Unser Service: Kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherungen haben grundsätzlich die Kosten im Zusammenhang mit Kapitalanlagerechtsfällen zu tragen, sofern es um Schadensersatz oder die Rückabwicklung wegen einer gescheiterten Geldanlage geht.
Wenn allerdings in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) ein Ausschlussgrund enthalten ist, dann ist der Rechtsschutzversicherungen nicht verpflichtet, die Kosten für den Rechtsfall zu tragen. Wir klären dies für unsere Mandanten und führen die erforderliche Korrespondenz mit den Rechtsschutzversicherungen.
Kompetente anwaltliche Betreuung ist auch bei der Einholung von Deckungsschutz sinnvoll. Wir haben bereits häufig feststellen müssen, dass Anlegern, die ohne anwaltliche Hilfe eien Deckungsanfrage gestellt haben, die Kostenübernahme von ihrer Rechtsschutzversicherung zu Unrecht mit Berufung auf tatsächlich gar nicht einschlägige Ausschlussgründe verweigert wurde. Hier konnten wir dann im nachhinein noch helfen.