Erfolg der Kanzlei Sommerberg auch vor dem Oberlandesgericht München

Das Landgericht München I hat mittlerweile zahlreiche von uns geführte Klageverfahren gegen den Ex-Wirecard-Vorstand Dr. Markus Braun und die Wirtschaftsprüfungsfirma Ernst & Young (EY) im Hinblick auf das Kapitalanleger-Musterverfahren ausgesetzt.

Landgericht München I: Klagen der Kanzlei Sommerberg sind schlüssig

Die Aussetzungsbeschlüsse hat das Landgericht München I damit begründet, dass die von der Kanzlei Sommerberg erhobenen Klagen schlüssig sind. Der Beurteilung des Gerichts zufolge haben wir alle Tatsachen dargelegt, die – unterstellt der Vortrag ist richtig – den Schadensersatzanspruch zugunsten der Wirecard-Anleger begründen.

OLG München weist Beschwerde von Dr. Braun zurück

Nunmehr hat auch das OLG München die Schlüssigkeit unserer Schadensersatz-Klage durch Beschluss vom 29. Juli 2022 bestätigt (Az. 3 W 943/22). Wir werten dies als weiteren Etappensieg im Streit um den Schadensersatz.

Mit der Entscheidung hat das Münchener Oberlandesgericht die Beschwerde des ehemaligen Wirecard-Vorstands Dr. Markus Braun zurückgewiesen. Die Beschwerde richtete sich gegen die Aussetzung eines Schadensersatzverfahrens, das wir u.a. gegen Dr. Braun als Beklagter führen. Nach dessen Auffassung sei die Klage nicht schlüssig. Das Verfahren hätte daher nicht ausgesetzt werden dürfen.

Dieser Argumentation ist das OLG München nicht gefolgt. Vielmehr hat es festgestellt, dass das Klageverfahren gegen Dr. Braun und EY zu Recht ausgesetzt wurde. Die Voraussetzungen für die Aussetzung liegen vor. Die Klage der Kanzlei Sommerberg ist schlüssig.

Das OLG hob besonders das Vorliegen der für den Schadensersatz erforderlichen sogenannten Kausalität hervor. Auch die weiteren für die Haftung der Beklagten Dr. Braun und EY erforderlichen Tatsachen wurden von uns hinreichend vorgetragen.

Klärung der Pflichtverletzungen im Musterverfahren

Wir gehen davon aus, dass die Eröffnung des Musterverfahrens in Kürze bekannt gemacht wird. In dem Musterverfahren wird geklärt, ob Dr. Markus Braun als Vorstand und EY als Abschlussprüfer wegen Pflichtverletzungen den Wirecard- Anlegern haften.

 

 

 

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