Das Landgericht Berlin hat ein Discountbrokerunternehmen zur Zahlung von mehr als 75.000 Euro Schadensersatz an eine von der Anlegerkanzlei Sommerberg vertretene Fondssparerin verurteilt. Grund: Falschinformation über einen Krisenfonds.
Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit den krisengeplagten Immobilienfonds SEB Immoinvest und CS Euroreal. Beide Fonds sind in Zahlungsschwierigkeiten geraten und verweigern seit Jahren den Anlegern die Auszahlung für ihre Fondsanteile. Wie im Mai 2012 bekannt gegeben wurde, werden die Fonds sogar endgültig aufgelöst. Dieses Trauerspiel kann sich noch bis in das Jahr 2017 hinziehen. Viele Anleger würden bei einem Verkauf ihrer Anteile am SEB Immoinvest und CS Euroreal über die Börse Verluste von sogar 50 Prozent und mehr realisieren.
Die von uns vertretenen Anleger haben im Oktober 2009 über einen Discountbroker für über 75.000 Euro Fondsanteile am SEB Immoinvest und CS Euroreal erworben. Die erheblichen Risiken dieses Investments waren unserer Mandantschaft jedoch nicht bewusst, erläutert Geschädigten-Anwalt Diler von der Kanzlei Sommerberg den Fall. Anwalt Diler weiter: Wir haben deswegen eine Schadensersatzklage gegen das Discountbrokerunternehmen erhoben. Dies haben wir damit begründet, dass die von uns vertretenen Anleger den Fonds nicht erworben hätten, wenn sie über die Risiken aufgeklärt worden wären.
Mit Entscheidung vom 11. Mai 2012 (Versäumnisurteil) hat das Landgericht Berlin der Klage stattgegeben. Das Gericht hat das Discountbrokerhaus verurteilt, an die von der Kanzlei Sommerberg vertretene Fondssparerin ihren vollen Geldeinsatz von über 75.000 Euro zu zahlen gegen Übertragung der Anteile an den Krisenfonds. Ferner sieht das Urteil vor, dass der Anlegerin ihr Zinsschaden sowie die Anwaltskosten zu erstatten sind. Das Gericht hielt die Klage mit dem Vorwurf der Fehlinformation für begründet.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. April 2017 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Anleger sein Geld zu erstatten hat, das er in den Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 angelegt hat (Az. 2-19 O 40/15).
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Die Commerzbank hat einem Mandanten der Kanzlei Sommerberg LLP von rund 15.000 Euro als Schadensersatz zu bezahlen. Das hat Landgericht Hagen mit Urteil vom 6. Januar 2016 entschieden (Az. 10 O 90/13).
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https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-urteil.jpg566848Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2012-06-11 16:27:412021-01-18 15:31:22Gericht folgt Argumenten der Sommerberg-Anwälte: Geld zurück für Fondsanleger bestätigt!
Noch bis zum 21. Mai können Anleger des Immobilienfonds CS Euroreal Aufträge zur Rückgabe ihrer Fondsanteile abgeben. Sollte sich dann herausstellen, dass nicht genügend freie Liquidität vorhanden ist, um die verkaufswilligen Anleger auszahlen zu können, muss mit einer Abwicklung des Fonds gerechnet werden. Der Fonds stünde dann endgültig vor dem Aus.
Betroffene CS Euroreal-Anleger befürchten den Verlust eines sogar größeren Teils ihres eingesetzten Geldes. Die Zahlungsschwierigkeiten des CS Euroreal dauern immerhin schon längere Zeit an: Der Immobilienfonds verweigert seit rund zwei Jahren den Anlegern die Auszahlung ihres Kapitalanteils. Grund: Zahlungsprobleme.
Vor allem mehrere Tausend Kleinsparer sind betroffen. Sie können nicht mehr, wie eigentlich vorgesehen, über ihr investiertes Geld verfügen. Wie es künftig weitergeht, ist unklar. Schon mehrfach erhielten Anleger von Immobilienfonds die Nachricht, dass sie ihre Fondsanteile nur mit großem Verlust verkaufen können.
Viele Fondssparer haben den CS Euroreal auf Empfehlung ihrer Bankberater erworben. „Betroffene Anleger haben uns geschildert, dass ihnen der Fonds als sichere Geldanlage verkauft worden ist. Oft hieß es sogar, der CS Euroreal sei angeblich eine Alternative zum Festgeld und als Anleger könne man jederzeit auf sein eingesetztes Geld zugreifen. Von Verlustrisiken und einer Auszahlungssperre geschweige denn von einer Abwicklung war hingegen nicht die Rede. Eine krasse Falschberatung.“ Dies schildert Thomas Diler. Der Verbraucheranwalt ist bei der Anlegerkanzlei Sommerberg tätig, die mehrere Hundert betroffene Fondsanleger vertritt.
Tatsächlich bestehen bei der Geldanlage in offene Immobilienfonds sogar große Verlustrisiken. Der Immobilienfonds P2 Value Invest hat beispielsweise innerhalb eines Zeitraums von nur ca. zwei Jahren rund die Hälfte des Anlegerkapitals vernichtet und muss mittlerweile abgewickelt werden, weil das Fondsmanagement die Liquiditätsprobleme nicht lösen konnte. Viele Anleger sind nicht dazu bereit, solche Risiken hinzunehmen.
Oft geht es um die Ersparnisse für die Altersvorsorge. Betroffene Sparer sollten deswegen nicht untätig bleiben, sondern handeln.
Was können Anleger tun? Geschädigten-Vertreter: Rückabwicklung möglich
Geschädigten-Anwalt Diler: „Wir empfehlen eine individuelle rechtliche Prüfung der Handlungsmöglichkeiten. Denn es kommt auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls an, ob ein Fondssparer des CS Euroreal eine Rückabwicklung des Fondskaufs verlangen kann.“
Ein guter Ansatzpunkt für die Rückabwicklungsforderung des Fondskaufs kann etwa gegeben sein, wenn die Bank den zu beratenden Kunden nicht über die Provisionen aufklärt, die die Bank für den Vertrieb der CS Euroreal-Fondsanteile erhält.
Der Kunde muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genau über die Provisionen aufgeklärt werden, damit er beurteilen kann, ob die Bank ihm den Fonds möglicherweise deswegen verkauft, um selbst möglichst viel daran zu verdienen. Unterbleibt die Aufklärung, hat die Bank im Sinne des Kunden den Fondskauf rückabzuwickeln. „Viele von uns betreute Anleger wurden von ihrer beratenden Bank nicht oder nicht richtig über die Provisionen aufgeklärt. Das ist ein wichtiger Aspekt für die Geltendmachung der Kaufpreisrückerstattung„, so der Geschädigten-Vertreter Diler.
Wir konnten teils sogar nachweisen, dass selbst in schriftlichen Verkaufsunterlagen vergessen wurde, die Provision auszuweisen, berichtet Anwalt Diler weiter.
Die Anlegerkanzlei Sommerberg bietet Fondssparern aus ganz Deutschland ab sofort Informationen zu Handlungsmöglichkeiten an. Rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne. Ansprechpartner: Herr Diler, Beratungstelefon: 042/83016790 (deutschlandweit).
Autor: Thomas Diler / Google+
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Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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Die Krise der offenen Immobilienfonds erreicht ihren Höhepunkt: Der rund 6 Mrd. Euro schwere Immobilienfonds SEB ImmoInvest, ein Schwergewicht der Branche, kündigte die Abwicklung an.
Das Fondsmanagement gab bekannt, dass der Fonds bis zum 30. April 2017 abgewickelt werden soll.
„Für die Anleger ist mit der Auflösung möglicherweise ein erheblicher Wertverlust verbunden.“ Dies berichtet Geschädigten-Anwalt und Fondsexperte André Krajewski von der Anlegerkanzlei Sommerberg, die bereits zahlreiche betroffene SEB-ImmoInvest-Fondssparer in ganz Deutschland vertritt und sich für deren Rechte einsetzt.
Der Fonds befindet sich bereits seit längerer Zeit in eklatanten Finanzschwierigkeiten. Wegen Zahlungsproblemen ist der eigentlich offene Fonds schon seit über zwei Jahren geschlossen. Den betroffenen Fondssparern wird seitdem eine Auszahlung des Kapitalanteils gegen Rücknahme der Fondsanteile verweigert.
Per 7. Mai 2012 wurde eine Art Wiedereröffnung versucht, die jedoch scheiterte. Die Fondsverwaltung begründete dies damit, dass zu viele Anleger ihre Fondsanteile bis zum Stichtag zurückgeben wollten, so dass das vorhandene Barkapital nicht ausgereicht hätte, alle ausstiegswilligen Anleger auszuzahlen. Der Fonds soll deswegen liquidiert werden.
Verbraucheranwalt Krajewski erläutert: „Dutzenden unserer SEB ImmoInvest-Mandanten wurde der Fonds von ihrem Bankberater als sichere Geldanlage mit guter Rendite verkauft. Von Risiken war keine Rede.“
Diese Anleger sehen sich nun zu Recht als Opfer einer Falschberatung. Tatsächlich war der Fonds niemals „sicher“. Sogar große Verluste waren schon immer möglich. Viele Fondssparer würden einen erheblichen Teil ihres Geldes verlieren, wenn sie die Fondsanteile jetzt über die Börse verkaufen würden. Börsenpreisabschläge von sogar 30 Prozent oder noch mehr können möglich sein.
Die Anlegerkanzlei Sommerberg macht daher für die Mandanten die Schadensregulierung bei den verantwortlichen Finanzhäusern geltend. Ein wichtiger Ansatzpunkt ergibt sich aus der Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Wenn ein Kunde im Rahmen der Beratung von seiner Bank nicht über die Provisionen aufgeklärt worden ist, die die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile erhält, dann kann der Kunde volle Rückabwicklung des Fondserwerbs verlangen.
Dazu Verbraucheranwalt Krajewski: „Kaum einer der zahlreichen von uns vertretenen Immobilienfonds-Anleger wurde über diese Provisionen aufgeklärt. Dies ist jetzt ein entscheidender Aspekt für den Schadensersatz.“
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Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. April 2017 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Anleger sein Geld zu erstatten hat, das er in den Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 angelegt hat (Az. 2-19 O 40/15).
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Die Commerzbank hat einem Mandanten der Kanzlei Sommerberg LLP von rund 15.000 Euro als Schadensersatz zu bezahlen. Das hat Landgericht Hagen mit Urteil vom 6. Januar 2016 entschieden (Az. 10 O 90/13).
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https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-immobilien2.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2012-05-08 16:46:132021-01-18 15:31:53Immobilienfonds SEB ImmoInvest vor dem Aus: Kanzlei Sommerberg fordert Kaufpreisrückerstattung für geschädigte Fondssparer
Eine von der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg erwirkte verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidung stärkt die Rechte von Fondsanlegern. Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 25. November 2011 (Az. 2-10 O 214/11) die Commerzbank zu Schadensersatz verurteilt.
Die Bank muss dem Kunden sein gesamtes Geld in Höhe von 17.500,- Euro zurückzahlen, das er in den Fonds Degi International angelegt hat. Außerdem muss die Commerzbank den entstandenen Zinsschaden ersetzen.
Grund für den Schadensersatzanspruch ist ein festgestellter Verstoß gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Beratung über eine Geldanlage in einen riskanten Fonds.
Bei dem Urteil handelt es sich um eine Grundsatzentscheidung, die den Anlegerschutz erheblich stärkt. Erstmals hat ein Fachgericht festgestellt, dass eine Geldanlage in einen offenen Immobilienfonds für „sicherheitsorientierte“ Anleger (Anlageklasse 1) nicht geeignet ist. Offene Immobilienfonds bergen Verlustrisiken und dürfen daher solchen Anlegern nicht empfohlen werden, die eine sichere Geldanlage als Anlageziel haben. Wenn ein Berater einem sicherheitsorientierten Kunden dennoch einen solchen Fonds verkauft, liegt eine Falschberatung vor und der Kunde kann Schadenersatz beanspruchen.
Der Entscheidung kommt besondere grundsätzliche Bedeutung zu, weil sie von der als in Bankgeschäften besonders kompetent geltenden 10. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main erlassen wurde. Es handelt sich um eine fachkundige Spezialkammer, die zuständig ist für die Beurteilung von Streitigkeiten aus Finanzgeschäften mit Banken in der deutschen Finanzmetropole Frankfurt.
Vor allem die Problem-Fonds Axa Immoselect und Degi International sowie Degi Europa wurden den Anlegern nachweislich mit der Risikoklassifizierung „sicherheitsorientiert“ angeboten. Das war falsch, wie jetzt das Landgericht Frankfurt erkannt hat.
Schätzungen zufolge wurden mehreren Hunderttausend Kleinanlegern Anteile an offenen Immobilienfonds verkauft. Zahlreiche der Fonds haben sich aber wirtschaftlich schlecht zum Nachteil der Anleger entwickelt. Viele Anleger haben mit den Fonds bereits große Verluste gemacht. Die Börsenpreise für mehrere Fonds sind teilweise im zweistelligen Prozentbereich eingebrochen. Auch mussten Immobilienfonds wegen Liquiditätsschwierigkeiten bereits die Schließung erklären oder werden sogar ganz liquidiert, weil sie ihre Probleme nicht in den Griff bekommen.
Auf der Liste der betroffenen Krisenfonds befinden sich die Fonds Degi International und Degi Europa, AXA Immoselect , KanAm Grundinvest, Morgen Stanley P2 Value, CS Euroreal und SEB ImmoInvest sowie der Fonds Premium Manangement Immobilien-Anlagen (PMIA).
Am Beispiel des Morgan Stanley P2 Value wird deutlich, wie riskant die Fonds für die Anleger sind: Seit Oktober 2008 verlor der Fonds innerhalb von nur rund zwei Jahren über die Hälfte seines Börsenpreises. Dadurch haben viele Kleinsparer viel Geld verloren. Der Degi International hat allein im Jahr 2010 rund 15 Prozent an Wert verloren. Der Degi Europa hat von Oktober 2009 bis September 2010 sogar rund 23 Prozent der Anlegergelder vernichtet.
Zum Fall
Das Landgericht Frankfurt hatte über einen Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung im Zusammenhang mit einer Geldanlage in den Immobilienfonds Degi International zu entscheiden.
Der Ehemann der Klägerin erwarb im Dezember 2003 für einen Gesamtbetrag von 15.500 Euro Fondsanteile am Degi International. Vorausgegangen war ein Beratungsgespräch mit einem Allianz-Berater.
In diesem Gespräch erläuterte der Ehemann der Klägerin dem Berater, dass er bald in den Ruhestand gehen werde und eine Möglichkeit suche, die zu erwartende Abfindungszahlung zur Ergänzung seiner Rente anzulegen. Dabei machte er deutlich, dass er eine sichere und wertstabile Anlageform ohne Verlustrisiken suche. Dementsprechend wurde im Rahmen des Anlage-Depoteröffnungsantrages das Feld „Anlegertyp Anlageklasse 1 – sicherheitsorientiert“ angekreuzt.
Der Berater empfahl dann den Degi International als geeignete und „sichere“ Anlage. Dieser Beratung vertraute der Ehemann der Klägerin und erwarb den Fonds.
Der Degi International stellte sich jedoch nicht als „sichere“ Geldanlage heraus. Vielmehr kam es zu herben Verlusten, die der betroffene Anleger aber gerade vermeiden wollte. Der Ehemann der Klägerin erkannte, dass er falsch beraten wurde und hat seine Schadensersatzforderungen an seine Ehefrau abgetreten. Die Dresdner Bank, deren Rechtsnachfolger die Commerzbank ist, hat für die Beratungsfehler der Allianz die Haftung übernommen.
Nachdem die Commerzbank das eingesetzte Geld nicht freiwillig zurückzahlen wollte, hat die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg Zahlungsklage eingereicht. Dazu Geschädigten-Anwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg „Das Landgericht Frankfurt am Main ist unserer Argumentation gefolgt und hat die Commerzbank wegen Falschberatung verurteilt“.
Die Commerzbank muss das eingesetzte Geld in Höhe von 17.500,- Euro gegen Übertragung der Fondsanteile erstatten und darüber hinaus den Zinsschaden und die Anwaltskosten der Klägerin ersetzen.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Kunde falsch beraten worden ist. Der Berater hat die Pflicht zur „anlegergerechten“ Beratung verletzt. Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung des zu eruierenden Anlageziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten, d.h. anlegergerecht sein. Gegen die Pflicht hat der Berater verstoßen, indem er dem Kunden anriet, den Fonds Degi International zu erwerben. Das Anlegerziel (sichere Anlage ohne Verlustrisiken) lässt sich mit einer Kapitalanlage in einen solchen Immobilienfonds aber nicht erreichen, so das Gericht. Denn bei offenen Immobilienfonds kann es sehr wohl zu sogar größeren Verlusten kommen, wenn etwa die erhofften Mieteinahmen nicht realisiert werden oder wenn Immobilien später nicht, anders als geplant, ertragreich weiter veräußert werden können. Soll nach dem Anlageziel des Kunden also eine „sichere“ Geldanlage getätigt werden, so kann die Empfehlung eines Erwerbs eines Immobilienfonds wegen des damit regelmäßig verbundenen Verlustrisikos schon für sich genommen fehlerhaft sein.
Im Ergebnis besteht somit ein Schadensregulierungspflicht der Commerzbank wegen Verletzung der Pflichten aus dem Beratungsvertrag.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. April 2017 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Anleger sein Geld zu erstatten hat, das er in den Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 angelegt hat (Az. 2-19 O 40/15).
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Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-schadensersatz.jpg589815Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2012-01-20 17:01:172021-01-18 15:35:10Commerzbank wegen Degi verurteilt
Nachdem sich die Allianz-Gruppe in der Vergangenheit schweren Vorwürfen wegen falscher Anlageberatung hinsichtlich des Fonds Degi International ausgesetzt sah, lenkt der Versicherungskonzern jetzt ein. Mehrere Dutzend von der Anlegerkanzlei Sommerberg betreute Anleger haben Entschädigungsangebote erhalten.
Falschberatung durch Allianzberater
Zahlreichen Kunden der Allianz-Gruppe wurde der Fonds Degi International verkauft. Die Allianzberater haben in vielen von uns betreuten Fällen diesen Fonds als angeblich sichere Geldanlage verkauft, wobei der Fonds sogar mehrfach mit einer Festgeldanlage verglichen wurde. Dies berichtet der Geschädigten-Anwalt André Krajewski von der Anlegerkanzlei Sommerberg. Die falsch beratenen Fondsanleger haben einen Schadensersatzanspruch gegen die Allianz, weil der Fonds in Wahrheit nicht sicher ist und vor allem den konservativen Fondssparern daher nicht hätte verkauft werden dürfen, so Rechtsanwalt Krajewski weiter.
Krisenfonds Degi International: Liquiditätsprobleme, Rekordverluste und Abwicklung
Viele der betroffenen Fondserwerber sehen sich geschädigt, weil der Fonds seit Oktober 2008 in große Liquiditätsschwierigkeiten geraten ist. Seitdem können die Anleger ihre Fondsanteile nicht mehr zurückgeben und erhalten ihr eingesetztes Kapital nicht ausgezahlt.
Hinzu kommen Rekordverluste: Im Geschäftsjahr 2010 betrug der Wertverlust mehr als 15 Prozent. Nach Ermittlungen der Fachzeitschrift €uro müssen Anleger bei einer Veräußerung der Fondsanteile über den Börsenhandel mit zusätzlichen Abschlägen von deutlich über 20% auf den ohnehin stark gefallenen Anteilspreis rechnen.
Da das Fondsverwaltung die Probleme offenbar auch künftig nicht in den Griff bekommt, wird der Fonds bis zum 15. Oktober 2014 vollständig abgewickelt.
Wir haben für die von uns vertretenen Anleger, die durch die Falschberatung der Allianzberater über den Degi International geschädigt worden sind, eine Schadensregulierung beansprucht, so Rechtsanwalt Krajewski. Ziel: Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Fondsanteile.
Nachdem in einem vergleichbaren Schadensfall die Commerzbank AG Anlegern des ebenfalls krisengeplagten Fonds PMIA ein Rückkaufangebot unterbreitet hat (wir haben berichtet), lenkt auch die Allianz-Gruppe im Streit mit den Anlegern des Degi International ein.
Viele von der Kanzlei Sommerberg betreute Fondsanleger des Degi International haben ein Zahlungsangebot der Allianz erhalten, um eine Einigung über den Streit zu erzielen. Rechtsanwalt Krajewski: „Wir raten unseren Mandanten, das Angebot nicht blindlings anzunehmen, sondern zunächst die Konditionen genau zu prüfen. Je nach Einzelfall werden wir in Absprache mit unseren Mandanten überlegen, ob das Vergleichsangebot eine sinnvolle Problemlösung darstellt oder ob Nachbesserungen zugunsten unserer Mandanten nötig sein werden.“
Wesentliche Eckpunkte des Allianz-Vergleichsangebots
Die Eckpunkte des Allianz-Angebots sehen wie folgt aus:
Die Allianz Deutschland AG kauft die Fondanteile des Degi International zum Preis von 42,78 Euro pro Anteil an.
Dies gilt für aktuell im Depot der Allianz Bank bzw. Allianz Global Investors befindliche Bestände, die die Anleger vor der Schließung des Fonds am 17. November 2009 erworben und durchgängig gehalten haben.
Im Gegenzug sollen die Anleger auf etwaige Ansprüche gegen die Allianz im Zusammenhang mit der Fondsanlage verzichten.
Wichtiger Hinweis: Anleger sollten dieses Angebot nicht ungeprüft annehmen.
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-analysten.jpg564851Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2011-12-15 13:20:012021-01-18 14:43:47Auch die Allianz-Gruppe bietet Vergleich an: Zahlungsangebot für mehrere Dutzend von der Anlegerkanzlei Sommerberg vertretene Fondsanleger des Krisen-Fonds Degi International
Jetzt fürchten auch Geldanleger des Immobiliendachfonds db Immoflex (Gemischtes Sondervermögen) um ihr eingesetztes Kapital. Der db Immoflex hat derart große Liquiditätsprobleme, dass die Verwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH mit sofortiger Wirkung den Anlegern die Auszahlung ihres Kapitalanteils aus dem Fonds verweigert.
Zu den betroffenen Anlegern zählen auch viele deutsche Kleinsparer. Die Anleger des DWS-Fonds bekommen während der Schließung ihr angelegtes Geld nicht zurück. Wann und ob überhaupt eine Wiedereröffnung des Krisenfonds erfolgt, ist unklar.
Das Fondsvolumen des db ImmoFlex ist bereits zusammengeschrumpft auf nur noch rund 260 Millionen Euro. Besonders heikel: Aktuell sind 91,9% des Fondsvermögens in solche Immobilienfonds investiert, die ebenfalls die Notmaßnahme der Schließung ergreifen mussten. Also befindet sich das Anlegergeld im Endeffekt in Anteilen anderer Krisenfonds (AXA Immoselect, CS Euroreal, SEB ImmoInvest, TMW Immobilien Weltfonds P, Morgan Stanley P2 Value, UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe, Degi International).
Tatsächlich besteht bei einer Geldanlage in offene Immobilienfonds die Gefahr, dass Anleger sogar für viele Jahre nicht mehr auf ihr eingesetztes Geld zugreifen können. Außerdem gibt es ein reales Risiko sogar größerer Kapitalverluste für Immobilienfondsbesitzer.
„Wir prüfen bereits für geschädigte Anleger, ob sie über diesen besonderen Risikoaspekt aufgeklärt worden sind“, erklärt Geschädigten-Anwalt Thomas Diler von der Anlegerkanzlei Sommerberg, die in ganz Deutschland geschädigte Fondsanleger betreut. Wenn Anleger im Rahmen der Beratung hierüber nicht informiert worden sind, kann sich dies je nach Einzelfall jetzt günstig für eine Schadensregulierungsmöglichkeit darstellen.
Schadensregulierung möglich – Anwalt: Geld zurück für die Betroffenen!
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Fondssparer eine Schadensregulierung beanspruchen. Wegen oft drohender Verjährung ist schnelles Handeln sinnvoll. Anleger, die sich geschädigt fühlen, sollten fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen.
Vor allem bei einer Falschberatung bzw. unzureichenden Informationsaufklärung kann sich für geschädigte Anleger ein Anspruch auf Rückabwicklung des Fondsanteilskaufs ergeben. Der Anleger kann dann von seiner beratenden Bank unverzüglich sein Geld im Gegenzug für die Fondsanteile zurückverlangen. Dies erscheint vielen Betroffenen eine bessere Lösung als weiter das Verlustrisiko hinzunehmen oder auf eine ungewisse Wiedereröffnung zu warten.
Diese Möglichkeit kann sich vor allem für Anleger anbieten, die eine „sichere“ Geldanlage wollten und nicht bereit waren, auch nur teilweise ihr Kapital zu verlieren. Solchen Anlegern hätten die Berater von der Bank die Fondsanteile gar nicht zum Kauf empfehlen dürfen. Zumindest hätte hier der Anlageinteressent ausdrücklich auf die Gefahr möglicher Verluste aufklären müssen. Wenn diese gebotene Beratung nicht erfolgt ist, dann ist ein Schadensregulierungsanspruch naheliegend.
Ein weiterer Ansatzpunkt ergibt sich aus der Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Wenn ein Kunde im Rahmen der Beratung von seiner Bank nicht über die Provisionen aufgeklärt worden ist, die die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile erhält, dann kann der Kunde Rückabwicklung verlangen.
Dazu Verbraucheranwalt Diler: „Kaum einer der zahlreichen von uns vertretenen Immobilienfonds-Anleger wurde richtig über diese Provisionen aufgeklärt. Dies ist jetzt ein entscheidender Aspekt für die Anmeldung der Schadensregulierung.“
Die im Kapitalanlagerecht tätige Kanzlei Sommerberg bietet privaten Fondssparern eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung und Informationen zu Handlungsmöglichkeiten an.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. April 2017 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Anleger sein Geld zu erstatten hat, das er in den Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 angelegt hat (Az. 2-19 O 40/15).
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Die Commerzbank hat einem Mandanten der Kanzlei Sommerberg LLP von rund 15.000 Euro als Schadensersatz zu bezahlen. Das hat Landgericht Hagen mit Urteil vom 6. Januar 2016 entschieden (Az. 10 O 90/13).
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Die Immobilienfonds Degi Europa und Morgan Stanley P2 Value stehen vor dem Aus.
Den Schaden haben nun die Anleger. Betroffen sind Zehntausende deutsche Kleinsparer und vermögende Privatkunden. In vielen Fällen ist eine Schadensregulierung möglich sein.
Zunächst mussten viele Fonds-Anleger feststellen, dass durch Abwertungen ein großer Teil ihres angelegten Geldes verloren gegangen ist. Bei dem Fonds P2Value sind es seit Oktober 2008 bis heute über 50% Wertverlust und bei dem Degi Europa rund 22% Verlust.
Schon seit zwei Jahren verweigern die Fondsgesellschaften den Anlegern auch noch die Rückzahlung. Grund : Zahlungsschwierigkeiten.
Die Fonds sind von der Krise so stark betroffen, dass sie nun ihre Auflösung bekannt geben mussten. Die Anleger sollen dann angeblich in den nächsten Jahren ausgezahlt werden. Wie Geld überhaupt noch ausgezahlt wird, ist unklar.
Durch die Abwertung haben schon jetzt zahlreiche Anleger einen großen Teil ihres Geldes verloren.
Viele Immobilienfonds-Besitzer wollten ihr Geld „sicher“ anlegen und wollten es nicht in Kauf nehmen, ihr Erspartes zu verlieren. Trotzdem haben die Finanzberater dann oft offene Immobilienfonds wie den Degi Europa und den P2 als angeblich geeignet empfohlen. Dies ist eine krasse Falschberatung.
Oft wurde den betroffenen Finanzkunden eine Sicherheit vorgetäuscht, etwa indem die Fonds mit einer Festgeldanlage verglichen wurden. Oder den Anlegern wurde geschildert, dass die Immobilien schließlich wertstabil seien, so dass keine Verlustgefahr bestehe.
Vielfach hieß es auch, dass das einzige Risiko nur eine geringere Rendite. Ebenfalls eine Irreführung zum Schaden des Anlegers.
Über das in Wahrheit bestehende starke Verlustrisiko von 20–50% und mehr (Abwertungsrisiko) wurde vielfach ebenso wenig informiert wie über das Risiko, dass die Anleger für Jahre nicht mehr auf ihr Kapital zugreifen können (Schließungsrisiko).
Solche krassen Falschinformationen werden uns momentan häufig geschildert.
Diese Falschinformationen können für die geschädigten Anleger jetzt ein guter Ansatzpunkt sein, um eine Schadensregulierung bei den zuständigen Finandienstleistern anzumelden.
Hier kommt es entscheidend auf die richtige Argumentation an. Damit sind wir durch die jahrlange Erfahrung unseres Anwaltsteams in Kapitalanlagerecht gut vertraut.
Wir unterstützen betroffene Anleger bei der Geltendmachung ihres Schadens (volle Kaufpreiserstattung für die Fondsanteile). Hierfür haben wir eine Online-Info-Abfrage und einen Telefon-Notdienst 0421 / 301 679 0 eingerichtet.
Autor: Thomas Diler / Google+
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Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. April 2017 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Anleger sein Geld zu erstatten hat, das er in den Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 angelegt hat (Az. 2-19 O 40/15).
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-hochhaus.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2017-09-06 09:22:102021-01-18 13:21:41IVG-Fonds EuroSelect: Kanzlei Sommerberg erstreitet Rückabwicklungsanspruch für Anlegerdatography
Die Commerzbank hat einem Mandanten der Kanzlei Sommerberg LLP von rund 15.000 Euro als Schadensersatz zu bezahlen. Das hat Landgericht Hagen mit Urteil vom 6. Januar 2016 entschieden (Az. 10 O 90/13).
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