Sommerberg LLP Anlegerrecht - Forderungen

INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut: Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Dresden hat mit Beschluss vom 12. Mai 2014 auch das Insolvenzverfahren über die „INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut“ (FDI) eröffnet.

Die FDI – auch „blaue INFINUS“ genannt – hatte Orderschuldverschreibungen, Genussrechte und Nachrangdarlehen der zum FuBus-Konzern gehörenden Gesellschaften Future Business KGaA, PROSAVUS AG und ecoConsort AG vertrieben.

Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft einer Reihe von Managern des FuBus-Konzerns Betrug, Kapitalanlagebetrug und Bilanzfälschung vor. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, ist davon auszugehen, dass die FDI als Vertriebsgesellschaft gegenüber den Orderschuldverschreibungsgläubigern, Genussrechtsinhabern und Nachrangdarlehensgebern auf Schadensersatz haftet.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt deutschlandweit zahlreiche geprellte Infinus-Anleger. „Ratsuchende Anleger können sich an uns wenden. Wir sagen den Betroffenen, wie sie jetzt handeln müssen, um ihr verloren geglaubtes Geld ersetzt zu bekommen“, sagt Sommerberg-Rechtanwalt André Krajewski. Der Geschädigten-Vertreter weiter:

„Nur wer jetzt aktiv wird, hat eine Chance auf Ersatz seines Schadens.“

Nehmen Sie kontakt zu uns auf. Wir helfen gerne. Beratungstelefon für Infinus-Anleger deutschlandweit: 0421-3016790.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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