PROKON: Insolvenzverfahren geht zu Ende – PROKON wird Genossenschaft
Am 2. Juli 2015 fand die Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON in der Hamburger Messe statt.
Rechtsanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg erklärt: „Ich habe an dieser Versammlung teilgenommen und hier zahlreiche Mandanten vertreten, die Gläubiger der PROKON sind.“
Nachdem mehrere Stunden lang die Insolvenzpläne dargestellt und umfassend erläutert worden sind, erfolgte die Abstimmung der Gläubigerversammlung über den Genossenschafts-Insolvenzplan. Dieser Genossenschafts-Insolvenzplan wurde mit großer Mehrheit beschlossen. Über den alternativen Investoren-Insolvenzplan wurde daher nicht abgestimmt.
Insgesamt haben an der Abstimmung Gläubiger mit Forderungen in Höhe von rd. EUR 1,056 Mrd. persönlich oder durch Bevollmächtigte teilgenommen. Hiervon haben sich rd. EUR 843 Mio. für den Genossenschafts-Insolvenzplan ausgesprochen – das entspricht rd. 80% der im Termin vertretenen Forderungen und rd. 50% sämtlicher Insolvenzforderungen. Dies berichtet der Insolvenzverwalter.
Das Unternehmen hat laut Insolvenzverwalter jetzt sehr gute Aussichten, das Insolvenzverfahren kurzfristig zu verlassen. Mittlerweile wurde auch der beschlossene Insolvenzplan durch das Insolvenzgericht rechtskräftig bestätigt.
Der Genossenschafts-Insolvenzplan wird jetzt also umgesetzt.
PROKON wird die Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft annehmen. Die Gesellschaft wird als PROKON Regenerative Energien eG firmieren. Der Vorstand wird durch eine Doppelspitze besetzt. Manager dieser neuen PROKON-Genossenschaft werden Diplom-Betriebswirt Kai Peppmeier und Diplom-Kaufmann Andreas Knaup. Sowohl Herr Peppmeier als auch Herr Knaup gelten als erfahren, auch weil sie schon zuvor in wichtigen Positionen bei PROKON tätig waren.
Für das erste Halbjahr 2016 sieht der Insolvenzplan die Emission einer handelbaren Anleihe vor. Genussrechtsinhaber, die Forderungen über EUR 1.000,00 und eine Anschrift im Europäischen Wirtschaftsraum bzw. in der Schweiz haben, erhalten ein Erwerbsrecht für eine solche Anleihe. Die Entscheidung über die Ausübung dieses Erwerbsrechts werden sie auf Grundlage eines Wertpapierprospekts treffen können, dessen Erstellung kurzfristig in Angriff genommen wird. Durch die Anleihe werden die Forderungen dieser Gläubiger in Höhe von 34,5% befriedigt werden.
Die noch nicht verwerteten Vermögensgegenstände, insbesondere die umfangreichen Darlehen an Unternehmen im Bereich der Holzwirtschaft, werden auf Grundlage des Insolvenzplans an eine Abwicklungsgesellschaft, die PROKON Abgeltungsgläubiger SPV GmbH, übertragen. Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist der Hamburger Insolvenzanwalt Stefan Denkhaus. Er wird die Einziehung der Forderungen überwachen und die Verwertungserlöse in Form der sog. Abgeltungskomponente auszahlen. Die Quote für diesen zweiten Schritt der Gläubigerbefriedigung wird derzeit auf rd. 23,3% taxiert. Mit einer Auszahlung ist voraussichtlich aber erst ab dem Jahr 2017 zu rechnen.
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