Sommerberg Anlegerrecht - Versammlung

Aktuelles zur Gläubigerversammlung der insolventen PROKON am 22. Juli 2014

Am 22. Juli 2014 fand in Hamburg die Versammlung der Insolvenzgläubiger der PROKON statt, an der Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajewski teilgenommen.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt die rechtlichen Interessen mehrerer Hundert geschädigter Genussrechtsanleger der PROKON.

Nach der Eröffnung der Gläubigerversammlung hat der Insolvenzverwalter Herr Dr. Penzlin ausführlich über das Insolvenzverfahren der PROKON Bericht erstattet. Der Insolvenzverwalter erläuterte, dass er nach Übernahme der Insolvenzverwaltung unhaltbare Zustände bei der PROKON vorfinden musste. PROKON verfügte etwa nur über ein einziges Geschäftskonto. Die Buchführung stellte sich als mangelhaft dar und es war kein funktionsfähiges Controlling vorhanden.

Der Insolvenzverwalter schlug der Gläubigerversammlung vor, PROKON fortzuführen und einen Insolvenzplan zu erstellen. Das Kerngeschäft im Bereich der Windenergie soll fortgesetzt werden, hingegen sollen bestimmte Nebengeschäfte, die sich offenbar als wirtschaftlich nicht mehr tragfähig erweisen, verkauft und somit von der PROKON‑Unternehmensgruppe abgetrennt werden.

Die Gesellschafterversammlung bestätigte schließlich den Insolvenzverwalter in seinem Amt und beschloss, dass das Unternehmen fortgeführt werden soll. Mittels Beschlusses wurde der Insolvenzverwalter außerdem beauftragt, einen Insolvenzplan zu erstellen. Der Gläubigerausschuss wird von fünf auf sieben Mitglieder erhöht. Zwei weitere Mitglieder wurden aus dem Kreis der Teilnehmer der Gläubigerversammlung zu Mitgliedern des Gläubigerausschusses gewählt.

Die Kanzlei Sommerberg unterstützt die Tätigkeit des Insolvenzverwalters. Sommerberg-Rechtsanwalt Krajewski erklärt:

„Es geht uns darum, für alle Gläubiger und somit auch für die von uns vertretenen Anleger eine gute Insolvenzquote zu erreichen, also eine möglichst hohe Rückzahlung der angelegten Gelder zu erreichen. Die vom Insolvenzverwalter dargestellte Unternehmensfortführung und das beabsichtigte Insolvenzplanverfahren scheinen dafür der richtige Weg zu sein.“

Der Insolvenzverwalter wird nun einen Entwurf des Insolvenzplans erstellen. Über die Zustimmung oder Ablehnung dieses Insolvenzplans muss dann erneut im Rahmen einer weiteren Gläubigerversammlung Beschluss gefasst werden.

Wir bleiben am Ball. Für Rückfragen steht das Team der Kanzlei Sommerberg zur Verfügung.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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