Amtsgericht Itzehoe eröffnet Insolvenzverfahren: Prokon ist zahlungsunfähig und überschuldet
Das Amtsgericht Itzehoe hat heute das Insolvenzverfahren über das Vermögen des skandalumwitterten Windkraftfinanzierers Prokon eröffnet (Aktenzeichen 28 IE 1/14).
Die gegen die Prokon Regenerative Energien GmbH gerichteten Forderungen bezifferte das Insolvenzgericht mit rund 391 Millionen Euro. Die vorhandenen liquiden Mittel bei Prokon sollen sich hingegen auf einen Betrag in Höhe von lediglich rund 19 Millionen Euro belaufen. Zum Insolvenzverwalter wurde Dietmar Penzlin, Hamburg, bestellt.
Für die Kleinanleger ist nun ungewiss, ob und wie viel Geld, das sie in die Prokon-Genussrechte investiert haben, zurückerhalten. Das Problem ist die sogenannte Nachrangigkeit der Forderungen der Genussrechtsanleger. Zunächst werden alle anderen Gläubiger aus der Insolvenzmasse befriedigt und erst danach werden dann Genussrechtsanleger bedient. Wenn allerdings nach Befriedigung der „vorrangigen“ Gläubiger nur noch wenig Geld übrig bleibt, bekommen die Genussrechtsanleger nur noch eine geringe Quote. Verbleibt nach der Befriedigung der „vorrangigen“ Gläubiger gar keine Masse mehr, gehen die Anleger gänzlich leer aus.
Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt mehrere Hundert Prokon-Anleger in ganz Deutschland. Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajeweski erklärt:
„Wir werden nun die Forderungen für unsere Mandanten zur Insolvenztabelle anmelden. Wir haben eine umfassende Argumentation ausgearbeitet, wonach unsere Mandanten, die ihr Geld in die Genussrechte angelegt haben, nicht nachrangig bedient werden, sondern wonach unsere Mandanten verlangen können wie ´vorrangige` Gläubiger, also zuerst die Zahlung aus der Insolvenz zu erhalten. Die ungünstige Nachrangigkeit wird dadurch faktisch ausgeschaltet.“
Betroffene Anleger können sich gerne an uns wenden. Beratungstelefon: 0421 – 301 679 0.
Autor: Thomas Diler / Google+
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