Drohende Verjährung – Fristen für Klagen auf Schadensersatz

Geschädigte Aktionäre der Wirecard AG ebenso wie geschädigte Anleger in Derivate auf Wirecard AG haben die Möglichkeit, ihren Schadensersatzanspruch in Bezug auf den Wirecard-Skandal im Wege der Klage geltend zu machen.

Die Schadensersatzklage kann insbesondere gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) und gegen Herrn Dr. Markus Braun erhoben werden.

EY ist vor allem die Verletzung ihrer Pflichten als verantwortliche Abschlussprüferin der Wirecard AG vorzuwerfen. Den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft München I ist Herr Dr. Braun als Vorstandsvorsitzender der Wirecard AG für die betrügerischen Machenschaften bei der Wirecard AG verantwortlich.

Eine auf Schadensersatz gerichtete Klage ist auch möglich gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Bundesrepublik Deutschland (BRD). Dazu lässt sich die Sichtweise vertreten, dass die BaFin und die BRD unter dem Gesichtspunkt der Amts- bzw. Staatshaftung betroffenen Wirecard-Anlegern schadensersatzpflichtig sein können.

Hinweis: Drohende Verjährung mit Schluss des Jahres 2023

Die Verjährung der Schadensersatzansprüche gegen EY und Dr. Braun ebenso wie gegen die BaFin und die BRD droht mit Ablauf des 31. Dezember 2023. Dies bedeutet, es besteht das Risiko einer Verjährung der Ansprüche mit Schluss des Jahres 2023.

Wer nicht vor dem Ablauf der Verjährungsfrist für die Hemmung der Verjährung sorgt, etwa durch Erhebung der Klage, kann nach dem Ablauf der Verjährungsfrist seine Ansprüche nicht mehr erfolgversprechend durchsetzen.

Rechtszeitige Klage bis 31. Dezember 2023 zur Hemmung der drohenden Verjährung möglich

Um das Risiko der möglichen Verjährung der Ansprüche zum Jahresende zu vermeiden, ist die rechtzeitige Erhebung der Klage geboten. Die Verjährung kann gehemmt werden, indem die Klage rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist, also zeitlich vor dem Schluss des 31. Dezember 2023, erhoben wird. Die Schadensersatzforderung ist damit vor der Einrede der Verjährung gesichert.

Interessierte Wirecard-Anleger können unsere Kanzlei noch bis zum 15.12.2023 beauftragen, Klage zu erheben. Über die einzelnen Klagemöglichkeiten (es gibt verschiedene Klagemöglichkeiten und verschiedene Gegner, die verklagt werden können) sowie über die Erfolgsaussichten und die Kosten sowie Prozesskostenrisiken informieren wir Sie im Einzelnen gerne gesondert auf Anfrage.

 

 

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