INFINUS & Future Business
Verdacht des Anlegerbetrugs bei der INFINUS Gruppe!
Interessensgemeinschaft der Anleger wegen INFINUS & FUTURE BUSINESS
Kostenfreie Erstberatung für die Anleger, Beratungs-Telefon: 0421-3016790
Nach der Razzia bei der INFINUS-Gruppe sorgen sich die Anleger um ihr Geld und wollen einen Ausstieg aus den Anlageverträgen. Hilfe für die Anleger: Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt bereits zahlreiche Betroffene, um das Geld zurückzugewinnen.
Die Staatsanwaltschaft hat bei der INFINUS Gruppe und der Future Business Hausdurchsuchungen durchgeführt. Mehrere Beschuldigte wurden als Verantwortliche bei den Firmen vorläufig festgenommen. Sie sind des Betruges und der Schädigung von Anlegern verdächtig. Bis zu 25.000 Anleger sollen betroffen sein.
Wie sollten die Anleger jetzt reagieren?
Angesichts dieser Meldungen sind die Anleger beunruhigt und wollen aus ihren Veträgen aussteigen. Wir betreuen bereits viele Anleger, die ihr Geld in Finanzprodukte der INFINUS Gruppe und Future Business investiert haben, sagt Rechtsanwalt Diler von der Anlegerkanzlei Sommerberg. Betroffene Anleger in ganz Deutschland können sich an uns wenden. Beratungstelefon: 0421-3016790. Wir geben eine kostenfreie Ersteinschätzung, welche Möglichkeiten sich für die Anleger nun anbieten.
Sofern die Anleger wegen ihrer Geldanlage in die Finanzprodukte von Infinus oder Future Business falsch beraten und vor allem nicht über die Risiken aufgeklärt worden sind, kommt ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht. Dies hängt von bestimmten Voraussetzungen ab (vor allem wenn die Verkaufsprospekte falsche Angaben enthalten). Für die von uns vertretenen Anleger prüfen wir dies.
Anwalt Diler: Wenn es einen Betrug zum Schaden der Anleger gegeben hat, dann können die Betroffenen Regress beanspruchen. Wir klären die Hintergründe und organisieren eine Interessensgemeinschaft. Die Anleger können sich dafür ab sofort bei uns registrieren.
Gläubigerversammlungen geplant – Anleger können sich hier anschließen
Infinus bzw. Future Business haben auch Schuldverschreibungen emittiert. Von Anlegerseite sind wir hier beauftragt worden, eine Interessensgemeinschaft der Anleger in diese Papiere zu organisieren um mit der erforderlichen Stimmenmehrheit eine Einberufung einer Gläubigerversammlung zu erreichen, die eine Sonderprüfung wegen der Strafrechtsvorwürfe beschließen soll. Die Tagesordnung soll vor allem die Klärung der in den Medien geäußerten strafrechtlichen Vorwürfe zum Gegenstand haben.
Anleger können sich dieser geplanten Interessensgemeinschaft gerne kostenfrei anschließen. Rufen Sie uns dazu einfach an, sagt Anwalt Diler. Wir stellen momentan alle Informationen zusammen. Anleger können sich bei bereits jetzt kostenfrei hierfür bei uns registrieren, so Anwalt Diler weiter.
Von der INFINUS – Gruppe bzw. Future Business wurden Orderschuldverschreibungen und Genussrechte sowie auch nachrrangige Darlehen begeben. Es handelt sich um riskante Geldanlagen. Für die Anleger besteht ein Totalverlustrisiko. Denn einen Einlagensicherungsschutz gibt es hier nicht. Laut Mitteilung der Strafverfolgungsbehörde bestehen Anhaltspunkte, dass die Ertrags- und Vermögenslage in Verkaufsprospekten falsch dargestellt wurde.
(Stand: 06.11.2013)
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Rechtsanwalt Thomas Diler
Thomas Diler verfügt über langjährige Erfahrung in der kompetenten Vertretung der Rechte und Interessen geschädigter Bankkunden und Kapitalanleger.
Telefon: 0421 – 301 679 0
Fax: 0421 – 301 679 29
E-Mail: thomas.diler@sommerberg-llp.de
Wie läuft eine erfolgreiche Schadensregulierung ab?
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