Landgericht Essen: Finanzhaus haftet wegen schuldhafter Aufklärungspflichtverletzung aus dem Beratervertrag.
Die Klägerin, vertreten durch die Kanzlei Sommerberg, beansprucht Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit einer Geldanlage in den Immobilienfonds CS Euroreal.
Die Beklagte ist ein freies Anlageberatungsunternehmen und bietet ihren Kunden die Beratung über Kapitalanlagen an. Aufgrund vorangegangener Beratung durch einen Mitarbeiter der Beklagten erwarb die Klägerin Anteile an dem Immobilienfonds CS Euroreal.
Bei dem CS Euroreal kam es in der Folge zu Zahlungsproblemen. Der Fonds musste die Aussetzung der Anteilsrücknahme, sogenannte „Schließung“ erklären, da nicht mehr genügend Liquidität vorhanden war, um die Zahlungen an die Anleger leisten zu können, die ihre Anteile zurückgeben wollten. Das Schließungsrisiko hat sich bei dem Fonds verwirklicht.
Die Klägerin verlangt daher Schadensersatz von der Beklagten wegen Falschberatung und begründet dies damit, dass der Berater es pflichtwidrig unterlassen hat, sie auf das ungewollte Schließungsrisiko hinzuweisen. „Nachdem die Gegenseite eine freiwillige Schadensregulierung abgelehnt hat, haben wir Klage bei dem Landgericht Essen erhoben“, sagt Sommerberg-Rechtanwalt André Krajewski.
Nach durchgeführter Beweiserhebung hat das Landgericht Essen mit seinem Urteil festgestellt, dass die Klage überwiegend begründet ist (Aktenzeichen: 20 O 172/13). Das Gericht hält den zugesprochenen Schadensersatz für berechtigt. Die Beklagte hat nämlich die sich aus dem Beratungsvertrag ergebende Aufklärungspflicht schuldhaft verletzt hat, weil der Berater die Klägerin nicht über die Möglichkeit der vorübergehenden Aussetzung der Anteilsrücknahme aufgeklärt hat, so die Urteilsbegründung. Da über dieses Schließungsrisiko nicht informiert wurde, kann die Anlegerin Schadensersatz fordern.
Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gordon Bussiek / fotolia.de
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-hafen.jpg572839Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2017-05-03 13:21:222021-01-18 14:49:07CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen
Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-containerschiff1.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2017-01-02 09:39:302018-06-05 18:07:14Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!
Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
Landgericht Essen gibt Klage der Kanzlei Sommerberg überwiegend statt: Finanzhaus haftet wegen schuldhafter Aufklärungspflichtverletzung aus dem Beratervertrag.
Die Klägerin, vertreten durch die Kanzlei Sommerberg, beansprucht Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit einer Geldanlage in den Immobilienfonds CS Euroreal.
Die Beklagte ist ein freies Anlageberatungsunternehmen und bietet ihren Kunden die Beratung über Kapitalanlagen an. Aufgrund vorangegangener Beratung durch einen Mitarbeiter der Beklagten erwarb die Klägerin Anteile an dem Immobilienfonds CS Euroreal.
Bei dem CS Euroreal kam es in der Folge zu Zahlungsproblemen. Der Fonds musste die Aussetzung der Anteilsrücknahme, sogenannte „Schließung“ erklären, da nicht mehr genügend Liquidität vorhanden war, um die Zahlungen an die Anleger leisten zu können, die ihre Anteile zurückgeben wollten. Das Schließungsrisiko hat sich bei dem Fonds verwirklicht.
Die Klägerin verlangt daher Schadensersatz von der Beklagten wegen Falschberatung und begründet dies damit, dass der Berater es pflichtwidrig unterlassen hat, sie auf das ungewollte Schließungsrisiko hinzuweisen. „Nachdem die Gegenseite eine freiwillige Schadensregulierung abgelehnt hat, haben wir Klage bei dem Landgericht Essen erhoben“, sagt Sommerberg-Rechtanwalt André Krajewski.
Nach durchgeführter Beweiserhebung hat das Landgericht Essen mit seinem Urteil festgestellt, dass die Klage überwiegend begründet ist (Aktenzeichen: 20 O 172/13). Das Gericht hält den zugesprochenen Schadensersatz für berechtigt. Die Beklagte hat nämlich die sich aus dem Beratungsvertrag ergebende Aufklärungspflicht schuldhaft verletzt hat, weil der Berater die Klägerin nicht über die Möglichkeit der vorübergehenden Aussetzung der Anteilsrücknahme aufgeklärt hat, so die Urteilsbegründung. Da über dieses Schließungsrisiko nicht informiert wurde, kann die Anlegerin Schadensersatz fordern.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. April 2017 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Anleger sein Geld zu erstatten hat, das er in den Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 angelegt hat (Az. 2-19 O 40/15).
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Die Commerzbank hat einem Mandanten der Kanzlei Sommerberg LLP von rund 15.000 Euro als Schadensersatz zu bezahlen. Das hat Landgericht Hagen mit Urteil vom 6. Januar 2016 entschieden (Az. 10 O 90/13).
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Gütlicher Verfahrensausgang im Prozesstermin vor dem Landgericht Frankfurt am Main im Klageverfahren wegen Falschberatung über den Fonds SEB ImmoInvest.
Die von der Anlegerkanzlei Sommerberg vertretenen Kläger erwarben seit 2009 in Raten Anteile an dem Immobilienfonds SEB ImmoInvest. Sie fühlten sich jedoch im Zusammenhang mit dieser Fondsanlage von der Deutsche Vermögensberatung AG falsch beraten.
„Wir haben die Sache daher vor Gericht gebracht und Klage beim Landgericht Frankfurt am Main eingereicht. Mit der Klage wurde Schadensersatz geltend gemacht“, erklärt Thomas Diler, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Sommerberg.
Im Prozesstermin am 11. Juni 2015 kam es zu einer Einigung. Die Deutsche Vermögensberatung AG verpflichtete sich zur Abgeltung der Klageforderung einen Vergleichsbetrag an die Kläger zu zahlen. Der Prozess ist damit beendet. Anwalt Thomas Diler: „Aus Sicht unserer Mandantschaft ist dies ein wirtschaftlich vernünftiges Ergebnis, weil so ein erheblicher Teil des Schadens ersetzt wird.“
Hintergrund: Bei dem SEB ImmoInvest handelt es sich um einen offenen Immobilienfonds, der in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Wegen Zahlungsproblemen musste bei dem Fonds notgedrungen die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden. Es kam zur sogenannten Schließung des Fonds. Den betroffenen Anlegern wurde die Rückzahlung ihrer Einlagen verweigert. Das Fondsmanagement musste im Jahr 2012 dann sogar einräumen, dass der Fonds seine Probleme auch in Zukunft nicht lösen kann. Deswegen wurde die Abwicklung des SEB ImmoInvest angeordnet.
Zahlreiche Fondssparer haben sich angesichts dieser Krisensituation des SEB ImmoInvest an die Anlegerkanzlei Sommerberg gewandt. „In vielen Fällen konnten wir feststellen, dass die Anleger über die Geldanlage in den Fonds falsch beraten worden sind. Für die Anleger haben wir daher Schadensersatz verlangt. Unsere Argumentation: Die Anleger hätten im Rahmen der Anlageberatung darüber aufgeklärt werden müssen, dass bei einer Geldanlage Risiken durch eine mögliche Fondsschließung drohen“, sagt Anwalt Diler. Da über diese Fondsschließung jedoch nicht informiert wurde, können die geprellten Fondssparer eine Rückabwicklung ihrer Fondsanlage verlangen.
Die Sichtweise der Anlegerkanzlei Sommerberg hat mittlerweile auch der BGH bestätigt und festgestellt, dass ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommen kann, wenn ein Anleger nicht ungefragt über das Risiko der Fondsschließung bei einer Beratung über einen offenen Immobilienfonds aufgeklärt wurde (BGH – Aktenzeichen XI ZR 477/12).
Sie sind Fondsanleger und haben Fragen? Nehmen Sie Kontakt zur Anlegerkanzlei Sommerberg auf. Wir helfen gerne. Ihr Ansprechpartner ist Herr Diler. Beratungstelefon: 0421 – 301 679 0.
Ein Gerichtsurteil mit grundsätzlicher Bedeutung lässt geschädigte Fondssparer in offene Immobilienfonds hoffen, dass sie ohne Verluste ihr eingesetztes Kapital vollständig ersetzt bekommen.
Gütlicher Verfahrensausgang im Prozesstermin vor dem Landgericht Frankfurt am Main im Klageverfahren wegen Falschberatung über den Fonds SEB ImmoInvest.
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https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Fotolia_66919736_S.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2015-12-03 11:42:532021-01-18 14:57:02Anlegerkanzlei Sommerberg verhandelt Vergleich: Deutsche Vermögensberatung AG einigt sich mit Fondsanleger
Nicht immer ist das Urteil eines Gerichts nötig, um geschädigten Anlegern zu Ihrem Recht zu verhelfen. Vor dem Landgericht Aurich hat die Anlegerkanzlei Sommerberg für ihre Mandantin einen Vergleich mit der Sparkasse Aurich-Norden geschlossen, in dem sich die Sparkasse verpflichtet, der Mandantin einen Betrag in Höhe von 5.000 € zu zahlen(Aktenzeichen 5 O 943/13).
Hintergrund: Die Mandantin der Kanzlei Sommerberg hatte sich im Jahre 2006 an einem Immobilienfonds (SEB ImmoInvest) beteiligt, der sich jedoch in der Folgezeit nicht so entwickelte, wie es prognostiziert war. Die Kanzlei Sommerberg machte geltend, dass die Mandantin weder vollständig noch richtig beraten worden sei. Ihr seien wesentliche Gesichtspunkte, Risiken und die wirkliche Funktionsweise einer Anlage in den Immobilienfonds verschwiegen worden.
Zunächst weigerte sich die Sparkasse Aurich, die die Geldanlage vermittelt hatte, Schadensersatz zu leisten. Nunmehr erklärte sie sich zu einer Zahlung von 5.000 € an die Mandantin bereit. Eines Urteils bedurfte es nicht mehr.
Rechtsanwalt Krajewski: „Der Vergleich stellt eine gute Lösung für unsere Mandantin dar. Es ist immer unser Ziel, für unsere Mandantin wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erreichen. Dies ist uns gelungen.“
Ein Gerichtsurteil mit grundsätzlicher Bedeutung lässt geschädigte Fondssparer in offene Immobilienfonds hoffen, dass sie ohne Verluste ihr eingesetztes Kapital vollständig ersetzt bekommen.
Gütlicher Verfahrensausgang im Prozesstermin vor dem Landgericht Frankfurt am Main im Klageverfahren wegen Falschberatung über den Fonds SEB ImmoInvest.
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https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Fotolia_66919736_S.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2015-06-19 12:41:282021-01-18 13:26:16Kanzlei Sommerberg erreicht vergleichsweise Zahlung
Der offene Immobilienfonds SEB ImmoInvest wird seit dem 7. Mai 2012 aufgelöst. Anleger haben immer noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs sind die Chancen deutlich gestiegen.
Der SEB ImmoInvest teilte das Schicksal einer ganzen Reihe weiterer offener Immobilienfonds. Als im Zuge der Finanzkrise immer mehr Anleger ihre Anteile zurückgeben wollten, reichte die Liquidität des Fonds nicht mehr aus und die Anteilsrücknahme wurde 2010 ausgesetzt. Auch der Versuch, den Fonds wieder zu eröffnen, scheiterte, so dass der SEB ImmoInvest im Mai 2012 endgültig geschlossen wurde und abgewickelt wird. Die Liquidation soll am 30. April 2017 abgeschlossen sein. Anleger erhalten während der Abwicklungsphase turnusmäßig Ausschüttungen, die sich in erster Linie an dem Erlös aus dem Verkauf der Fondsimmobilien richten. Dabei muss allerdings mit Verlusten gerechnet werden.
Allerdings können die betroffenen Anleger nach wie vor Schadensersatzansprüche geltend machen. „Nach einem aktuellen BGH-Urteil sind die Chancen deutlich gestiegen“, so Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für offene Immobilienfonds bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg. Denn der Bundesgerichtshof entschied am 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.), dass die Banken, die die Fondsanteile vermittelt haben, ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds hätten informieren müssen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter bedeute die Möglichkeit zur Aussetzung der Anteilsrücknahme ein stetiges Liquiditätsrisiko für die Anleger während der Investitionsphase. Wurden sie darüber nicht aufgeklärt, hat sich die Bank schadensersatzpflichtig gemacht. „Interessant ist auch, dass die Bank grundsätzlich über das Schließungsrisiko informieren muss und nicht erst wenn die Probleme absehbar sind“, so Rechtsanwalt Diler. Daher lässt sich das Urteil des BGH auch auf Verträge anwenden, die bereits vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden.
Falsch beraten wurden die Anleger auch, wenn sie über weitere Risiken nicht aufgeklärt wurden oder die vermittelnde Bank ihre Provisionen verschwiegen hat. „Letztlich muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat. Lässt sich der Nachweis führen, stehen die Chancen auf Schadensersatz sehr gut“, erklärt Rechtsanwalt Diler.
Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für offene Immobilienfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de
Ein Gerichtsurteil mit grundsätzlicher Bedeutung lässt geschädigte Fondssparer in offene Immobilienfonds hoffen, dass sie ohne Verluste ihr eingesetztes Kapital vollständig ersetzt bekommen.
Gütlicher Verfahrensausgang im Prozesstermin vor dem Landgericht Frankfurt am Main im Klageverfahren wegen Falschberatung über den Fonds SEB ImmoInvest.
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https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Fotolia_66919736_S.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2014-09-24 09:54:152021-01-18 15:08:14SEB ImmoInvest: Anleger können immer noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen
Dachfonds wie der Allianz Flexi Immo wurden von der Krise der offenen Immobilienfonds nicht verschont und gerieten ebenfalls in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten. So werden inzwischen alle offenen Immobilienfonds, in die der Dachfonds Allianz Flexi Immo investierte, abgewickelt.
Der Allianz Flexi Immo selbst hat die Rücknahme der Anteilsscheine ebenfalls seit April 2012 ausgesetzt und geschlossen. „Unter den gegebenen Umständen ist eine Wiedereröffnung nicht unbedingt wahrscheinlicher geworden“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für offene Immobilienfonds bei der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg.
Die betroffenen Anleger müssen aber nicht die Entscheidung abwarten, ob es zu einer Wiedereröffnung des Allianz Flexi Immo kommt oder nicht. Sie können auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen lassen. Diese können sich beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben, wenn die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt wurden. Dazu gehören beispielsweise Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen bzw. Leerstände oder Wechselkursverluste. Und bei offenen Immobilienfonds auch besonders die Aussetzung der Anteilsrücknahme, so dass die Anleger nicht mehr jederzeit über ihr investiertes Geld frei verfügen können.
Nachdem lange Zeit umstritten war, ob die Banken über dieses Schließungsrisiko aufklären müssen, hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.) für klare Verhältnisse gesorgt. Rechtsanwalt Diler: „Der BGH hat entschieden, dass die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko aufklären müssen. Und zwar ungefragt und unabhängig davon, ob die Schließung bereits absehbar war oder nicht. Ansonsten machen sie sich schadensersatzpflichtig.“
Nach Ansicht von Rechtsanwalt Diler müsste sich die anlegerfreundliche Rechtsprechung des BGH zu offenen Immobilienfonds auch analog zu Dachfonds, die überwiegend in offene Immobilienfonds investieren, anwenden lassen. „Da auch Dachfonds wie der Allianz Flexi Immo die Anteilsrücknahme aussetzen können und wesentlich von der Entwicklung der Zielfonds abhängig sind, bestehen auch die gleichen Risiken. Sollte die vermittelnde Bank also nicht über das Schließungsrisiko aufgeklärt haben, bestehen gute Chancen Schadensersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Diler.
Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Dachfonds und offene Immobilienfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
Der Immobilienfonds UniImmo Global ist geschlossen. Mehrere Tausend Anleger können deswegen ihre Fondsanteile nicht mehr zurückgeben und erhalten keine Auszahlung mehr.
Die zur Volksbanken / Raiffeisenbanken-Gruppe gehörende Verwaltungsgesellschaft Union Investment begründete die Schließung damit, dass sich ein großer Teil der Fondsimmobilien in Japan befinden. Deren Wert lässt sich wegen der radioaktiven Strahlengefahr zurzeit nicht mehr ermitteln. Viele Anleger fürchten jetzt erhebliche dauerhafte Geldverluste. Betroffen sind Bankkunden, darunter ahnungslose Kleinsparer, die auf Empfehlung ihrer Finanzberater den Fonds als angeblich solide und sichere Geldanlage gekauft haben. Anstelle einer Aufklärung über das Verlustrisiko hieß es teilweise sogar, der Fonds sei „mündelsicher“ oder eine „gute Alternative zum Festgeld“.
Dies berichtet der Geschädigten-Anwalt Thomas Diler von der deutschlandweit tätigen Kanzlei Sommerberg, die bereits mehrere Hundert Immobilienfondsanleger betreut. Anleger wollen aussteigen, bevor größere Verluste eintreten: „Wir erhalten momentan Anfragen von Anlegern, die ihr Geld möglichst sofort aus dem Krisenfonds UniImmo Global abziehen wollen„, schildert Thomas Diler die Situation. Er empfiehlt den Anlegern, fachkundig prüfen zu lassen, ob sie eine Schadensregulierung anmelden können. Ein Schadensersatzanspruch kann wegen fehlerhafter Anlageberatung der Bank in Betracht kommen. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen muss dann die beratende Bank die Fondsanteile zurücknehmen und dem Kunden den vollen Kaufpreis erstatten. „Diese Möglichkeit checken wir für unsere Mandanten. Außerdem prüfen wir, ob der Fondsprospekt fehlerhaft ist und ob sich daraus Rückabwicklungsmöglichkeiten für die Anleger ergeben können„, so Anwalt Diler.
Kontakt und kostenfreie anwaltliche Erstberatung (bundesweit) für UniImmo Global Fondsanleger
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
Klage der Kanzlei Sommerberg für geschädigten Fondsanleger wegen Aufklärungspflichtverletzung hat Erfolg.
Mit Entscheidung vom 14. Oktober 2013 hat das Landgericht Frankfurt Main die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) verurteilt, an einen Beratungskunden 10.000 Euro zu zahlen gegen Übertragung von Anteilen am Immobilienfonds SEB ImmoInvest. Weiter erhält der Anleger seinen Zinsschaden ersetzt sowie die Erstattung seiner vorgerichtlichen Anwaltskosten zugesprochen.
Dem Anleger erwarb im Dezember 2010 aufgrund der Vermittlung der DVAG für einen Gesamtbetrag von 10.000 Euro Anteile am Immobilienfonds SEB ImmoInvest. Im Mai 2010, also nur wenige Monate zuvor, erklärte die Fondsverwaltung die Aussetzung der Anteilsrücknahme. Während dieser sogenannten Fondsschließung können die Anleger nicht auf ihr anteilig eingesetztes Kapital zugreifen. Grund für den Auszahlungsstopp: Der Fonds verfügt nicht über genug freie Liquidität, um ausstiegswillige Anleger auszahlen zu können.
Anwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg erklärt: „Der betroffene Anleger hat sich an uns gewandt, nachdem er erst nachträglich im Jahr 2012 von dieser Problemsituation erfahren hat. Wir haben für unseren Mandanten daraufhin eine faktische Fondsrückabwicklung geltend gemacht und dies mit einer Aufklärungspflichtverletzung begründet. Unserer Ansicht nach hätte über das Schließungsrisiko unbedingt informiert werden müssen. Wir haben daher Klage erhoben.“
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Versäumnisurteil vom 14. Oktober 2013 (Aktenzeichen 2-05 O 306/13) der Klage stattgegeben, weil sich die beklagte Finanzvertriebsgesellschaft nicht verteidigt hat. Hinweis: Die Finanzvertriebsgesellschaft hat die Möglichkeit Einspruch gegen das Versäumnisurteil einzulegen.
Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gordon Bussiek / fotolia.de
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. April 2017 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Anleger sein Geld zu erstatten hat, das er in den Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 angelegt hat (Az. 2-19 O 40/15).
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Die Commerzbank hat einem Mandanten der Kanzlei Sommerberg LLP von rund 15.000 Euro als Schadensersatz zu bezahlen. Das hat Landgericht Hagen mit Urteil vom 6. Januar 2016 entschieden (Az. 10 O 90/13).
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Fotolia_69457888_S.jpg565850Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2016-01-18 09:18:052021-01-18 14:56:20„The Gherkin“ Fonds IVG Euro-Select 14: Commerzbank zu Schadensersatz wegen Falschberatung verurteilt
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-immobilien2.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2013-11-04 14:17:312021-01-18 15:19:54Landgericht Frankfurt: Anleger erhält Schadensersatz von 10.000 Euro wegen Immobilienfonds SEB ImmoInvest
Der Immobilienfonds Degi International wird wegen andauernder Liquiditätsschwierigkeiten aufgelöst. Tausende Anleger sind betroffen, darunter viele Kleinsparer, die sich geschädigt fühlen. Der Fondsverwalter Aberdeen musste einräumen, dass das frei verfügbare Fondskapital nicht ausreicht, um die ausstiegswilligen Anleger auszahlen zu können.
„Viele Anleger des Degi International fragen uns jetzt nach ihren Handlungsmöglichkeiten.“ Dies berichtet der Geschädigtenvertreter André Krajewski, Anwalt bei Kanzlei Sommerberg. Die Anlegerschutzkanzlei vertritt bereits zahlreiche geschädigte Fondssparer des Degi International.
Auszahlungssperre und Verlustgefahr
Schon zuvor wurde der Fonds geschlossen. Anleger können seitdem nicht mehr auf ihre Kapitalanteile zugreifen. Erschwert wurde die Situation durch eine Abwertung des Fondsvermögens. Für die Anleger besteht die Gefahr erheblicher Verluste.
Fondsanleger nicht über Risiken aufgeklärt
Viele Anleger sehen sich nun geschädigt, weil sie von ihren Beratern (Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister) nicht über die Risikosituation des Immobilienfonds aufgeklärt worden sind.
Verbraucheranwalt Krajewski erläutert: „Dutzenden unserer Mandanten wurde der Degi International als angeblich sichere Geldanlage verkauft. Von Risiken war keine Rede. Wir halten es für eine schwere Täuschung, wenn hier eine in Wahrheit nicht gegebene Sicherheit vorgegaukelt wird.“
Tatsächlich war der Fonds niemals „sicher“. Viele Anleger würden einen erheblichen Teil ihres Geldes verlieren, wenn sie die Fondsanteile nun über die Börse verkaufen würden.
Schadensregulierung für die Betroffenen
Die Anlegerkanzlei Sommerberg macht für die Mandanten die Schadensregulierung bei den verantwortlichen Finanzhäusern geltend. Ein wichtiger Ansatzpunkt ergibt sich aus der Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Wenn ein Kunde im Rahmen der Beratung von seiner Bank nicht über die Provisionen aufgeklärt worden ist, die die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile erhält, dann kann der Kunde volle Rückabwicklung des Fondserwerbs verlangen.
Dazu Verbraucheranwalt Krajewski: „Kaum einer der zahlreichen von uns vertretenen Immobilienfonds-Anleger wurde über diese Provisionen aufgeklärt. Dies ist jetzt ein entscheidender Aspekt für den Schadensersatz.“
Die Anlegeranwälte der Kanzlei Sommerberg helfen Anlegern des Degi International. Rufen Sie uns an – Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. April 2017 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Anleger sein Geld zu erstatten hat, das er in den Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 angelegt hat (Az. 2-19 O 40/15).
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Die Commerzbank hat einem Mandanten der Kanzlei Sommerberg LLP von rund 15.000 Euro als Schadensersatz zu bezahlen. Das hat Landgericht Hagen mit Urteil vom 6. Januar 2016 entschieden (Az. 10 O 90/13).
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Ein Gerichtsurteil mit grundsätzlicher Bedeutung lässt geschädigte Fondssparer in offene Immobilienfonds hoffen, dass sie ohne Verluste ihr eingesetztes Kapital vollständig ersetzt bekommen.
Ein Anleger bekommt demnach Schadensersatz, weil er von seiner Bank nicht über das Schließungs- und Börsenkursrisiko aufgeklärt worden ist.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 10. Mai 2012 (Az. 2-12 O 81/11) die Commerzbank verurteilt, einem Kunden sein Geld von über 18.000 Euro zu erstatten, das er auf Empfehlung der Bank in den Immobilienfonds CS Euroreal angelegt hat.
Ich freue mich, dass wir diese wichtige Entscheidung erstreiten konnten. Denn die gerichtlichen Feststellungen sind wegweisend auch für viele andere geschädigte Fondsparer in offene Immobilienfonds, um eine Rückabwicklung des Fondskaufs geltend zu machen, sagt Geschädigten-Anwalt Thomas von der Anlegerkanzlei Sommerberg, die den klagenden Fondssparer vertritt.
Das Landgericht ist in den wesentlichen Punkten der Argumentation der Kanzlei Sommerberg gefolgt. In der Entscheidung werden konkrete Beratungs- und Aufklärungspflichten in Bezug auf die Beratung über die Geldanlage in offene Immobilienfonds dargestellt. Verletzt die Bank diese Pflichten, hat sie ihrem Beratungskunden Schadensersatz zu leisten. Dies bedeutet, der Kunde erhält sein in den Fonds eingesetztes Kapital erstattet gegen Rückgabe der erworbenen Fondsanteile.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Bank ihren Kunden dann falsch berät, wenn sie ihm einen mit einem „Schließungsrisiko“ verbundenen offenen Immobilienfonds zum Kauf empfiehlt, obwohl der Kunde eine sichere Geldanlage gewünscht hat, bei der er jederzeit über sein Geld verfügen kann. Eine solche Beratung ist bereits nicht anlegergerecht. Zumindest bei der Frage der nicht anlegergerechten Beratung ist es auch ohne Relevanz, ob das tatsächliche Schließungsrisiko als gering eingeschätzt werden kann, so das Landgericht Frankfurt am Main.
Die Bank kann sich hier auch nicht darauf berufen, dass die Anteile an offenen Immobilienfonds auf einem Zweitmarkt an der Börse handelbar sind. Denn diese Veräußerungsmöglichkeit ist für den betroffenen Anleger mit einem Verlustrisiko verbunden, welches sich strukturell von dem bei der Rückgabe an die Fondsgesellschaft verbundenen Verlustrisiko unterscheidet.
Die Bank hätte dann zumindest ihren Kunden darüber aufklären müssen, dass die jederzeitige Verfügbarkeit auch die Möglichkeit des Verkaufs an der Börse mit Kursschwankungen beinhaltet. Auch dies war aber gerade nicht geschehen, wie das Gericht festgestellt hat.
Anlegeranwalt Diler: Von dieser Rechtsprechung können unserer Meinung nach zahlreiche Anleger profitieren. So gut wie keiner unserer Mandanten wollte sein Geld langfristig binden. Dies dürfte mit Sicherheit bei noch zahlreichen weiteren betroffenen Sparern der Fall sein, da die Fonds noch vor wenigen Jahren gerade mit Hinweis auf die angebliche tägliche Kapitalverfügbarkeit beworben wurden. Die bittere Realität ist aber eine andere:
Schätzungsweise mehrere Hunderttausend Anleger kommen nicht mehr an ihr Geld, das sie in genau solche Immobilienfonds angelegt haben, die anschließend in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Seit Jahren verweigern diese Fonds den Anlegern die Auszahlung gegen Rückgabe der Fondsanteile. Die Fonds müssen teils sogar liquidiert werden, weil sie dauerhaft keine Lösung mehr für ihre Finanzprobleme sehen. Zu den Krisenfonds zählen CS Euroreal, SEB Immoinvest, DEGI International, DEGI Europa, KanAm US-Grundinvest, PMIA, Morgan Stanley P2 Value und weitere Fonds.
Noch vor wenigen Jahren wurden die Fonds von Beratern (Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister) teils ahnungslosen Kunden als angeblich sichere Geldanlagemöglichkeit verkauft. Auch viele Kleinsparer vertrauten auf solche Aussagen, weiß Anwalt Diler zu berichten.
Bei einem Verkauf über die Börse würden viele der betroffenen Anleger große Verluste machen, oft 30 bis 50 Prozent. Unsere Mandanten wollen solche Verluste nicht in Kauf nehmen. Vielfach ging es um die Ersparnisse für das Alter. Deswegen bietet das neue Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main gute Argumente für viele Anleger, um eine Rückabwicklung des Fondskaufs geltend zu machen.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. April 2017 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Anleger sein Geld zu erstatten hat, das er in den Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 angelegt hat (Az. 2-19 O 40/15).
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Die Commerzbank hat einem Mandanten der Kanzlei Sommerberg LLP von rund 15.000 Euro als Schadensersatz zu bezahlen. Das hat Landgericht Hagen mit Urteil vom 6. Januar 2016 entschieden (Az. 10 O 90/13).
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