Sommerberg Anlegerrecht - Börsenkurse

Future Business KGaA (FuBus): Anlegern drohen Verluste von rund 80 Prozent

Eine Insolvenzquote von rund 20 Prozent und eine erste Teilausschüttung in 2015 stellte Insolvenzverwalter Bruno Kübler den geschädigten Anlegern bei der Gläubigerversammlung der insolventen Infinus-Mutter Future Business KGaA am 18. Dezember in Dresden in Aussicht.

Das gilt allerdings nur für die erstrangigen Gläubiger, also u.a. für die Inhaber der Orderschuldverschreibungen und Genussscheine. Die Inhaber der Nachrangdarlehen werden nachrangig behandelt und dementsprechend vermutlich leer ausgehen. Rechtsanwalt Thomas Diler von der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg dazu: „Es ist erfreulich, dass endlich Bewegung in die Sache kommt und auch, dass die Anleger im kommenden Jahr mit einer ersten Ausschüttung rechnen dürfen. Aber unterm Strich müssen sie nach wie vor mit hohen Verlusten von bis zu 80 Prozent rechnen. Die Gläubiger der Nachrangdarlehen vielleicht sogar mit einem Totalverlust.“

Daher empfiehlt der Rechtsanwalt den betroffenen Anlegern nicht nur auf das Insolvenzverfahren zu setzen, sondern parallel auch Schadensersatzansprüche geltend zu machen. „Angesichts einer Insolvenzquote von ca. 20 Prozent sollten die Anleger jetzt umgehend handeln, wenn sie ihr Geld retten wollen“, so Diler. Dabei kommen besonders Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht. Die Angaben in den Emissionsprospekten müssen den Anleger in die Lage versetzen, die Chancen und Risiken der Kapitalanlage genau einschätzen zu können. Unvollständige oder irreführende Angaben können zu einer Fehleinschätzung auf Grund des Verlaufsprospekts führen und dementsprechend kann dann Schadensersatz geltend gemacht werden. Ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatz kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Rechtsanwalt Diler: „Auch im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen.“

Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Verantwortliche der Future Business / Infinus-Gruppe dauern nach wie vor an. Mehrere Beschuldigte sitzen weiter in Untersuchungshaft. „Sollten sich der Betrugsverdacht bestätigen, kommen noch weitere rechtliche Möglichkeiten in Betracht. Auch die Inhaber der Nachrangdarlehen wären dann voraussichtlich keine nachrangigen Gläubiger mehr und könnten auf eine Quote im Insolvenzverfahren hoffen“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Infinus und Future Business: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

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Future Business KGaA (FuBus): Anlegern drohen Verluste von rund 80 Prozent

Eine Insolvenzquote von rund 20 Prozent und eine erste Teilausschüttung in 2015 stellte Insolvenzverwalter Bruno Kübler den geschädigten Anlegern bei der Gläubigerversammlung der insolventen Infinus-Mutter Future Business KGaA am 18. Dezember in Dresden in Aussicht.
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Future Business KGaA (FuBus): Forderungen können bis zum 2. Dezember beim Insolvenzverwalter angemeldet werden

Anleger der insolventen Future Business KGaA haben länger Zeit, um ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter einzureichen. Das Amtsgericht Dresden hat die Frist bis zum 2. Dezember 2014 verlängert. Darüber hinaus wurde auch die Gläubigerversammlung auf den 18. Dezember verschoben.
Sommerberg - Paragraph

Future Business (FuBus): Genussrechte im Insolvenzverfahren keine nachrangigen Forderungen

Die Inhaber der Future Business KGaA (FuBus)-Genussrechte dürfen darauf hoffen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Wie der Insolvenzverwalter Bruno Kübler am 8. Oktober bei der Gläubigerversammlung in Dresden mitteilte, sehe er die Genussrechte nicht als nachrangig an und stützt sich dabei auf ein entsprechendes Gutachten.
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Future Business KGaA (FuBus): Forderungen können bis zum 2. Dezember beim Insolvenzverwalter angemeldet werden

Anleger der insolventen Future Business KGaA haben länger Zeit, um ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter einzureichen. Das Amtsgericht Dresden hat die Frist bis zum 2. Dezember 2014 verlängert. Darüber hinaus wurde auch die Gläubigerversammlung auf den 18. Dezember verschoben.

Grund für die Verschiebungen sind die zahlreichen Versammlungen der Inhaber der Orderschuldverschreibungen, die voraussichtlich Ende Oktober abgeschlossen sind. Daher wäre die Zeit für die Forderungsanmeldung zu knapp gewesen.

„Für die geschädigten Anleger geht es jetzt darum, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anzumelden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Diler von der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg.

Allerdings ist nach derzeitigem Stand nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden sein wird, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen. Wie hoch die Insolvenzquote tatsächlich sein wird, ist derzeit noch offen. Der Insolvenzverwalter geht derzeit von einer Quote in Höhe von bis zu 20 Prozent aus. Den Anlegern drohen also erhebliche finanzielle Verluste. Daher rät Rechtsanwalt Diler, auch Schadensersatzforderungen prüfen zu lassen.

„In Betracht kommen besonders Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung“, so Diler. Diese können geltend gemacht werden, wenn die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder falsch sind. „Ist das der Fall, kann das Geschäft komplett rückabgewickelt werden“, erklärt Diler. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten im Beratungsgespräch umfassend über alle Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen.

„Die Forderungen zur Insolvenztabelle und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sind völlig getrennt voneinander zu betrachten und parallel möglich. Daher sollten die geschädigten Anleger auch nicht den Ausgang des Insolvenzverfahrens abwarten, wenn sie ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen wollen, sondern umgehend handeln. Denn es könnte auch Verjährung der Ansprüche eintreten“, erläutert Diler.

Derzeit laufen immer noch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden gegen Verantwortliche der FuBus / Infinus-Gruppe wegen des Verdachts auf Anlagebetrug. Im Zuge der Ermittlungen wurden auch Vermögenswerte beschlagnahmt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, kommen weitere rechtliche Schritte in Betracht. Anleger haben auch die Möglichkeit, sich der Interessengemeinschaft anzuschließen.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Infinus und Future Business: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

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Eine Insolvenzquote von rund 20 Prozent und eine erste Teilausschüttung in 2015 stellte Insolvenzverwalter Bruno Kübler den geschädigten Anlegern bei der Gläubigerversammlung der insolventen Infinus-Mutter Future Business KGaA am 18. Dezember in Dresden in Aussicht.
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Future Business KGaA (FuBus): Forderungen können bis zum 2. Dezember beim Insolvenzverwalter angemeldet werden

Anleger der insolventen Future Business KGaA haben länger Zeit, um ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter einzureichen. Das Amtsgericht Dresden hat die Frist bis zum 2. Dezember 2014 verlängert. Darüber hinaus wurde auch die Gläubigerversammlung auf den 18. Dezember verschoben.
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Future Business (FuBus): Genussrechte im Insolvenzverfahren keine nachrangigen Forderungen

Die Inhaber der Future Business KGaA (FuBus)-Genussrechte dürfen darauf hoffen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Wie der Insolvenzverwalter Bruno Kübler am 8. Oktober bei der Gläubigerversammlung in Dresden mitteilte, sehe er die Genussrechte nicht als nachrangig an und stützt sich dabei auf ein entsprechendes Gutachten.
Sommerberg - Paragraph

Future Business (FuBus): Genussrechte im Insolvenzverfahren keine nachrangigen Forderungen

Die Inhaber der Future Business KGaA (FuBus)-Genussrechte dürfen darauf hoffen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Wie der Insolvenzverwalter Bruno Kübler am 8. Oktober bei der Gläubigerversammlung in Dresden mitteilte, sehe er die Genussrechte nicht als nachrangig an und stützt sich dabei auf ein entsprechendes Gutachten.

Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass die Genussrechte im Insolvenzverfahren nachrangig zu behandeln seien. Doch eine entsprechende Vertragsklausel sei ungültig, erklärte Kübler. Durch diese Kehrtwende dürfen die betroffenen Anleger jetzt auf eine gewisse Quote im Insolvenzverfahren hoffen. Endgültig muss diese Entscheidung allerdings noch nicht sein. Es sei durchaus möglich, dass andere Gläubiger sich dagegen wehren werden, da ihr Stück vom Kuchen dadurch kleiner werde.

„Die Entscheidung ist für die Genussrechte-Gläubiger natürlich erfreulich. Dennoch müssen sie mit finanziellen Verlusten rechnen. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um alle Forderungen zu bedienen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler von der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Daher rät der Rechtsanwalt sowohl den Genussrechte-Gläubigern aber auch den Inhabern der Orderschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. „Das ist sinnvoller als alle Hoffnung auf das Insolvenzverfahren zu setzen“, so Diler. Ansprüche auf Schadensersatz können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. So hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung über die Risiken umfassend informiert werden müssen. Darüber hinaus kommen auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht, falls die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig, nicht wahrheitsgemäß oder irreführend waren.

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Anleger der insolventen Future Business KGaA haben länger Zeit, um ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter einzureichen. Das Amtsgericht Dresden hat die Frist bis zum 2. Dezember 2014 verlängert. Darüber hinaus wurde auch die Gläubigerversammlung auf den 18. Dezember verschoben.
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Future Business (FuBus): Genussrechte im Insolvenzverfahren keine nachrangigen Forderungen

Die Inhaber der Future Business KGaA (FuBus)-Genussrechte dürfen darauf hoffen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Wie der Insolvenzverwalter Bruno Kübler am 8. Oktober bei der Gläubigerversammlung in Dresden mitteilte, sehe er die Genussrechte nicht als nachrangig an und stützt sich dabei auf ein entsprechendes Gutachten.
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Future Business: Genussrechte werden im Insolvenzverfahren nicht nachrangig behandelt

Die Forderungen der Genussrechte-Inhaber der insolventen Future Business KG aA (FuBus) werden im Insolvenzverfahren doch nicht als nachrangig behandelt. Das teilte Insolvenzverwalter Dr. Kübler jetzt mit. Damit steigt die Hoffnung der Genussrechte-Gläubiger, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren doch berücksichtigt werden.

Der Insolvenzverwalter stützt sich bei seinen Aussagen auf ein Gutachten, dass die Genussrechte doch nicht als nachranging anzusehen sind. Bislang mussten die Genussrechte-Gläubiger davon ausgehen, dass sie im Insolvenzverfahren komplett leer ausgehen werden, da ihre Forderungen nachrangig behandelt werden. Am 8. Oktober findet nun in der Messe Dresden eine Gläubigerversammlung speziell für die Genussrechte-Inhaber statt. Die Forderungen zur Insolvenztabelle können erst nach diesem Termin angemeldet werden.

Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für Anlegerschutz der Bremer Kanzlei Sommerberg: „Für die betroffenen Genussrechte-Inhaber ist das natürlich eine gute Nachricht. Allerdings ist noch völlig offen, wie hoch die Insolvenzquote tatsächlich ausfallen wird. Leider müssen die betroffenen Anleger, auch der Orderschuldverschreibungen oder nachrangigen Darlehen, nach wie vor mit Verlusten rechnen.“

Daher rät der erfahrene Rechtsanwalt den geschädigten FuBus-Anlegern, zweigleisig zu fahren und sowohl die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden als auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. „Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. Ein weiterer Ansatzpunkt kann die Prospekthaftung sein, wenn die Angaben im Verkaufsprospekt bereits unvollständig, falsch oder zumindest irreführend gewesen sind“, so Rechtsanwalt Diler.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt bereits bundesweit zahlreiche geschädigte Anleger der Infinus / Future Business-Gruppe und ist damit befasst, die Verantwortlichen in Regress zu nehmen.

Betroffene Anleger können sich auch der Interessengemeinschaft anschließen.

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Anleger der insolventen Future Business KGaA haben länger Zeit, um ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter einzureichen. Das Amtsgericht Dresden hat die Frist bis zum 2. Dezember 2014 verlängert. Darüber hinaus wurde auch die Gläubigerversammlung auf den 18. Dezember verschoben.
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Future Business (FuBus): Genussrechte im Insolvenzverfahren keine nachrangigen Forderungen

Die Inhaber der Future Business KGaA (FuBus)-Genussrechte dürfen darauf hoffen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Wie der Insolvenzverwalter Bruno Kübler am 8. Oktober bei der Gläubigerversammlung in Dresden mitteilte, sehe er die Genussrechte nicht als nachrangig an und stützt sich dabei auf ein entsprechendes Gutachten.

Future Business und Infinus – Anlageskandal: Durchsuchungen bei den Versicherungskonzernen Gothaer und Ergo

Future Business und Infinus – Anlageskandal: Durchsuchungen bei den Versicherungskonzernen Gothaer und Ergo

Am gestrigen Donnerstag ließ die Strafverfolgungsbehörde Geschäftsräume der Versicherungskonzerne Gothaer in Köln und Ergo in Düsseldorf durchsuchen.

Es geht Medienangaben zufolge um die Sicherung möglicher Beweismittel. Die Versicherungsgesellschaften Gothaer und Ergo sind keine Beschuldigten, sondern Zeugen.

Bereits seit Monaten ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden gegen mehrere Manager der Future Business/Infinus-Firmengruppe aus Dresden wegen Verdachts des Betruges zum Nachteil einer Vielzahl von Anlegern. Die Beschuldigten sollen bei der Ausgabe von Orderschuldverschreibungen in Verkaufsprospekten unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage der Emittenten gemacht haben. Mindestens 25.000 Personen mit einem Anlagevolumen von insgesamt rund 400 000 000,- Euro sind betroffen. Mehrere der verantwortlichen Manager befinden sich in Untersuchungshaft.

Die Gesellschaften der Future Business/Infinus-Firmengruppe befinden sich in Insolvenz. Die Anleger befürchten, dass ihre Geldanlagen bei der Future Business wertlos sind. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat Vermögenswerte der Beschuldigten sichergestellt.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt zahlreiche der mutmaßlichen Betrugsopfer. „Wir sind momentan damit befasst, die Verantwortlichen in Regress zu nehmen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler von der Anlegerkanzlei Sommerberg. Anwalt Diler weiter: „Wir begrüßen die Ermittlungsarbeiten der Strafverfolgungsbehörden. Im Sinne der geprellten Anleger hoffen wir, dass die Staatsanwaltschaft Dresden zeitnah Anlage erhebt.“

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Infinus und Future Business: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

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Future Business (FuBus): Genussrechte im Insolvenzverfahren keine nachrangigen Forderungen

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Sommerberg LLP Anlegerrecht - Forderungen

INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut: Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Dresden hat mit Beschluss vom 12. Mai 2014 auch das Insolvenzverfahren über die „INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut“ (FDI) eröffnet.

Die FDI – auch „blaue INFINUS“ genannt – hatte Orderschuldverschreibungen, Genussrechte und Nachrangdarlehen der zum FuBus-Konzern gehörenden Gesellschaften Future Business KGaA, PROSAVUS AG und ecoConsort AG vertrieben.

Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft einer Reihe von Managern des FuBus-Konzerns Betrug, Kapitalanlagebetrug und Bilanzfälschung vor. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, ist davon auszugehen, dass die FDI als Vertriebsgesellschaft gegenüber den Orderschuldverschreibungsgläubigern, Genussrechtsinhabern und Nachrangdarlehensgebern auf Schadensersatz haftet.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt deutschlandweit zahlreiche geprellte Infinus-Anleger. „Ratsuchende Anleger können sich an uns wenden. Wir sagen den Betroffenen, wie sie jetzt handeln müssen, um ihr verloren geglaubtes Geld ersetzt zu bekommen“, sagt Sommerberg-Rechtanwalt André Krajewski. Der Geschädigten-Vertreter weiter:

„Nur wer jetzt aktiv wird, hat eine Chance auf Ersatz seines Schadens.“

Nehmen Sie kontakt zu uns auf. Wir helfen gerne. Beratungstelefon für Infinus-Anleger deutschlandweit: 0421-3016790.

 


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Anleger der insolventen Future Business KGaA haben länger Zeit, um ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter einzureichen. Das Amtsgericht Dresden hat die Frist bis zum 2. Dezember 2014 verlängert. Darüber hinaus wurde auch die Gläubigerversammlung auf den 18. Dezember verschoben.
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Infinus-Betrugsskandal: Insolvenzen der Anlagefirmen sind amtlich

Das Amtsgericht Dresden hat heute die Insolvenzverfahren über die Anlagegesellschaften Future Business KG aA, Prosavus AG und ecoConsort AG sowie valueConsort AG eröffnet.

Die Firmen sind überschuldet und zahlungsunfähig, so das Insolvenzgericht.

Für die Kleinanleger ist ungewiss, ob und wie viel Geld, das sie in die von der Infinus AG vermittelten Finanzprodukte investiert haben, zurückerhalten. Tausende geprellter Anleger haben ihr Geld in Orderschuldverschreiben und Genussrechte der Future Business KAaA und der Prosavus AG angelegt. Auch weitere Finanzprodukte wie Nachrangdarlehen hat die Infinus AG den Anlegern empfohlen.

Ein Problem ist die sogenannte Nachrangigkeit der Forderungen der Anleger. Zunächst werden alle anderen Gläubiger aus der Insolvenzmasse befriedigt und erst danach werden dann Anleger bedient. Wenn allerdings nach Befriedigung der „vorrangigen“ Gläubiger nur noch wenig Geld übrig bleibt, bekommen die Genussrechtsanleger nur noch eine geringe Quote. Verbleibt nach der Befriedigung der „vorrangigen“ Gläubiger gar keine Masse mehr, gehen die Anleger gänzlich leer aus.

Anleger sollten jetzt handeln! Kompetente Vertretung ist sinnvoll.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt mehrere Hundert Anleger im Anlageskandal um das Infinus-Firmengeflecht in ganz Deutschland. Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajeweski erklärt:

„Wir werden nun die Forderungen für unsere Mandanten zur Insolvenztabelle anmelden. Wir haben eine umfassende Argumentation ausgearbeitet, wonach unsere Mandanten, die ihr Geld bei Future Business, Prosavus und den sonstigen Infinus-Firmen angelegt haben, nicht nachrangig bedient werden, sondern wonach unsere Mandanten verlangen können wie ´vorrangige` Gläubiger, also zuerst die Zahlung aus der Insolvenz zu erhalten. Die ungünstige Nachrangigkeit wird dadurch faktisch ausgeschaltet.“

Betroffene Anleger können sich gerne an uns wenden. Beratungstelefon: 0421 – 301 679 0.

Für unsere Mandanten werden wir alle Fristen und Termine beachten und die richtigen Schritte ergreifen, um Nachteile zu vermeiden.

Hier eine Übersicht über die einzelnen Insolvenzen:

Future Business KG aA

Insolvenzgericht: AG Dresden – 543 IN 2257/13, vormals 532 IN 2257/13

Insolvenzverwalter: Dr. Bruno Kübler

Frist zur Forderungsanmeldung: 16.06.2014

OSV-Gläubigerversammlung: 13.05.2014, 10:00 Uhr

Berichtstermin: 30.06.2014, 10:00 Uhr

 

Prosavus AG

Insolvenzgericht: AG Dresden – 559 IN 2258/132

Insolvenzverwalter: Frank-Rüdiger Scheffler

Frist zur Forderungsanmeldung: 15.05.2014

Berichtstermin: 26.06.2014, 9:30 Uhr

 

ecoConsort AG

Insolvenzgericht: AG Dresden – 542 IN 228/13

Insolvenzverwalter: Frank-Rüdiger Scheffler

Frist zur Forderungsanmeldung: 13.06.2014

OSV-Gläubigerversammlung: 22.05.2014, 09:30 Uh

Berichtstermin: 24.06.2014, 10:00 Uhr

 

ValueConsort AG

Insolvenzgericht: AG Dresden – 532 IN 2290/13

Insolvenzverwalter: Frank-Rüdiger Scheffler

Frist zur Forderungsanmeldung: 02.05.2014

Berichtstermin: 12.06.2014, 13:00 Uhr

 


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Sommerberg - Paragraph

Future Business (FuBus): Genussrechte im Insolvenzverfahren keine nachrangigen Forderungen

Die Inhaber der Future Business KGaA (FuBus)-Genussrechte dürfen darauf hoffen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Wie der Insolvenzverwalter Bruno Kübler am 8. Oktober bei der Gläubigerversammlung in Dresden mitteilte, sehe er die Genussrechte nicht als nachrangig an und stützt sich dabei auf ein entsprechendes Gutachten.
Sommerberg Anlegerrecht – Abwärtssog

Razzia der Staatsanwaltschaft bei Infinus

Infinus Finanzdienstleistungsinstitut AG meldet Insolvenz an

Die Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch 5. März 2014 Geschäftsräume der Infinus Finanzdienstleistungsinstitut durchsucht. Geld und mehrere Fahrzeuge wurden beschlagnahmt.

Anwalt André Krajewski von der Anlegerkanzlei Sommerberg: „Wir begrüßen die behördliche Sicherstellung von Vermögenswerten. Auf diese Weise besteht für geprellte Anleger eine Zugriffsmöglichkeit in einem Rückgewinnungshilfeverfahren.“

Nur zwei Tage später, am Freitag 7. März 2014, hat die Infinus Finanzdiensteistungsinstitut AG Insolvenz angemeldet bei dem Amtsgericht Dresden (Az. 531 IN 430/14).

Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt bundesweit mehrere Hundert betroffene Infinus-Anleger. Anwalt  Krajewski: Unsere Mandanten sehr sich von der Infinus falsch beraten: ihnen wurden hochriskante Schuldverschreibungen, Darlehen und Genussrechte vermittelt. Den Ermittlungen der Strafbehörde zufolge besteht der dringende Verdacht, dass es sich um ein groß angelegtes Betrugssystem handelt. Für unsere Mandanten setzen wir daher Schadensersatz durch.“

Betroffene Infinus-Kunden können sich unverändert an uns wenden.

 


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INFINUS: Staatsanwaltschaft greift durch gegen mutmaßliche Betrüger

Vermögenssicherung zugunsten anspruchsberechtigter Anleger

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat umfassende Vermögenswerte sichergestellt im Zusammenhang mit dem Betrugsskandal um die INFINUS-Unternehmensgruppe. Die Auflistung des gesicherten Vermögens liegt der Kanzlei Sommerberg vor.

Die Dresdner Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahrens wegen Betruges (Az. 100 Js 7387/12) unter anderem gegen folgende Beschuldigte:

  • Jörg Biehl, Andreas Kison
  • Rudolf Ott
  • Dr. Kewan Kadkhodai
  • Siegfried Bullin
  • Jens Pardeike

Die benannten Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.

Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 31. Januar 2014 gab die Staatsanwaltschaft Dresden bekannt, dass sie Vermögenswerte der Beschuldigten gesichert hat.

Die Sicherung dient den aus der Tat erwachsenen zivilrechtlichen Ansprüchen zu Gunsten von durch die Straftat Verletzter.

Anwalt André Krajewski von der der Anlegerkanzlei Sommerberg, die die Interessen zahlreicher INFINUS-Anlageopfer vertritt, erklärt dazu:

„Uns liegt die Liste der arrestierten Vermögensgegenstände vor. Demnach konnte zugunsten der mutmaßlich Geschädigten umfangreiches Vermögen sichergestellt werden. Die gesicherten Vermögensgegenstände lassen erkennen, dass es sich einige der Beschuldigten offenbar umgeben von Luxus gut gehen ließen. Die Ermittlungsbeamten fanden neben vielen Luxus-Autos auch teure Uhren, viele Goldbarren und nicht zuletzt gut gefüllte Bankkonten.“

Der folgende Auszug nur einiger der sichergestellten Vermögensgegenstände des Beschuldigten Jörg Biehl spricht für sich:

  • PKW Bentley Continental GT
  • PKW Porsche Cayenne Turbo
  • 8 Goldbarren zu je 1 kg
  • 16 Goldbarren zu je 1 kg
  • Bargeld in Höhe von 14.380,00 €
  • Aktien an der Future Business KG aA
  • Armbanduhr Lange & Söhne Nr. 1, PT 950 (Platin) mit Box
  • Armbanduhr Rolex Oyster Yacht-Master II
  • Armbanduhr Rolex Oyster Daytona
  • Armbanduhr Jaeger-Le-Coultre MasterControl
  • Armbanduhr Hublot Geneve Big Bang
  • Armbanduhr Gucci
  • Armbanduhr Cartier
  • Armbanduhr Pierre Balmain
  • Motorboot Frauscher Benaco 909 „Maurice“
  • Guthaben in Höhe von 1.008.617,40 € bei der Commerzbank AG

 

 


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Future Business KGaA (FuBus): Forderungen können bis zum 2. Dezember beim Insolvenzverwalter angemeldet werden

Anleger der insolventen Future Business KGaA haben länger Zeit, um ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter einzureichen. Das Amtsgericht Dresden hat die Frist bis zum 2. Dezember 2014 verlängert. Darüber hinaus wurde auch die Gläubigerversammlung auf den 18. Dezember verschoben.
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Future Business (FuBus): Genussrechte im Insolvenzverfahren keine nachrangigen Forderungen

Die Inhaber der Future Business KGaA (FuBus)-Genussrechte dürfen darauf hoffen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Wie der Insolvenzverwalter Bruno Kübler am 8. Oktober bei der Gläubigerversammlung in Dresden mitteilte, sehe er die Genussrechte nicht als nachrangig an und stützt sich dabei auf ein entsprechendes Gutachten.
Sommerberg Anlegerrecht - Anlegerbetrug

Anlagebetrugsskandal bei der INFINUS

Fachkundige Anwaltshilfe für Anleger unbedingt sinnvoll:

So erhalten Infinus-Anleger eine ‚vorrangige‘ Entschädigung

Sommerberg-Anwalt: Für unsere Mandanten setzen wir eine Rangverbesserung bei der Entschädigung im Insolvenzverfahren durch. Anstelle der nachrangigen Entschädigung der übrigen Anleger geht es darum, dass unsere Mandanten in einem verbesserten Rang vorher eine Zahlung aus der Insolvenz bekommen.

Die Infinus AG hat Kleinsparern hochriskante Finanzinstrumente der Future Business KGaA und der Prosavus AG verkauft, über deren Vermögen mittlerweile das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Bei den oft von ahnungslosen Sparern erworbenen Anlagen handelt es sich um Genussrechte und Orderschuldverschreibungen, aber auch um Nachrangdarlehen.

Tipp: Anleger sollten sich durch versierten Anwalt vertreten lassen, um eine `vorrangige` Entschädigung im Insolvenzverfahren zu erhalten.

Für die Anleger stellt sich jetzt die Frage, ob sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens noch eine Entschädigung erhalten. Das Problem für die Anleger in die Genussrechte und Nachrangdarlehen ist: Sie werden nur nachrangig behandelt werden.

In den Vertragsbedingungen zu den Genussrechten und Nachrangdarlehen ist zu Ungunsten der Anleger festgelegt, dass die Forderungen der Anleger im Insolvenzfall gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern im Rang zurücktreten. Dies bedeutet, in der Unternehmensinsolvenz werden andere Gläubiger mit allgemeinen Forderungen (wie beispielsweise Banken, Lieferanten oder Arbeitnehmer) vorrangig befriedigt werden.

Erst nachdem diese Gläubiger vollständig befriedigt worden sind, würden die geprellten Anleger  nachrangig bedient werden. Die Anleger bekommen also nur noch eine Entschädigung, falls überhaupt noch eine Insolvenzmasse übrig bleibt.

Dies ist für die Anleger ein großes Risiko. Wenn nämlich keine Insolvenzmasse mehr übrig bleibt oder nur ein geringer Rest vorhanden ist, gehen die Anleger leer aus oder erhalten ggf. nur noch einen geringen Bruchteil bezogen auf ihre Rückzahlungsforderung.

Anwalt Thomas Diler von der Anlegerkanzlei Sommerberg, die zahlreiche der Infinus-Anlageopfer vertritt, erklärt:

Wir haben eine Argumentationsstrategie für die Mandanten unserer Kanzlei entwickelt, die Infinus-Anleger sind, wonach deren Forderungen nicht als nachrangig zu bewerten sind. Es geht hier also faktisch darum, dass unsere Mandanten einen besseren Rang in einer Insolvenz erhalten, damit sie nicht mehr nur nachrangig, sondern vorrangig den anderen Anlegern entschädigt werden. Hier kommt es immer auf die konkreten Einzelfallumstände an. Dies prüfen wir für die von uns vertretenen Anleger und werden dies im Insolvenzverfahren auch durchsetzen.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: jedi-master / fotolia.de

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