Future Business (FuBus): Genussrechte im Insolvenzverfahren keine nachrangigen Forderungen
Die Inhaber der Future Business KGaA (FuBus)-Genussrechte dürfen darauf hoffen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Wie der Insolvenzverwalter Bruno Kübler am 8. Oktober bei der Gläubigerversammlung in Dresden mitteilte, sehe er die Genussrechte nicht als nachrangig an und stützt sich dabei auf ein entsprechendes Gutachten.
Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass die Genussrechte im Insolvenzverfahren nachrangig zu behandeln seien. Doch eine entsprechende Vertragsklausel sei ungültig, erklärte Kübler. Durch diese Kehrtwende dürfen die betroffenen Anleger jetzt auf eine gewisse Quote im Insolvenzverfahren hoffen. Endgültig muss diese Entscheidung allerdings noch nicht sein. Es sei durchaus möglich, dass andere Gläubiger sich dagegen wehren werden, da ihr Stück vom Kuchen dadurch kleiner werde.
„Die Entscheidung ist für die Genussrechte-Gläubiger natürlich erfreulich. Dennoch müssen sie mit finanziellen Verlusten rechnen. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um alle Forderungen zu bedienen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler von der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.
Daher rät der Rechtsanwalt sowohl den Genussrechte-Gläubigern aber auch den Inhabern der Orderschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. „Das ist sinnvoller als alle Hoffnung auf das Insolvenzverfahren zu setzen“, so Diler. Ansprüche auf Schadensersatz können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. So hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung über die Risiken umfassend informiert werden müssen. Darüber hinaus kommen auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht, falls die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig, nicht wahrheitsgemäß oder irreführend waren.
Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Infinus und Future Business: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de
Autor: Thomas Diler / Google+
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