MIG-Fonds: Regressmöglichkeit bei Falschberatung und Prospektfehlern
Eine Geldanlage in MIG-Fonds ist mit erheblichen Risiken verbunden. Anleger, die sich falsch beraten und sich nicht über die Risiken richtig aufgeklärt sehen, können mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.
Schadensersatz bei Falschberatung
Nach der geltenden Rechtlage muss ein Berater seinen Beratungskunden ordnungsgemäß über eine empfohlene Kapitalanlage beraten. War die Beratung wesentlich fehlerhaft, dann kommen Schadensersatzansprüche des betroffenen Anlegers in Betracht. Rechtsanwalt Diler sagt: „Wir machen bereits für mehrere MIG-Fondsanleger solche Schadensersatzansprüche geltend, weil sich die Anleger falsch beraten sehen.“
Zu einer anlage- und anlegergerechten Beratung gehört eine umfassende Aufklärung über die Risiken des Investments. Schließlich werden die Anleger zu Miteigentümern und tragen damit auch das Risiko, das im Totalverlust ihres investierten Geldes enden kann. Darüber hinaus seien MIG-Fonds auch nicht für den Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet. „Eine Kapitalanlage muss zum Risikoprofil des Anlegers passen. Die MIG-Fonds sind für die Anleger sehr riskant. Also nichts für Menschen, die an einer sicheren Kapitalanlage interessiert waren“, erklärt Rechtsanwalt Diler.
Schadensersatz bei Prospektfehlern
Regressmöglichkeiten gibt es auch bei wesentlichen Prospektfehlern. Den Beteiligungsangeboten in die MIG-Fonds lagen umfangreiche Verkaufsprospekte zugrunde. Die Rechtsanwälte der Anlegerkanzlei Sommerberg haben alle 13 Verkaufsprospekte geprüft und damit Dokumente mit einer Länge von weit über 1.000 Seiten gesichtet.
„Wir sind der Meinung, dass mehrere MIG-Fondsprospekte fehlerhaft sind. Denn sie enthalten bestimmte Angaben und Erläuterungen nicht, die unserer Ansicht nach für die Entscheidung der Anleger, ob sie sich an MIG-Fonds beteiligen wollen, aber wichtig gewesen wären“, so Rechtsanwalt Diler.
Rückabwicklung des Fondserwerbes
Wenn für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch besteht, dann ist dieser in der Regel gerichtet auf faktische Rückabwicklung des Fondserwerbes. Dies bedeutet, der Anleger verlangt die vollständige Erstattung seines in den Fonds investierten Kapitals und überträgt dafür im Gegenzug seine Fondsbeteiligung.
Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für MIG-Fonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de
Autor: Thomas Diler / Google+
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