterverfahren fortzusetzen gewesen.

Mit Beschluss vom 6. Mai 2024 stellte das Oberlandesgericht die Wirksamkeit des Vergleiches und das Ende des Musterverfahrens fest, nachdem bis dahin über 85 % der Beigeladenen dem Vergleich ausdrücklich zugestimmt hatten. Nach über 13- jähriger Prozessdauer ist das Musterverfahren damit beendet.