Sonderermittler erhebt schwere Vorwürfe gegen EY

Die Probleme für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY (Ernst & Young) werden im Zuge des Wirecard-Skandals immer größer. In einem neuen Bericht wirft der Sonderermittler des Wirecard-Untersuchungsausschusses den Abschlussprüfern von EY eine Verletzung ihrer Pflichten und unzulängliche Arbeitsweisen vor.

Weiteren Klagen der Wirecard-Anleger wird damit Tür und Tor geöffnet

EY hat jahrelang für die Wirecard AG ohne jede Beanstandung die Bilanzen testiert, obwohl diese manipuliert waren. Im Februar 2021 hat der Bundestag-Untersuchungsausschuss den angesehenen Wirtschaftsprüfer Martin Wambach und dessen Sozietät Rödl & Partner als Sonderprüfer beauftragt, die Arbeit von EY zu überprüfen.

Der Sonderermittler kommt mit seinem jetzt vorgelegten Bericht, der noch als Verschlusssache eingestuft wird, zu dem vernichtenden Ergebnis, dass EY nachlässig gearbeitet hat. Sogar Pflichtverletzungen werden EY vorgeworfen. „Es zeigen sich Ansatzpunkte, dass der Abschlussprüfer die Vorgaben der IDW-Prüfungsstandards im Bereich der Prüfungsplanung und -durchführung nicht vollumfänglich umgesetzt hat“, zitiert das Handelsblatt aus dem Bericht.

EY lagen schon früh Warnhinweise vor

Der Bilanzbetrug wurde wesentlich durch vorgetäuschte Geschäfte mit angeblichen Drittpartnern, sog. Third-Party Acquirer (TPA), verwirklicht. Das aus diesen Geschäften resultierende Konzernvermögen von zuletzt angeblich 1,9 Milliarden Euro sollte sich auf Treuhandkonten in Asien befinden. Mittlerweile wurde bekannt, dass weder die TPA-Geschäfte noch das bilanzierte Vermögen existieren. Auch die Bankkonten gab es in Wahrheit nicht.

Die Abschlussprüfer von EY haben den Bilanzbetrug jahrelang nicht gemerkt, obwohl laut Handelsblatt der Sonderermittler festgestellt hat, dass EY schon früh Warnhinweise vorlagen.

  • Provisionsgebühren hätten an Wirecard nach 6 bzw. 9 Monaten von Asien nach Deutschland ausgezahlt werden müssen, wozu es nicht kam.
  • Angebliche Drittpartner waren telefonisch nicht erreichbar.
  • Wirecard hat falsche Adressen angegeben.
  • Es wurden keine geprüften Jahresabschlüsse der angeblichen Drittpartner zur Verfügung gestellt.

Trotz dieser und weiterer Warnhinweise hat EY eine nur unzulängliche Prüfungsstrategie angewandt. EY hat sich mit viel zu schwachen Prüfungsnachweisen begnügt, so der Vorwurf des Sonderermittlers. EY hätte weitere Prüfungsnachweise, etwa zusätzliche Saldenbestätigungsanfragen von den Händlern, einholen können. Auch hätte der Abschlussprüfer TPA-Abrechnungen mit den bei Wirecard hinterlegten Händlerkonditionen abgleichen können. Dies ist jedoch dem Sonderermittler zufolge nicht geschehen, so das Handelsblatt.

Sonderermittlungsbericht vorteilhaft für Klageverfahren gegen EY

Der Bericht des Sonderermittlers Martin Wambach ist ein weiteres vernichtendes Zeugnis für die EY-Abschlussprüfer. Sobald uns der noch unter Verschluss stehende Bericht vorliegt, werden wir ihn als zusätzliches Beweismittel für unsere Schadensersatzklagen gegen EY verwenden.

 

 

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