MIG-Fonds: Geldanlage mit Totalverlustrisiko
Wie ist ein „Ausstieg“ für MIG-Fondsanleger möglich?
Die Kanzlei Sommerberg berät und vertritt die Interessen zahlreicher Anleger in ganz Deutschland, die eine Erstattung ihres in die MIG-Fonds angelegten Kapitals erreichen wollen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie sich über Ihre Rechte als MIG-Fondsanleger informieren möchten.
Tausende von Anlegern haben in den vergangenen Jahren ihr Geld in die MIG-Fonds investiert. Mittlerweile gibt es 13 MIG-Fondsgesellschaften. Abhängig davon, welchen Vertrag die Anleger geschlossen haben, erfolgt die Einlagenzahlung entweder in einer Summe oder ist vom Anleger in monatlichen Raten zu erbringen.
Mit dem Beitritt zu einem MIG-Fonds wird der Anleger zu einem Kommanditisten. Dadurch geht der Anleger eine riskante unternehmerische Beteiligung ein. Es besteht das Risiko eines teilweisen oder sogar vollständigen Verlustes des investierten Kapitals. Hinweis: Für Kleinanleger, die ihr Geld sicher anlegen wollen, ist eine Beteiligung an den MIG-Fonds nicht geeignet.
Beratung und Hilfe für Anleger in MIG-Fonds
Anleger, die sich wegen ihrer Geldanlage geschädigt fühlen und die das Risiko eines Verlustes ihres Geldes nicht länger in Kauf nehmen wollen, wird anwaltliche Hilfe empfohlen.
Die Kanzlei Sommerberg bietet eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung für Anleger in MIG-Fonds in ganz Deutschland an. Zu unseren Mandanten zählen Kleinsparer ebenso wie vermögende Privatkunden. Ansprechpartner ist Herr Thomas Diler. Rufen Sie uns einfach an. Beratungstelefon: 0421 – 3016790 (bundesweit). Wir helfen Ihnen gerne und klären über die sich bietenden Handlungsmöglichkeiten auf.
Wie können Anleger eine Erstattung ihres angelegten Geldes erreichen?
„Für viele unserer Mandanten machen wir einen Anspruch auf vollständige Erstattung ihres Kapitals geltend, das sie in die MIG-Fonds angelegt haben. Wir sind hier bereits aktiv“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler.
Anwalt Diler weiter: „Wir konnten zugunsten mehrerer von uns vertretener MIG-Anleger feststellen, dass sie eine Rückabwicklung des Fondserwerbes verlangen können. Der Anleger kann dann eine Erstattung seines angelegten Geldes fordern für die Übertragung seiner Fondsanlage.“
Ein Schadensersatzanspruch kommt in Betracht, wenn der Anleger nicht ordnungsgemäß im Rahmen der Anlageberatung über die Risiken und weitere wichtige Umstände wie die hohen Provisionen bzw. Fondsnebenkosten aufgeklärt wurde. Wir überprüfen die Handlungsmöglichkeiten für interessierte Anleger. Nehmen Sie dafür einfach Kontakt zu uns auf! Sie können auch den Fragebogen ausfüllen und an uns zurück senden.
Das Firmengeflecht der MIG-Fonds
WirtschaftsWoche zu MIG-Fonds: Risikokapital für Normalanleger unberechenbar
MIG-Fonds: Regressmöglichkeit bei Falschberatung und Prospektfehlern
MIG-Fonds für Kleinanleger nicht geeignet
MIG-Fonds: Anwalt zum Schadensersatz bei unterlassener Aufklärung über hohe Weichkosten
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Rechtsanwalt Thomas Diler
Thomas Diler verfügt über langjährige Erfahrung in der kompetenten Vertretung der Rechte und Interessen geschädigter Bankkunden und Kapitalanleger.
Telefon: 0421 – 301 679 0
Fax: 0421 – 301 679 29
E-Mail: thomas.diler@sommerberg-llp.de