UniImmo Wohnen ZBI

UNIIMMO WOHNEN ZBI – SCHADENSERSATZ FÜR ANLEGER

Anleger des Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI haben enorme Verluste erlitten.  Durch die Abwertung gibt es einen Verlust von rund 16%. Der Skandal: Die Anleger wurden oft nicht darüber informiert, dass sie mit einem Investment in diesen Fonds das ungewollte Risiko eingehen einen großen Teil ihres Kapitals zu verlieren. Viele Betroffene schildern uns, dass ihnen -wahrheitswidrig- der Fonds als angeblich sichere Anlage verkauft wurde. Wir sind bereits damit befasst Schadensersatz für die Fondsanleger durchzusetzen. Hier erhalten Sie kostenfrei die Information, ob auch Sie zum Kreis der Anleger gehören, die den Anspruch auf Schadensersatz haben. Kostenfreie Sofortberatung bundesweit: Tel. 0421-301 679 0.

Mehr Informationen finden Sie nachfolgend zu diesen Themen: Registrierung für Schadensersatz, Skandal Abwertung UniImmo Wohnen ZBI, Regress für Kleinanleger, gemeinsames Vorgehen, Interessengemeinschaft.

UNIIMMO – UPDATES

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    Schadensersatz für UniImmo-Geschädigte für die kostenfreie Registrierung Formular ausfüllen oder E-Mail senden an info@sommerberg-law.de oder Anruf unter Tel. 0421-301 679 0

    Was ist passiert?

    Der offene Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“ wurde bis vor kurzem als geringfügig riskantes Investment beworben. Eine Sonderbewertung des Immobilienbestands im Fonds hat jedoch erhebliche Wertverluste offenbart. Anleger haben fast eine Milliarde Euro verloren, da die Immobilien des Fonds nicht den erwarteten Wert hatten. Der Fonds verzeichnete den höchsten Wertverlust eines Immobilienfonds seit der Finanzkrise 2008, mit einem Einbruch des Fondswerts um fast 17 Prozent. Weitere Verluste sind nicht ausgeschlossen.

    Schadensersatzmöglichkeiten

    Anleger können ihre investierte Summe bei bestimmten Voraussetzungen zurückfordern. Trotz der offensichtlichen Probleme wurde der Fonds noch vor wenigen Wochen vielen Anlegern gegenüber als geringfügig riskant dargestellt. Die jetzt erfolgte Korrektur des Fondswerts steht im Widerspruch zu dieser Darstellung. Betroffene Anleger haben das Recht, ihr Investment rückgängig zu machen und die gesamte investierte Summe sowie bereits bezahlte Fondsgebühren zurückzufordern , wenn sie falsch aufgeklärt worden. Das ist der Fall, wenn sie nicht über die Risiken des Fonds informiert wurden oder der Fonds als sichere Anlage dargestellt wurde.

    Unser Service

    Wir klären für die Anleger individuell, ob sie einen Rückforderungsanspruch haben. Diese Erstberatung ist kostenfrei für die Anleger des Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI.

    Rechtsanwalt Thomas Diler

    Telefon: 0421 – 301 679 0
    Fax: 0421 – 301 679 29
    E-Mail: thomas.diler@sommerberg-law.de

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