Sommerberg Anlegerrecht - Finanzen

Wirecard-Insolvenzverfahren: Rückenwind für Anleger durch neues Rechtsgutachten

Die Kanzlei Sommerberg hat bislang für zahlreiche Mandanten Schadensersatzansprüche im Wirecard-Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle angemeldet.

Nun liegt ein für die geschädigten Anleger sehr vorteilhaftes Rechtsgutachten des Insolvenzrechtlers Prof. Georg Bitter von der Universität Mannheim vor. Demnach sind Schadensersatzansprüche der Anleger, die aus Verlusten mit Aktien und Derivaten resultieren, im Wirecard-Insolvenzverfahren genauso zu behandeln wie die Forderungen anderer Gläubiger, beispielsweise der kreditgebenden Banken.

Betroffene Wirecard-Anleger haben Aussichten auf Schadensersatz

„Aufgrund meiner Einschätzung erhalten Tausende von Anlegern eine Chance, wenigstens einen Teil ihres Geldes von Wirecard zurück zu erhalten“, sagt Prof. Bitter. Damit widerspricht er der Auffassung, das Vermögen sollte ausschließlich den anderen Gläubigern, insbesondere den Banken und sonstigen Financiers, zufallen.

Der sogenannte Prüfungstermin fand am 15. April 2021 am Amtsgericht München (Insolvenzgericht) statt. Hier wurden jedoch nur wenige Forderungen geprüft. Eine Fortsetzung des Prüftermins ist erst 2022 geplant.

Aussichtsreich sind laut Prof. Bitter jene Fälle, in denen die Papiere vor dem 18. Juni 2020 gekauft worden sind. Das ist das Datum, an dem Wirecard in einer Ad-hoc-Meldung erstmals den Betrug offenlegte und von nicht auffindbaren Geldern in Höhe von 1,9 Milliarden Euro berichtete.

Dies ist eine gute Nachricht für die Wirecard-Anleger. Prof. Bitter stützt mit seinem Rechtsgutachten die von der Kanzlei Sommerberg vertretene Auffassung, dass den geschädigten Anlegern der Wirecard gleichrangige Insolvenzquoten zustehen wie sie auch die anderen Insolvenzgläubiger haben.

 

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