Mehr zu den Vorwürfen gegen Wirecard, Schadensersatz, gemeinsames Vorgehen, Sammelklage, Musterverfahren
Vorab – Bei der Interessenvertretung Wirecard Geschädigter registrieren
Lassen Sie sich hier kostenfrei und unverbindlich registrieren. Dann werden Sie über Ihr Schadensersatz-Recht als Wirecard-Anleger (Aktionär oder Anleihebesitzer) informiert. Außerdem erhalten Sie die Mitteilung, welche Strategie sich bietet, um einen Verlustausgleich zu erreichen und durchzusetzen. Wir informieren auch über die mögliche Teilnahme an einem gemeinsamen Vorgehen der Betroffenen, was wir momentan prüfen (Stichwort: „Sammelklage“ – Forderungsbündelung, und Musterverfahren). Füllen Sie dafür einfach das Formular auf dieser Seite aus oder rufen uns kostenfrei an: Stichwort: Wirecard, Tel. 0421 – 301 679 0.
Wer kann sich registrieren?
Sie können sich registrieren, wenn Sie Aktionär der Wirecard AG sind (WKN: 747206, ISIN: DE0007472060) oder Inhaber von Wirecard-Anleihen oder Derivaten, etwa Optionsscheine oder Zertifikate, die als Referenzwert den Kurs der Wirecard AG zugrunde gelegt haben oder einen Bezug zu Wirecard haben. Dies sind beispielsweise Zertifikate DZ Bank oder der DEKA.
Bleibt das Schadensersatz-Recht auch bestehen, wenn das Wertpapier verkauft wird?
Unserer Rechtsauffassung nach gibt es keine Auswirkung auf den möglichen Schadensersatzanspruch, wenn Sie sich entschließen, die Wirecard-Aktien oder Anleihen oder eines sonstigen Wertpapiers mit Bezug zu Wirecard verkaufen. Für den Schadensersatzanspruch ist es vielmehr Voraussetzung, dass Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt die Wertpapiere gehalten haben bzw. noch innerhalb bestimmter (Verjährungs-) Frist erworben haben.
Als Betroffener hat man nämlich bei einem möglichen Schadensersatz den Anspruch auf Ersatz des Kursdifferenzschadens auch dann, wenn man die Wirecard-Aktie verkauft. Diesen Kursdifferenzschaden kann man unabhängig davon geltend machen, ob man das Wertpapier unverändert hält oder es verkauft hat.
Was ist der relevante Transaktionszeitraum?
Unseres Erachtens ist dies die Zeit ab 24. Februar 2016 bis einschließlich 18. Juni 2020. Dies haben wir jedoch noch nicht abschließend geklärt.
Was ist die rechtliche Grundlage für den Schadensersatz?
Wir machen für die von uns vertretenen Anleger verschiedene Schadensersatzansprüche geltend. Wir sind der Überzeugung, dass Aktionäre einen Schadensersatzanspruch gegen EY – Ernst & Young wegen Verletzung von Abschlussprüferpflichten und Berichtspflichten haben. Ansprüche auf Schadensersatz, die im Insolvenzverfahren dieser Gesellschaft geltend gemacht werden können, sind auch gegen Wirecard AG gegeben wegen falscher, nicht ausreichender oder unterlassener Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen und Insiderinformationen nach den Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes (Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen).
Welche Strategie verfolgt die Kanzlei Sommerberg?
Wir machen bereits für viele einzelne Wirecard-Aktionäre Schadensersatzforderungen geltend. Neben dieser individuellen Anspruchsverfolgung prüfen wir aktuell auch die Möglichkeit eine gemeinsames Vorgehen der Anleger, etwa mittels einer Art „Sammelklage“. Außerdem kann die Möglichkeit für die Aktionäre in Betracht kommen an einem Musterverfahren nach dem sogenannten Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz teilzunehmen. Dies kann eine je nach den individuellen Umständen eine kostengünstige Alternative sein. Hier werden Tatsachenfragen und Rechtsfragen einheitlich durch das Gericht entschieden; um eine Sammelklage handelt es sich dabei jedoch nicht.
Achtung Verjährung!
Bitte beachten Sie, dass die möglichen Schadensersatzforderungen der Verjährung unterliegen. Wir raten daher, unverzüglich tätig zu werden, bevor die Forderung wegen eingetretenen Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden kann. Wir informieren Sie genauer über die Verjährung und den relevanten Zeitpunkt, sobald die Registrierung bei uns erfolgt ist.
Gegen wen macht die Kanzlei Sommerberg für die Geschädigten Wirecard-Anleger den Schadensersatz geltend?
Wir werden gegen Verantwortliche den Schadensersatz geltend machen. Dies ist der Abschlussprüfer Ernst & Young (mehr nachfolgend) und wir prüfen auch Regress gegen Organe (Vorstände), die eine D&O-Versicherung gegen Haftungsinanspruchnahme haben. Außerdem werden wir den Regress gegen Wirecard AG im Insolvenzverfahren als Forderung geltend machen.
Gehen Sie auch gegen Ernst & Young vor?
Ja. Wir sind bereits beauftragt, auch Schadensersatz gegen den Abschlussprüfer der Wirecard, die Wirtschaftsprüfungsfirma EY – Ernst & Young, durchzusetzen. Ernst & Young prüft seit Jahren die Abschlüsse der Wirecard AG. Unserer Beurteilung zufolge hat EY Abschlussprüferpflichten verletzt. Ernst & Young hat nicht bemerkt, dass Treuhandkonten bei den philippinischen Banken BDO Unibank und Bank of the Philippine Islands nicht existieren und die dort angeblich befindlichen Eigenmittel nicht vorhanden sind. Das ist nach jetzigem Informationsstand vollkommen unerklärlich. Stattdessen hat Ernst & Young die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 von Wirecard testiert und damit bestätigt, dass diese Eigenmittel vorhanden sind. Es ist Aufgabe und muss das pflichtgemäße Vorgehen des Abschlussprüfers sein, das wirkliche Vorhandensein von Eigenmitteln zu prüfen und sich dazu konkret Saldenbestätigungen von den Banken vorlegen zu lassen.
Haftet Ernst & Young unbegrenzt?
Ja, für die deliktischen Schadensersatzansprüche haftet Ernst & Young unbegrenzt bei vorsätzlicher Pflichtverletzung. Unserer Auffassung nach hat Ernst & Young die Prüfungspflicht vorsätzlich verletzt, da die Wirtschaftsprüfer seit Jahren die öffentlich geäußerten Bedenken gegen die Wirecard AG kannten. Dennoch hat sich Ernst &Young nie die Saldenbestätigungen mit den angeblichen Kontoguthaben direkt von den beiden philippinischen Banken geben lassen. Auch, dass hier Hunderte Millionen Euro auf Konten von fragwürdigen Treuhändern in einem Land wie den Philippinen liegen, hätte eine sehr genaue Prüfung erfordert. Dies wäre absolut einfach machbar gewesen. Damit hat Ernst & Young es bewusst in Kauf genommen, dass hier eine Täuschung stattfindet. Das ist nicht mehr lediglich fahrlässig, so unsere feste Überzeugung. Die Haftungsbegrenzung auf 4 Millionen Euro gemäß § 323 Abs. 2 Handelsgesetzbuch gilt dann nicht.
Was sind die Vorwürfe gegen Wirecard?
Vorwürfe der britischen Financial Times
Die britische Tageszeitung Financial Times berichtete Anfang des Jahres 2019 über ein angebliches Geschäftsgebaren von Mitarbeitern der Wirecard AG in Singapur. Die Mitarbeiter hätten Kunden und Umsätze erfunden, um eine Geschäftslizenz zu erhalten und um Ertragsziele des Unternehmens zu erreichen. Die Richtigkeit (Manipulation) der Bilanzierung bei der Wirecard AG wurde damit hinterfragt. Der Aktienkurs der Wirecard AG fiel darauf hin zwischen dem 30. Januar 2019 und 8. Februar 2019 von 167 Euro auf zeitweise bis unter 86 Euro. Der Vorwurf der Manipulation wurde sodann mit einem Bericht am 15. Oktober 2019 erneut von der Financial Times erhoben: Die Wirecard habe Umsätze und Gewinne bei Tochtergesellschaften zu hoch angegeben. Dies würden interne Unterlagen nahelegen.
Sonderprüfung durch KPMG
Die Wirecard AG beauftragte darauf hin am 20. Oktober 2019 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit einer Sonderprüfung, um die Vorwürfe zu entkräften. Das Prüfungsergebnis wurde am 27. April 2020 veröffentlicht. Die Vorwürfe konnten laut KPMG nicht vollständig ausgeräumt werden, weil die dafür erforderlichen Daten nicht vollständig ausgewertet werden konnten. KPMG konnte keine Aussagen machen über das Vorhandensein oder nicht Vorhandensein bestimmter Umsatzerlöse im Bereich Drittpartnerschaft. Die Wirecard AG musste die für den 29. April 2020 geplante Veröffentlichung ihres Geschäftsberichts für 2019 verschieben und auch ihre Bilanzpressekonferenz absagen. Der Aktienkurs der Wirecard AG brach daraufhin am 28. April 2020 erneut extrem um rund 26% ein.
Bafin-Anzeige wegen Verdachts der Marktmanipulation
Im Juni 2020 erstattete die Finanzaufsicht BaFin eine Anzeige wegen des Verdachts der Marktmanipulation gegen Vorstandsmitglieder der Wirecard AG. Geschäftsräume wurden durchsucht.
Verdacht des Betruges
Der letzte Höhepunkt: Im Konzernabschluss ist zwar ein konsolidiertes Bankguthaben auf Treuhandkonten in von Höhe von 1,9 Milliarden Euro ausgewiesen. Dies ist rund ein Viertel der Konzernbilanzsumme. Doch die Wirecard AG musste einräumen, dass es keinen Nachweis über die Existenz dieses Geldes gibt. Der Abschlussprüfer Ernst & Young hat keinen Beleg oder Nachweis für die Existenz dieses Guthabens. Am 18. Juni 2020 wurde dies offenbart und die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2019 musste erneut verschoben werden. Der Börsenkurs der Wirecard-Aktie brach darauf hin extrem ein, zeitweise um mehr als zwei Drittel.