Krise beim Habona Nahversorgungsfonds Deutschland: Auszahlungen gestoppt– Handlungsmöglichkeiten der betroffenen Fondsanleger
Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland (WKN A2H9B0 / ISIN DE000A2H9B00) befindet sich in der Krise: Die Verwaltungsgesellschaft IntReal hat die Anteilsrücknahme und Anteilsausgabe seit 30. Juni 2026 vorübergehend für die Dauer von bis zu 3 Jahren ausgesetzt. Anleger erhalten während dieser Fondsschließung keine Auszahlung ihrer Fondsanteile mehr.
Der Immobilienfonds wurde geschlossen, da die liquiden Mittel des Sondervermögens nicht ausreichen, um die zur Rückgabe fälligen Anteile an die Anleger auszuzahlen und zugleich die laufende Bewirtschaftung der Immobilien sicherzustellen.
Viele Anleger sind mit dieser Entwicklung vollkommen unzufrieden. Das Schließungsrisiko des Habona Nahversorgungsfonds D hat sich bereits verwirklicht. Hinzu kommen weitere erhebliche Risiken: das Risiko hoher Verluste, das Risiko einer jahrelangen Kapitalbindung sowie das Risiko einer späteren Fondsabwicklung.
Möglichkeit der vollständigen Erstattung des investierten Kapitals
Unter bestimmten Voraussetzungen haben betroffene Anleger die Möglichkeit auf Schadensersatz, um auf diese Weise die vollständige Erstattung ihres investierten Kapitals zu verlangen und aus der Fondsanlage faktisch auszusteigen. Anleger müssen dann nicht über Jahre im Fonds verbleiben und die weiteren Risiken der Fondsentwicklung, vor allem das Verlustrisiko, tragen.
Die Kanzlei Sommerberg ist die Interessenvertretung geschädigter Immobilien-Fondsanleger. Wir prüfen auch für betroffene Anleger des Habona Nahversorgungsfonds Deutschland die Möglichkeiten eines Fondsausstiegs sowie Ansprüche auf Rückerstattung des investierten Kapitals.
Wir vertreten bundesweit geschädigte Anleger in Immobilienfonds und setzen berechtigte Ansprüche auf Kapitalrückerstattung für unsere Mandanten durch.
Jetzt aktiv werden und kostenfreie Soforthilfe anfordern
Lassen Sie jetzt prüfen, ob auch Sie zu dem Kreis der Anleger gehören, die Schadenersatz (Rückerstattung ihres investierten Kapitals) verlangen können.
Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Diler, Telefon: 0421 – 301 679 0
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zum Habona Nahversorgungsfonds Deutschland, zur Fondsschließung, den Risiken für Anleger, den Möglichkeiten eines Fondsausstiegs und zur vollständigen Rückerstattung des investierten Kapitals.
Habona Nahversorgungsfonds Deutschland
Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland ist ein Immobilien-Sondervermögen. Verwaltet wird der Fonds von der IntReal International Real Estate KVG mbH.
Der Fonds investiert bundesweit in Nahversorgungsimmobilien/-zentren. Der Erstausgabepreis betrug EUR 50 pro Anteil. Der reguläre Ausgabeaufschlagbeträgt 5,5%.
Anleger können ihre Fondsanteile nicht mehr zurückgeben
Die Aussetzung der Anteilsrücknahme ist eines der schwerwiegendsten Risiken offener Immobilienfonds. Für betroffene Anleger bedeutet dies, dass sie ihre Fondsanteile nicht mehr regulär zurückgeben und keine Auszahlung verlangen können. Die Krise des Habona Nahversorgungsfonds Deutschland zeigt damit ein Risiko, das viele Anleger bei ihrer Investitionsentscheidung nicht erwartet haben.
Die Anteile des Habona Nahversorgungsfonds D werden an mehreren deutschen Börsenplätzen gehandelt. Daher bleibt für Anleger, die jetzt aussteigen wollen, zwar grundsätzlich die Möglichkeit zu versuchen, ihre Anteile über die Börse zu veräußern. Für Anleger kann dies aber erhebliche Verluste bedeuten.
Wer seine Anteile beispielsweise zu einem Preis von rund 52 Euro erworben hat und diese heute (Stand 3. Juli 2026) zu einem angenommenen Börsenkurs von rund 39 Euro veräußert, würde einen Verlust von nahezu 25 % seines eingesetzten Kapitals realisieren.
Offene Immobilienfonds sind für viele Anleger keine geeignete Sicherheitsanlage
Viele Anleger investieren in offene Immobilienfonds, weil sie eine stabile und vergleichsweise sichere Kapitalanlage erwarten. Die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch, dass offene Immobilienfonds erheblichen Risiken unterliegen können. Schließungsrisiken, Liquiditätsrisiken, Verlustrisiken und Abwicklungsrisiken gehören zu den wesentlichen Risiken dieser Anlageform.
Für Anleger, die Kapitalerhalt, Sicherheit und Verfügbarkeit ihres Vermögens wünschen, stellt sich daher häufig die Frage, ob die Fondsanlage überhaupt geeignet war.
Das Schließungsrisiko musste Anlegern erläutert werden
Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass das Risiko einer Aussetzung der Anteilsrücknahme zu den wesentlichen Risiken offener Immobilienfonds gehört. Darüber müssen die Anleger aufgeklärt werden.
Genau dieses Risiko hat sich beim Habona Nahversorgungsfonds Deutschland realisiert. Für viele geschädigte Anleger stellt sich daher die Frage, ob sie vor ihrer Investitionsentscheidung tatsächlich ausreichend über dieses Risiko informiert wurden.
Viele geschädigte Anleger in offene Immobilienfonds bemängeln ordentliche Risikoaufklärung
Im Rahmen unserer Tätigkeit stellen wir immer wieder fest, dass Anleger in Immobilienfonds Risiken häufig anders wahrgenommen haben als sie tatsächlich bestanden. Insbesondere folgende Risiken stehen regelmäßig im Mittelpunkt unserer Prüfungen:
- Schließungsrisiko
- Auszahlungsrisiko
- Verlustrisiko
- Kapitalbindungsrisiko
- Abwicklungsrisiko
Schadensersatzmöglichkeit
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für geschädigte Anleger die Möglichkeit, aus der Fondsanlage durch die Geltendmachung von Schadensersatz auszusteigen und die vollständige Erstattung des investierten Kapitals zu verlangen.
Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob Anleger vor ihrer Investitionsentscheidung ordnungsgemäß über die wesentlichen Risiken informiert wurden und ob die Anlage für den jeweiligen Anleger überhaupt geeignet war.
Die Kanzlei Sommerberg ist seit Jahren im Kapitalanlagerecht tätig und vertritt bundesweit geschädigte Anleger. Wir prüfen Ansprüche im Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds, fehlerhafter Anlageberatung und unzureichender Risikoaufklärung.
Unser Ziel ist es, die Interessen geschädigter Anleger konsequent durchzusetzen und alle Möglichkeiten einer Kapitalrückerstattung auszuschöpfen.
Jetzt kostenfreie Soforthilfe anfordern
Sie haben Anteile am Habona Nahversorgungsfonds Deutschland erworben? Dann lassen Sie jetzt prüfen, ob für Sie Möglichkeiten eines Fondsausstiegs und einer Rückerstattung des investierten Kapitals bestehen. Unsere Erstberatung ist kostenfrei.
Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf, wenn Sie sich für Ihre Handlungsmöglichkeiten interessieren.
Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Diler, Tel. 0421 – 301 679 0.


