Rechtsschutz für Wirecard-Aktionär – Kanzlei Sommerberg gewinnt Deckungsklage

Die Itzehoer Rechtsschutz Union Schadenservice GmbH ist verpflichtet, einem geschädigten Aktionär der Wirecard AG Rechtsschutz (Deckungsschutz) zu gewähren. Das hat das Landgericht Itzehoe geurteilt. Die Gerichtsentscheidung wurde von der Kanzlei Sommerberg erstritten, die den klagenden Wirecard-Anleger in dem Deckungsprozess gegen den Rechtschutzversicherer als Beklagte vertreten hat.

Der Anspruch auf den Rechtsschutz ergibt sich aus dem zwischen den Streitparteien geschlossenen Rechtsschutz-Versicherungsvertrag. Demzufolge muss die Itzehoer Rechtsschutz Union Schadenservice GmbH den Deckungsschutz erteilen für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs des Kunden und seiner mitversicherten Ehefrau aufgrund von Geschäften mit Aktien der Wirecard AG gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young und weitere Verantwortliche im Betrugskomplex Wirecard.

Die Versicherungsgesellschaft hatte zunächst den Kostenschutz verweigert und dafür verschiedene Einwände und Ausschlussgründe vorgebracht. Wir haben daher die Klage gegen den Rechtsschutzversicherer erhoben, um unserem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen, sagt Olaf Hasselbruch, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Sommerberg. Das Landgericht Itzehoe gab der Klage vollumfänglich statt. Die Versicherungsgesellschaft muss somit alle Kosten tragen, die erforderlich sind, um den Schadensersatzanspruch in Sachen Wirecard durchzusetzen.

Das Urteil ist mittlerweile rechtkräftig. Es wurden keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt.

-LG Itzehoe, Urteil vom 8. Dezember 2023, Aktenzeichen 3 O 65/21-

 

 

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