BaFin ruft Sparer auf: Lassen Sie jetzt ihren Prämiensparvertrag überprüfen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) empfiehlt Verbrauchern, ihre Prämiensparverträge sorgfältig von Experten überprüfen zu lassen. Viele ältere Verträge enthalten Zinsanpassungsklauseln, mit denen die Sparkassen einseitig die zugesicherte Verzinsung zum Nachteil der Kunden abgeändert haben. Diese Klauseln sind aber laut Bundesgerichtshof (BGH) seit 2004 unwirksam.
Die BaFin weist darauf hin, dass betroffene Sparer jetzt selbst aktiv werden müssen. Die Sparkassen berechnen Zinsen falsch – zum Schaden ihrer Kunden. Die staatliche Finanzaufsicht will dieses illegale Geschäftsgebaren der Sparkassen nicht länger akzeptieren. Den Sparkassen-Kunden drohen dadurch nämlich hohe Geldverluste.
Bei Fragen zur Geltendmachung von Ansprüchen, die den Sparern noch zustehen, rät die stellvertretende Präsidentin der BaFin den Sparern, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Die Rechtsanwälte der Verbraucherkanzlei Sommerberg beraten die Sparer zu diesem Thema.
Betroffen sind insbesondere langfristig variabel verzinste Sparverträge aus 2004 und früher.