Schadensregulierung für Anleger
Wir betreuen zahlreiche geschädigte Fondsanleger in ganz Deutschland, sowohl Kleinsparer als auch vermögende Privatkunden.
Zu den Krisenfonds zählen vor allem CS Euroreal, Axa Immoselect und SEB Immoinvest sowie weitere Immobilienfonds.Diese Immobilienfonds sind zahlungsunfähig. Das vorhandene Geld reicht nicht mehr aus, um die Anleger auszahlen zu können. Die Fonds haben bereits erhebliche Verluste gemacht. Der Schaden für die Sparer ist enorm.
Schadensregulierung für fehlgeschlagene Geldanlage
Wir helfen Anleger in ganz Deutschland. Rufen Sie uns gerne an, wenn auch Sie wegen Ihrer Anlage in einen der Krisenfonds geschädigt sind. Oder nutzen Sie unseren Online-Informationsabruf.
In vielen Fällen konnten wir bereits für geschädigte Anleger Schadensersatz oder die Rückabwicklung der Geldanlage in die Immobilienfonds durchsetzen.
Ansatzpunkte können sich je nach Einzelfall ergeben, wenn Sie nicht ausdrücklich über die erheblichen Verlustrisiken informiert worden oder wenn der Finanzberater den falschen Eindruck erweckt hat, die Geldanlage sei angeblich „sicher“. Häufig wurden die Immobilienfonds auch als Alternative zum Festgeld dargestellt – auch dies ist eine krasse Falschinformation und Irreführung!
Hier gibt es gute Handlungs-Möglichkeiten für eine volle Schadensregulierung für diejenigen geschädigten Anleger, die falsch beraten oder fehlinformiert worden sind.
Viele betroffene Sparer hätten sich niemals an den Fonds beteiligt, wenn man sie vorher über die extremen Verlustrisiken informiert hätte und über das Risiko, dass das Restkapital möglicherweise für eine lange Zeit fest gebunden ist.
Besonders perfide: Viele sogenannte Finanzberater haben ihren Kunden sogar noch in den vergangenen zwei Jahren Fonds verkauft, also zu einem Zeitpunkt, zu dem sich schon viele Fonds sich in einer Krisensituation befanden!
Große Kapitalvernichtung: Immobilienfonds in der Krise
Immer mehr offene Immobilienfonds müssen wegen Zahlungsunfähigkeit schließen. Die Fonds haben nicht mehr genügend Liquidität, um die weiteren ausstiegswilligen Fondsanleger auszuzahlen.
Schätzungen zufolge sind mehrere hunderttausend deutsche Anleger betroffen. Für die betroffenen Anleger bedeutet die Fondschließung, dass sie ihr Geld im Gegenzug für die Anteile nicht mehr zurückbekommen. Die Auszahlungssperre kann bis zu zwei Jahren dauern. In dieser Zeit besteht die Gefahr, dass der Fonds weiter an Wert verliert!
Neben dem Schließungs-Risiko besteht auch die Gefahr, dass die Fondsgesellschaften eine Abwertung vornehmen oder sogar liquidiert werden müssen, weil sie ihre Zahlungs-Probleme nicht in den Griff bekommen.
Beispiel: Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value: Zunächst viel der Wert des Fondsanteile der Sparer von Oktober 2008 bis heute um mehr als 50%! Jetzt soll der Fonds auch noch liquidiert werden. Es besteht die Gefahr weiterer Kapitalverluste.
Das gleiche Schicksal trifft nun auch den Immobilienfonds DEGI Europa: Auch hier wird den Anlegern wegen Geldmangels die Auszahlung für den Rückgabe der Anteilsscheine verweigert. Jetzt wurde bekannt gegeben, dass der Fonds aufgelöst werden soll.
Die Anleger tragen das Risiko eines weiteren Wertverfalls. Viele Sparer hätten sich nie beteiligt, wenn sie diese Verlustrisiken gekannt hätten.
Angeblich in halbjährlichen Abständen bis 2013 sollen die Anleger nach und nach Auszahlungen erhalten. Wie viel Geld überhaupt noch zurückgezahlt werden wird, ist unklar.
Möglichkeit der Kapitalerstattung für geschädigte Anleger
Wer sich geschädigt fühlt, sollte sich fachkundig unterstützen lassen.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann eine Schadensregulierung beim zuständigen Finanzdienstleistungsunternehmen angemeldet werden. Dann können geschädigte Geldanleger mit der richtigen Argumentation mindestens eine vollständige Kaufpreiserstattung fordern.
Ein Anspruch auf Schadensregulierung kann zum Beispiel bei einer Falschinformation bestehen, wenn einem Fondskäufer die Risiken und Nachteile des Immobilienfonds verschwiegen worden sind (Verlustrisiko: Sogar ein großer Teil des angelegten Geldes kann verloren gehen / Schließungsrisiko: Für mehrere Jahre kann den Anlegern die Auszahlung vwerweigert werden).
Außerdem können Anleger je nach Einzelfall von einem verbraucherfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2006 (Az. XI ZR 56/05) zu sogenannten verheimlichten Rückvergütungen profitieren: Wenn ein Kunde von seinem Finanzberater nicht genau über die Höhe der Vermittlungsprovisionen aufgeklärt wurde, kann ein Rückabwicklungsanspruch gegeben sein.
Stiftung Warentest: Anleger oft schlecht beraten
In einem aktuellen Bericht der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 2/2011) wird die falsche Anlageberatung durch Bank- und Finanzberater bei Immobilienfonds thematisiert. Die Stiftung Warentest hat die Erfahrungen von 80 geschädigten Immobilienfonds-Anlegern ausgewertet. Das Testergebnis deckt sich mit unseren Erkenntnissen aus der Vertretung zahlreicher geschädigter Anleger.
- Obwohl die meisten Beratungskunden als „konservative Anleger“ eingestuft worden sind, kamen die erheblichen (Geldverlust-) Risiken im Beratungsgespräch so gut wie nie zur Sprache.
- Die Kunden wurden von den Beratern getäuscht, weil die Immobilienfonds als angeblich solide, mündelsicher oder risikolos dargestellt worden sind.
- Die Finanzhäuser haben bis zu 5% an Provisionen abkassiert (oft heimlich).
- Die meisten Anleger sind betroffen wegen der Fonds Degi, KanAm, SEB ImmoInvest und PMIA.
- Ganz besonders häufig haben auch die Commerzbank AG sowie die Allianz ihren Kunden die Fonds verkauft.
- Es besteht der Verdacht einer methodischen gezielten Falschberatung. Denn die falsche Beratung zum Schaden der Kunden lief offenbar massenhaft nach dem gleichen Muster ab.
- Besonders viele Rentner und ältere Anleger sind geschädigt.
- Vor allem für risikoscheue Anleger sind Immobilienfonds keine geeignete Basisanlage.
Wie können Sie sich anmelden? (Abrufkontakt)
Unser Team betreut seit Jahren betroffene Kapitalanleger in ganz Deutschland. Gerne erteilen wir Ihnen kostenfrei weitere Informationen zum Schadensfall. Außerdem übernehmen wir für betroffene Anleger die Prüfung, ob ein Schadensersatzanspruch besteht und melden diesen an, hier kommt es entscheidend auf die richtige Argumentation an, mit der wir vertraut sind.
Unsere Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei. Sie können unser Beratungstelefon nutzen (0421 / 301 679 0).
Oder verwenden Sie unseren kostenfreien Online-Informations-Abruf.
Was ist für einen erfolgreichen Fondsausstieg zu tun?
Fragen & Antworten
Was sind die Risiken der offenen Immobilienfonds?
Momentan verwirklichen sich vor allem diese Risiken bei mehreren Immobilienfonds:
Schließungsrisiko
Das Schließungsrisiko bedeutet, dass die Kapitalanlagegesellschaft für eine Dauer von bis zu zwei Jahren eine Rücknahme der Anteilsscheine aussetzen kann vor allem wegen drohender Liquiditätsnotlage (Zahlungsunfähigkeit). Der Fonds muss mindestens 5% des Kapitals täglich frei verfügbar halten. Die Anleger erhalten für die Dauer der Schließung den Gegenwert für ihre Fondsanteile nicht ausgezahlt. Durch die Verweigerung der Anteilsrücknahme wird aus einem „offenen“ faktisch ein „geschlossener“ Fonds.
Der Grund für eine solche Fondsschließung liegt oft darin, dass große Investoren hohe Millionenbeträge aus den Fonds abziehen. Um das Geld an den Anleger zurückzuzahlen, müssen jedoch erst Immobilien verkauft werden, solange bleibt der Fonds „geschlossen“.
Abwertungsrisiko
Unter dem Abwertungsrisiko versteht man das Risiko, dass eine Neubewertung des Sondervermögens des Fonds zu der Feststellung führt, dass die Vermögenswerte und somit auch der Anteilswert eines Fondsscheins weniger als bisher wert ist.
Die Kapitalanlagegesellschaft hat ljährlich die Vermögensgegenstände (Immobilien etc.) neu zu bewerten; gerade im Immobiliensektor kann es zu überraschenden Abwertungen kommen aufgrund außerplanmäßiger Mietpreissenkungen oder unerwartet hoher Leerstandsquoten.
Welche Handlungsoptionen gibt es für die Anleger?
Je nach Einzelfall kann es für betroffene Anleger gute Handlungsoptionen geben, um eine Schadensregulierung geltend zu machen. Zielsetzung ist es, eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen.
Dabei kommt es maßgeblich auf die richtige Argumentation an. Wegen der Komplexität empfehlen wir den Anlegern, sich fachkundiger Hilfe zu bedienen.
Ein Anspruch auf Kapitalerstattung kann etwa gegeben sein, wenn der Anleger nur ungenügend oder gar nicht über die vielen Risiken und Nachteile eines Immobilienfonds-Erwerbs informiert worden ist. Hier kann ein Regress in Form einer „faktischen Rückabwicklung“ in Betracht kommen.
In vielen Fällen konnten wir schon feststellen, dass die Anleger nicht über das Schließungs-und Auflösungsrisiko aufgeklärt worden sind. Auch war vielen Anlegern nicht bewusst, dass es zu starken Abwertungen der Anteilsscheine kommen kann.
Anleger, die aber keinen großen Kapitalverlust hinnehmen wollten und genau über dieses Risiko nicht informiert haben, können mit dieser Argumentation jetzt gute Aussichten für eine Schadensregulierung haben. Dies hängt wiederum von den genauen Einzelfallumständen ab. Wir prüfen hier, ob Sie von der Argumentation profitieren können.
Ferner können Anleger je nach Einzelfall von der sog. Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu verheimlichten Zuwendungen profitieren. Auch diese Möglichkeit prüfen wir für Sie.
Bin ich falsch beraten worden?
Wenn Ihnen ein offener Immobilienfonds vom Berater als geeignet empfohlen worden ist, obwohl sie eine „sichere“ Kapitalanlage gewünscht haben, bei der das Geld nicht verloren gehen kann, dann dies auf eine regresspflichtige Falschberatung hin.
Dies hängt jeweils vom Einzelfall ab. Wir informieren Sie gerne näher. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.
Auch ist eine Falschberatung dann nahe liegend, wenn man Ihnen die diversen Risiken verschwiegen hat.
Was kostet die Erstberatung?
Unsere Erstberatung erfolgt kostenfrei.
Trägt meine Rechtsschutzversicherung mögliche Kosten?
Wir übernehmen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
In vielen Immo-Fonds-Fällen konnten unsere Anwälte erfolgreich Kostendeckungszusagen einholen. Dabei kommt es oftmals auf die richtige Argumentation an.
Die Frage, ob der Rechtsschutzversicherer mögliche Kosten übernimmt, hängt vor allem von den jeweils geltenden Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ab (ARB).
Wie funktioniert ein offener Immobilienfonds?
Bei einem offenen Immobilienfonds handelt es sich in der Regel um einen Investmentfonds.
Deutsche offene Immobilienfonds unterliegen dabei den Bestimmungen des Investmentgesetzes (InvG).
Die Vermögenswerte des Fonds befinden sich in einem rechtlich selbständigen Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird.
Typischerweise investieren Immobilienfonds den großen Teil ihres Vermögens in diverse Immobilien (oft in Gewerbe-Immobilien). Die einzelnen Vermögensbestandteile bilden dann das Sondervermögen.
Grundsätzlich kann jeder Anlageinteressent Fonds-Anteile an dem Sondervermögen erwerben. Für den entsprechenden Kapitaleinsatz erhält der Anleger dann einen Anteilsschein. Der Wert des jeweiligen Anteils ergibt sich aus der Teilung des Wertes des Sondervermögens durch die Zahl der in den Verkehr gelangten Anteile.
Der Wert des Sondervermögens und daraus abgeleitet der Wert eines Anteils am Sondervermögen wird jährlich ermittelt. Diese Ermittlung erfolgt nach einem bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren.
Führt die Wertermittlung zu dem Ergebnis, dass die Vermögenswerte im Wert verfallen sind, dann erfolgt eine sog. Abwertung des Fonds und der Anteile. Ein solches Abwertungsrisiko verwirklicht sich etwa bei einem Eintritt von nicht geplanten Objekt-Leerständen oder sinkenden Mieteinnahmen. Vor allem die momentane Krise am Immobilienmarkt hat bei vielen Fonds erhebliche Abwertungen nach sich gezogen.
Nach deutschem Recht sind regelmäßig der Ausgabe- und Rücknahmepreis für die Anteile von der Kapitalanlagegesellschaft bekannt zu geben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Anleger immer den „wahren“ Wert ihrer Beteiligung kennen.
Grundsätzlich kann jeder Anleger jederzeit erlangen, dass ihm gegen Rückgabe des Anteils sein Anteil an dem Sondervermögen aus diesem ausgezahlt wird.
Abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen eines Fonds kann aber vorgesehen sein, dass die Kapitalanlagegesellschaft die Rücknahme der Anteile aussetzen darf, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen.
Diese Aussetzung wird üblicherweise als Schließung bezeichnet. Die Schließung erfolgt, wenn erkennbar ist, dass voraussichtlich nicht mehr genügend freie Liquidität vorhanden sein wird, um die Auszahlungswünsche der Anleger befriedigen zu können. Dem Fonds droht dann die Zahlungsunfähigkeit. Der Fonds muss mindestens 5% des Kapitals täglich frei verfügbar halten.
Was berichtet die Presse von der Fondskrise?
Thüringische Landeszeitung vom 30. März 2014
Immobilien-Fonds: Anlegern drohen herbe Verluste
Millionen Anleger haben Geld in scheinbar sicheres Betongold investiert. Doch einige haben dabei auf das falsche Pferd gesetzt: In der Finanzkrise sind mehrere offene Immobilien-Publikumsfonds geschlossen worden. Deren Abwicklung kostet die Sparer nun Bares.
Die Welt vom 27. März 2014
Immobilienfonds werden zum Milliardengrab
Viele Anleger haben Milliarden in scheinbar sicheres Betongold investiert. Doch einige Fonds sind unter die Räder gekommen und werden abgewickelt. Für die Anleger wird das ein schlechtes Geschäft.
ARD.de vom 19. Februar 2013
Gebeutelte Anlageklasse Offene Immobilienfonds: Kein Ende der Krise in Sicht
Als vorläufig letzten hat es den Degi German Business erwischt. Auch dieser offene Immobilienfonds wird abgewickelt.
manager magazin online vom 13. Dezember 2012
Zwangsverkäufe: Immobilienfonds droht erneutes Desaster
Eine jüngst veröffentlichte Verordnung der Bafin könnte rund eine Million Anleger offener Immobilienfonds viel Geld kosten. Die Fonds werden per Verordnung zu Ramschverkäufen gezwungen, fürchten Experten.
manager magazin vom 21. November 2012
Immobilienfonds: Degi German Business wird abgewickelt
Ein weiterer offener Immobilienfonds wird abgewickelt. Der Degi German Business war zwar vor allem für Großanleger konzipiert, so dass sein Ende den Privatanleger nicht direkt trifft – doch der Schritt zeigt, dass die Krise der Fondsgattung noch längst nicht beendet ist.
Stern.de vom 5. September 2012
Krise der Offenen Immobilienfonds fordert weiteres Opfer – UBS löst Fonds auf
Die Krise der Offenen Immobilienfonds hat ein weiteres Opfer gefordert. Die UBS teilte am Mittwoch mit, dass der seit dem 6. Oktober 2010 eingefrorene Immobilienfonds „UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe“ endgültig aufgelöst werde.
cash-online vom 5. September 2012
Offener Immobilienfonds Hansa Immobilia wird aufgelöst
Die Branche der offenen Immobilienfonds verzeichnet eine weitere Abwicklung. Als zehnter Publikumsfonds geht der Hansa Immobilia in die Auflösung.
Capital vom 2. August 2012
Was Anleger nach der Immofonds-Abwicklung tun können
Offene Immobilienfonds waren einst heiß begehrt – jetzt befinden sich fast alle in der Abwicklung. Betroffene Investoren brauchen starke Nerven (Capital vom 2. August 2012)
Unsere Erfolge für Immobilienfonds-Anleger (einige Beispiele)
Gericht folgt Argumenten der Kanzlei Sommerberg: Schadensersatz für Immobilienfonds-Anleger
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 10. Februar 2014 (Aktenzeichen 6 O 3784/12) Cortal Consors verurteilt, einer Bankkundin 7.223,06 Euro zu erstatten wegen einer Aufklärungspflichtverletzung über eine empfohlene Geldanlage in den Immobilienfonds AXA Immoselect.
Landgericht Frankfurt: Anleger erhält Schadensersatz von 10.000 Euro wegen Immobilienfonds SEB ImmoInvest
Klage der Kanzlei Sommerberg für geschädigten Fondsanleger wegen Aufklärungspflichtverletzung hat Erfolg.
Commerzbank wegen Falschberatung zu Schadensersatz von 150.626,55 Euro an Mandanten der Kanzlei Sommerberg verurteilt
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil (Az. 2-19 O 466/10) einem von der Anlegerkanzlei Sommerberg vertretenen Anleger eine umfassende Schadensersatzzahlung zugesprochen.
Einigung wegen Fonds Axa Immoselect: Anlegerin erhält Schaden von Volksbank ersetzt
Gerichtsprozess wegen falscher Beratung vor dem Landgericht Bielefeld endet mit Vergleich – Volksbank verpflichtet sich zur Geldzahlung an Mandantin der Anlegerkanzlei Sommerberg.
Kanzlei Sommerberg erwirkt Urteil mit Signalwirkung zu CS Euroreal: Schadensersatz für Anleger in Immobilienfonds
Ein Gerichtsurteil mit grundsätzlicher Bedeutung lässt geschädigte Fondssparer in offene Immobilienfonds hoffen, dass sie ohne Verluste ihr eingesetztes Kapital vollständig ersetzt bekommen.
Immobilienfonds SEB ImmoInvest vor dem Aus: Kanzlei Sommerberg fordert Kaufpreisrückerstattung für geschädigte Fondssparer
Die Krise der offenen Immobilienfonds erreicht ihren Höhepunkt: Der rund 6 Mrd. Euro schwere Immobilienfonds SEB ImmoInvest, ein Schwergewicht der Branche, kündigte die Abwicklung an.
Schadensersatz für Sommerberg-Mandantin: Gericht verurteilt Commerzbank wegen verheimlichter Fondsprovisionen
Das Landgericht Wuppertal hat mit Urteil vom 4. April 2012 (Az. 3 O 163/11) die Commerzbank verurteilt, an eine Fondsanlegerin wegen Falschberatung rund 23.000 Euro zu zahlen.
Commerzbank wegen Degi verurteilt
Eine von der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg erwirkte verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidung stärkt die Rechte von Fondsanlegern. Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 25. November 2011 (Az. 2-10 O 214/11) die Commerzbank zu Schadensersatz verurteilt.
Auch die Allianz-Gruppe bietet Vergleich an: Zahlungsangebot für mehrere Dutzend von der Anlegerkanzlei Sommerberg vertretene Fondsanleger des Krisen-Fonds Degi International
Nachdem sich die Allianz-Gruppe in der Vergangenheit schweren Vorwürfen wegen falscher Anlageberatung hinsichtlich des Fonds Degi International ausgesetzt sah, lenkt der Versicherungskonzern jetzt ein. Mehrere Dutzend von der Anlegerkanzlei Sommerberg betreute Anleger haben Entschädigungsangebote erhalten.
Schadensersatz für Kunden der Delta Lloyd Versicherungs AG erwirkt: Fondsanleger des Axa Immoselect erhalten Entschädigung wegen Falschberatung
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP hat umfassende Zahlungsverpflichtungen der Delta Lloyd Versicherungs AG durchsetzen können. Davon profitieren mehrere geschädigte Fondsanleger. Zwei von uns vertretene Mandanten bekommen ihren gesamten Schaden erstattet, der ihnen durch eine Kapitalanlage von insgesamt 60.000 Euro in den Immobilienfonds Axa Immoselect entstanden ist.
Fondsanlegerin erhält über 35.000 Euro plus Zinsen als Schadensersatz zugesprochen: Commerzbank AG wegen schwerwiegender Falschberatung verurteilt
Mit Urteil des Landgerichts Verden vom 17. November 2011 (Az. 4 O 123/11) wurde die Commerzbank AG verpflichtet, einer Fondsanlegerin ihren gesamten Schaden zu ersetzen, der durch die Falschberatung über die Geldanlage in den Immobilienfonds Degi International entstanden ist. Die Gerichtsentscheidung wurde von der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg erstritten, die die Anlegerin in dem Verfahren vertritt.
Commerzbank AG lenkt ein: Umtauschangebot für betroffene Anleger des Fonds Premium Management Immobilien-Anlagen (PMIA)
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg vertritt mehrere Dutzend geschädigte Anleger, die die PMIA-Fondsanteile auf Beratung und Empfehlung der Commerzbank AG erworben haben. Jetzt lenkt die Commerzbank AG im Streit mit ihren Kunden ein und bietet einen Umtausch der Anteile an.