OLG Karlsruhe: Klage der Kanzlei Sommerberg hat Aussicht auf Erfolg

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 7. April 2022 bestätigt, dass die Klage unserer Kanzlei wegen Schadensersatzes für Wirecard-Anleger erfolgversprechend ist (Az. 12 U 285/21). Das von der Kanzlei Sommerberg erstrittene Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Mit seiner Entscheidung hat das OLG Karlsruhe festgestellt, dass der von uns vertretene Wirecard-Aktionär zu Recht von seiner Rechtsschutzversicherung, die NRV, Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatz in Sachen Wirecard beansprucht.

Die Klage der Kanzlei Sommerberg gegen den Abschlussprüfer Ernst & Young (EY) und die ehemaligen Wirecard-Vorstände Dr. Markus Braun und Jan Marsalek hat hinreichende Aussicht auf Erfolg. Die Schadensersatzansprüche sind schlüssig begründet und wirksam unter Beweisantritt gestellt, so das Karlsruher Oberlandesgericht.

Wir sehen unsere Klageargumentation auch durch diese Gerichtentscheidung erneut bestätigt.

 

 

 

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