PIM GOLD: Insolvenz und Betrugsverdacht mit Goldanlage-Verträgen!
Interessengemeinschaft für geschädigte Kunden von PIM Gold
Hilfe für geschädigte Anleger der unter Betrugsverdacht stehenden PIM Gold GmbH: Die Anlegerkanzlei Sommerberg setzt sich für die Rechte der betroffenen Kunden von PIM Gold ein. Wir sind bereits damit befasst, das in die Gold-Produkte von PIM Gold angelegte Geld zugunsten zahlreicher Betroffener zurückzugewinnen.
Wir sagen, was die PIM Gold-Kunden jetzt tun sollten, um ihr Kapital zu retten. Wir haben bereits viele vergleichbare Fälle für Verbraucher gewonnen.
Geprellte Kunden von PIM Gold in ganz Deutschland können sich an uns wenden. Unsere Verbraucherkanzlei bietet eine unverbindliche und kostenfreie Erstberatung zu den Handlungsmöglichkeiten der Anleger. Beratungstelefon: 0421 / 301 679 0 (bundesweit). Ihr Ansprechpartner ist Verbraucheranwalt Thomas Diler (Stichwort: PIM Gold).
Razzia wegen Betrugsverdacht bei PIM Gold und Insolvenz
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt wegen gewerbsmäßigen Betruges und anderer Strafdelikte gegen Verantwortliche der PIM Gold GmbH und weiterer involvierter Firmen. Der Geschäftsführer von PIM Gold Herr Mesut P. befindet sich in Untersuchungshaft.
Den Kunden der PIM Gold wurde für ihre Anlagen eine Hinterlegung in Gold als Sicherheit versprochen. Medienberichten zufolge soll das Kundengold in Wahrheit nicht vorhanden sein oder gar nicht existieren. Viele Tausend PIM Gold-Anleger sind von dem Skandal betroffen.
Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, wurden die Kunden um ihr investiertes Geld betrogen. Die Anleger befürchten den Verlust ihres bei PIM Gold angelegten Kapitals. Mittlerweile wurde auch die Insolvenz der PIM Gold GmbH und der Vertriebsgesellschaft Premium Gold Deutschland GmbH (PGD) beantragt.
So sollten die Kunden jetzt handeln – Geldrückgewinnung möglich
Für die von uns vertretenen Anleger machen wir jetzt bereits eine Rückforderung des angelegten Geldes bei PIM Gold sowie Schadensersatz geltend, sagt Verbraucheranwalt Thomas Diler von der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei Sommerberg. Wir haben dazu eine umfassende Strategie ausgearbeitet. Es geht um eine Vermögenssicherung für die Anleger.
Zunächst besteht ein Direktanspruch gegen PIM Gold auf Rückzahlung des in die Verträge investierten Geldes. Die Forderung wird von uns sofort fällig gestellt. Wir übernehmen für unsere Mandanten auch die form- und fristgerechte Anmeldung der Insolvenzforderungen. Das ist möglich, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
Außerdem besteht gegen bestimmte Verantwortliche (die von den Machenschaften bei PIM Gold wussten und dies gefördert haben) ein Schadensersatzanspruch wegen Schutzgesetzverletzung, sobald sich die Betrugsvorwürfe bestätigen.
Vor allem machen wir aber für unsere Mandanten eine Kapitalerstattung gegen bestimmte Vermittlerfirmen geltend, die die PIM Gold-Verträge vertrieben haben. Die Firmen sind unseren Ermittlungen zufolge in der Lage, das angelegte Geld unserer Mandanten zu ersetzen. Gegen diese Vertriebsfirmen besteht bei bestimmten Bedingungen ein Anspruch auf Vermittlerhaftung. Hier kommt es immer auf die Umstände in jedem konkreten Einzelfall an. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Dies prüfen wir und teilen den Anlegern dann mit, ob sie Schadensersatz wegen Vermittlerhaftung beanspruchen können.
Deutschlandweite Hilfe für Betroffene
Sie möchten weitere Informationen? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir vertreten Anleger von PIM Gold in ganz Deutschland. Unsere Erstberatung zu Ihren Handlungsmöglichkeiten ist vollständig kostenfrei. Rufen Sie uns einfach an. Tel. 0421 / 301 679 0. Ihr Ansprechpartner ist Herr Diler.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir nehmen dann auch kostenfrei eine Deckungsanfrage bei dem Versicherer für Sie vor.
Über uns – Erfolge für Anleger in einem anderen Goldanlage-Skandal
Wir wissen, wie Anleger eine Rückgewinnung ihres investierten Geldes in Goldprodukte erreichen können. Das haben wir in dem Skandal um den Betrug mit Falschgold bei der BWF-Stiftung gezeigt. Für zahlreiche Anleger, die um ihr Geld betrogen wurden, das sie in Goldprodukte der BWF-Stiftung angelegt haben, konnten wir Schadensersatz durchsetzen. Die Anleger haben eine (zumindest teilweise) Gelderstattung erhalten, oft durch Vergleiche, die wir ausgehandelt haben. Wir konnten auch viele Urteile gegen Verantwortliche der BWF-Stiftung und gegen den Vertrieb erstreiten, wonach die Anleger eine volle Erstattung ihres Geldes erhalten.
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Rechtsanwalt Thomas Diler
Thomas Diler verfügt über langjährige Erfahrung in der kompetenten Vertretung der Rechte und Interessen geschädigter Bankkunden und Kapitalanleger.
Telefon: 0421 – 301 679 0
Fax: 0421 – 301 679 29
E-Mail: thomas.diler@sommerberg-llp.de