Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Gericht folgt Argu­men­ten der Sommerberg-Anwälte: Geld zurück für Fonds­an­le­ger bestä­tigt!

Das Landgericht Berlin hat ein Discountbrokerunternehmen zur Zahlung von mehr als 75.000 Euro Schadensersatz an eine von der Anlegerkanzlei Sommerberg vertretene Fondssparerin verurteilt. Grund: Falschinformation über einen Krisenfonds.

Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit den krisengeplagten Immobilienfonds SEB Immoinvest und CS Euroreal. Beide Fonds sind in Zahlungsschwierigkeiten geraten und verweigern seit Jahren den Anlegern die Auszahlung für ihre Fondsanteile. Wie im Mai 2012 bekannt gegeben wurde, werden die Fonds sogar endgültig aufgelöst. Dieses Trauerspiel kann sich noch bis in das Jahr 2017 hinziehen. Viele Anleger würden bei einem Verkauf ihrer Anteile am SEB Immoinvest und CS Euroreal über die Börse Verluste von sogar 50 Prozent und mehr realisieren.

Die von uns vertretenen Anleger haben im Oktober 2009 über einen Discountbroker für über 75.000 Euro Fondsanteile am SEB Immoinvest und CS Euroreal erworben. Die erheblichen Risiken dieses Investments waren unserer Mandantschaft jedoch nicht bewusst, erläutert Geschädigten-Anwalt Diler von der Kanzlei Sommerberg den Fall. Anwalt Diler weiter: Wir haben deswegen eine Schadensersatzklage gegen das Discountbrokerunternehmen erhoben. Dies haben wir damit begründet, dass die von uns vertretenen Anleger den Fonds nicht erworben hätten, wenn sie über die Risiken aufgeklärt worden wären.

Mit Entscheidung vom 11. Mai 2012 (Versäumnisurteil) hat das Landgericht Berlin der Klage stattgegeben. Das Gericht hat das Discountbrokerhaus verurteilt, an die von der Kanzlei Sommerberg vertretene Fondssparerin ihren vollen Geldeinsatz von über 75.000 Euro zu zahlen gegen Übertragung der Anteile an den Krisenfonds. Ferner sieht das Urteil vor, dass der Anlegerin ihr Zinsschaden sowie die Anwaltskosten zu erstatten sind. Das Gericht hielt die Klage mit dem Vorwurf der Fehlinformation für begründet.


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: apops / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

datography

IVG EuroSelect 17 Immobilienfonds: Kanzlei Sommerberg erstreitet weiteres Schadenersatzurteil gegen Commerzbank

IVG EuroSelect 17 Immobilienfonds: Kanzlei Sommerberg erstreitet…
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Hochhaus

IVG-Fonds EuroSelect: Kanzlei Sommerberg erstreitet Rückabwicklungsanspruch für Anleger

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. April 2017 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Anleger sein Geld zu erstatten hat, das er in den Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 angelegt hat (Az. 2-19 O 40/15).
datography

„The Gherkin“ Fonds IVG Euro-Select 14: Commerzbank zu Schadensersatz wegen Falschberatung verurteilt

Die Commerzbank hat einem Mandanten der Kanzlei Sommerberg LLP von rund 15.000 Euro als Schadensersatz zu bezahlen. Das hat Landgericht Hagen mit Urteil vom 6. Januar 2016 entschieden (Az. 10 O 90/13).
Sommerberg Anlegerrecht - Immobilienfonds

CS Euroreal: Fondssparer wollen ihr Geld zurück

Noch bis zum 21. Mai können Anleger des Immobilienfonds CS Euroreal Aufträge zur Rückgabe ihrer Fondsanteile abgeben. Sollte sich dann herausstellen, dass nicht genügend freie Liquidität vorhanden ist, um die verkaufswilligen Anleger auszahlen zu können, muss mit einer Abwicklung des Fonds gerechnet werden. Der Fonds stünde dann endgültig vor dem Aus.

Betroffene CS Euroreal-Anleger befürchten den Verlust eines sogar größeren Teils ihres eingesetzten Geldes. Die Zahlungsschwierigkeiten des CS Euroreal dauern immerhin schon längere Zeit an: Der Immobilienfonds verweigert seit rund zwei Jahren den Anlegern die Auszahlung ihres Kapitalanteils. Grund: Zahlungsprobleme.

Vor allem mehrere Tausend Kleinsparer sind betroffen. Sie können nicht mehr, wie eigentlich vorgesehen, über ihr investiertes Geld verfügen. Wie es künftig weitergeht, ist unklar. Schon mehrfach erhielten Anleger von Immobilienfonds die Nachricht, dass sie ihre Fondsanteile nur mit großem Verlust verkaufen können.

Viele Fondssparer haben den CS Euroreal auf Empfehlung ihrer Bankberater erworben. „Betroffene Anleger haben uns geschildert, dass ihnen der Fonds als sichere Geldanlage verkauft worden ist. Oft hieß es sogar, der CS Euroreal sei angeblich eine Alternative zum Festgeld und als Anleger könne man jederzeit auf sein eingesetztes Geld zugreifen. Von Verlustrisiken und einer Auszahlungssperre geschweige denn von einer Abwicklung war hingegen nicht die Rede. Eine krasse Falschberatung.“ Dies schildert Thomas Diler. Der Verbraucheranwalt ist bei der Anlegerkanzlei Sommerberg tätig, die mehrere Hundert betroffene Fondsanleger vertritt.

Tatsächlich bestehen bei der Geldanlage in offene Immobilienfonds sogar große Verlustrisiken. Der Immobilienfonds P2 Value Invest hat beispielsweise innerhalb eines Zeitraums von nur ca. zwei Jahren rund die Hälfte des Anlegerkapitals vernichtet und muss mittlerweile abgewickelt werden, weil das Fondsmanagement die Liquiditätsprobleme nicht lösen konnte. Viele Anleger sind nicht dazu bereit, solche Risiken hinzunehmen.

Oft geht es um die Ersparnisse für die Altersvorsorge. Betroffene Sparer sollten deswegen nicht untätig bleiben, sondern handeln.

Was können Anleger tun? Geschädigten-Vertreter: Rückabwicklung möglich

Geschädigten-Anwalt Diler: „Wir empfehlen eine individuelle rechtliche Prüfung der Handlungsmöglichkeiten. Denn es kommt auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls an, ob ein Fondssparer des CS Euroreal eine Rückabwicklung des Fondskaufs verlangen kann.

Ein guter Ansatzpunkt für die Rückabwicklungsforderung des Fondskaufs kann etwa gegeben sein, wenn die Bank den zu beratenden Kunden nicht über die Provisionen aufklärt, die die Bank für den Vertrieb der CS Euroreal-Fondsanteile erhält.

Der Kunde muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genau über die Provisionen aufgeklärt werden, damit er beurteilen kann, ob die Bank ihm den Fonds möglicherweise deswegen verkauft, um selbst möglichst viel daran zu verdienen. Unterbleibt die Aufklärung, hat die Bank im Sinne des Kunden den Fondskauf rückabzuwickeln. „Viele von uns betreute Anleger wurden von ihrer beratenden Bank nicht oder nicht richtig über die Provisionen aufgeklärt. Das ist ein wichtiger Aspekt für die Geltendmachung der Kaufpreisrückerstattung„, so der Geschädigten-Vertreter Diler.

Wir konnten teils sogar nachweisen, dass selbst in schriftlichen Verkaufsunterlagen vergessen wurde, die Provision auszuweisen, berichtet Anwalt Diler weiter.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg bietet Fondssparern aus ganz Deutschland ab sofort Informationen zu Handlungsmöglichkeiten an. Rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne. Ansprechpartner: Herr Diler, Beratungstelefon: 042/83016790 (deutschlandweit).


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gordon Bussiek / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
Sommerberg Anlegerrecht - Containerschiff

Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!

Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
Sommerberg Anlegerrecht - Immobilienfonds

Immo­bi­li­en­fonds SEB ImmoIn­vest vor dem Aus: Kanz­lei Som­mer­berg for­dert Kauf­preis­rück­er­stat­tung für geschä­digte Fonds­spa­rer

Die Krise der offenen Immobilienfonds erreicht ihren Höhepunkt: Der rund 6 Mrd. Euro schwere Immobilienfonds SEB ImmoInvest, ein Schwergewicht der Branche, kündigte die Abwicklung an.

Das Fondsmanagement gab bekannt, dass der Fonds bis zum 30. April 2017 abgewickelt werden soll.

Für die Anleger ist mit der Auflösung möglicherweise ein erheblicher Wertverlust verbunden.“ Dies berichtet Geschädigten-Anwalt und Fondsexperte André Krajewski von der Anlegerkanzlei Sommerberg, die bereits zahlreiche betroffene SEB-ImmoInvest-Fondssparer in ganz Deutschland vertritt und sich für deren Rechte einsetzt.

Der Fonds befindet sich bereits seit längerer Zeit in eklatanten Finanzschwierigkeiten. Wegen Zahlungsproblemen ist der eigentlich offene Fonds schon seit über zwei Jahren geschlossen. Den betroffenen Fondssparern wird seitdem eine Auszahlung des Kapitalanteils gegen Rücknahme der Fondsanteile verweigert.

Per 7. Mai 2012 wurde eine Art Wiedereröffnung versucht, die jedoch scheiterte. Die Fondsverwaltung begründete dies damit, dass zu viele Anleger ihre Fondsanteile bis zum Stichtag zurückgeben wollten, so dass das vorhandene Barkapital nicht ausgereicht hätte, alle ausstiegswilligen Anleger auszuzahlen. Der Fonds soll deswegen liquidiert werden.

Verbraucheranwalt Krajewski erläutert: „Dutzenden unserer SEB ImmoInvest-Mandanten wurde der Fonds von ihrem Bankberater als sichere Geldanlage mit guter Rendite verkauft. Von Risiken war keine Rede.“

Diese Anleger sehen sich nun zu Recht als Opfer einer Falschberatung. Tatsächlich war der Fonds niemals „sicher“. Sogar große Verluste waren schon immer möglich. Viele Fondssparer würden einen erheblichen Teil ihres Geldes verlieren, wenn sie die Fondsanteile jetzt über die Börse verkaufen würden. Börsenpreisabschläge von sogar 30 Prozent oder noch mehr können möglich sein.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg macht daher für die Mandanten die Schadensregulierung bei den verantwortlichen Finanzhäusern geltend. Ein wichtiger Ansatzpunkt ergibt sich aus der Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Wenn ein Kunde im Rahmen der Beratung von seiner Bank nicht über die Provisionen aufgeklärt worden ist, die die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile erhält, dann kann der Kunde volle Rückabwicklung des Fondserwerbs verlangen.

Dazu Verbraucheranwalt Krajewski: „Kaum einer der zahlreichen von uns vertretenen Immobilienfonds-Anleger wurde über diese Provisionen aufgeklärt. Dies ist jetzt ein entscheidender Aspekt für den Schadensersatz.“

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gordon Bussiek / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

datography

IVG EuroSelect 17 Immobilienfonds: Kanzlei Sommerberg erstreitet weiteres Schadenersatzurteil gegen Commerzbank

IVG EuroSelect 17 Immobilienfonds: Kanzlei Sommerberg erstreitet…
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Hochhaus

IVG-Fonds EuroSelect: Kanzlei Sommerberg erstreitet Rückabwicklungsanspruch für Anleger

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. April 2017 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Anleger sein Geld zu erstatten hat, das er in den Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 angelegt hat (Az. 2-19 O 40/15).
datography

„The Gherkin“ Fonds IVG Euro-Select 14: Commerzbank zu Schadensersatz wegen Falschberatung verurteilt

Die Commerzbank hat einem Mandanten der Kanzlei Sommerberg LLP von rund 15.000 Euro als Schadensersatz zu bezahlen. Das hat Landgericht Hagen mit Urteil vom 6. Januar 2016 entschieden (Az. 10 O 90/13).
Sommerberg Anlegerrecht - Schadensersatz

Com­merz­bank wegen Degi ver­ur­teilt

Eine von der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg erwirkte verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidung stärkt die Rechte von Fondsanlegern. Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 25. November 2011 (Az. 2-10 O 214/11) die Commerzbank zu Schadensersatz verurteilt.

Die Bank muss dem Kunden sein gesamtes Geld in Höhe von 17.500,- Euro zurückzahlen, das er in den Fonds Degi International angelegt hat. Außerdem muss die Commerzbank den entstandenen Zinsschaden ersetzen.

Grund für den Schadensersatzanspruch ist ein festgestellter Verstoß gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Beratung über eine Geldanlage in einen riskanten Fonds.

Bei dem Urteil handelt es sich um eine Grundsatzentscheidung, die den Anlegerschutz erheblich stärkt. Erstmals hat ein Fachgericht festgestellt, dass eine Geldanlage in einen offenen Immobilienfonds für „sicherheitsorientierte“ Anleger (Anlageklasse 1) nicht geeignet ist. Offene Immobilienfonds bergen Verlustrisiken und dürfen daher solchen Anlegern nicht empfohlen werden, die eine sichere Geldanlage als Anlageziel haben. Wenn ein Berater einem sicherheitsorientierten Kunden dennoch einen solchen Fonds verkauft, liegt eine Falschberatung vor und der Kunde kann Schadenersatz beanspruchen.

Der Entscheidung kommt besondere grundsätzliche Bedeutung zu, weil sie von der als in Bankgeschäften besonders kompetent geltenden 10. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main erlassen wurde. Es handelt sich um eine fachkundige Spezialkammer, die zuständig ist für die Beurteilung von Streitigkeiten aus Finanzgeschäften mit Banken in der deutschen Finanzmetropole Frankfurt.

Vor allem die Problem-Fonds Axa Immoselect und Degi International sowie Degi Europa wurden den Anlegern nachweislich mit der Risikoklassifizierung „sicherheitsorientiert“ angeboten. Das war falsch, wie jetzt das Landgericht Frankfurt erkannt hat.

Schätzungen zufolge wurden mehreren Hunderttausend Kleinanlegern Anteile an offenen Immobilienfonds verkauft. Zahlreiche der Fonds haben sich aber wirtschaftlich schlecht zum Nachteil der Anleger entwickelt. Viele Anleger haben mit den Fonds bereits große Verluste gemacht. Die Börsenpreise für mehrere Fonds sind teilweise im zweistelligen Prozentbereich eingebrochen. Auch mussten Immobilienfonds wegen Liquiditätsschwierigkeiten bereits die Schließung erklären oder werden sogar ganz liquidiert, weil sie ihre Probleme nicht in den Griff bekommen.

Auf der Liste der betroffenen Krisenfonds befinden sich die Fonds Degi International und Degi Europa, AXA Immoselect , KanAm Grundinvest, Morgen Stanley P2 Value, CS Euroreal und SEB ImmoInvest sowie der Fonds Premium Manangement Immobilien-Anlagen (PMIA).

Am Beispiel des Morgan Stanley P2 Value wird deutlich, wie riskant die Fonds für die Anleger sind: Seit Oktober 2008 verlor der Fonds innerhalb von nur rund zwei Jahren über die Hälfte seines Börsenpreises. Dadurch haben viele Kleinsparer viel Geld verloren. Der Degi International hat allein im Jahr 2010 rund 15 Prozent an Wert verloren. Der Degi Europa hat von Oktober 2009 bis September 2010 sogar rund 23 Prozent der Anlegergelder vernichtet.

Zum Fall

Das Landgericht Frankfurt hatte über einen Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung im Zusammenhang mit einer Geldanlage in den Immobilienfonds Degi International zu entscheiden.

Der Ehemann der Klägerin erwarb im Dezember 2003 für einen Gesamtbetrag von 15.500 Euro Fondsanteile am Degi International. Vorausgegangen war ein Beratungsgespräch mit einem Allianz-Berater.

In diesem Gespräch erläuterte der Ehemann der Klägerin dem Berater, dass er bald in den Ruhestand gehen werde und eine Möglichkeit suche, die zu erwartende Abfindungszahlung zur Ergänzung seiner Rente anzulegen. Dabei machte er deutlich, dass er eine sichere und wertstabile Anlageform ohne Verlustrisiken suche. Dementsprechend wurde im Rahmen des Anlage-Depoteröffnungsantrages das Feld „Anlegertyp Anlageklasse 1 – sicherheitsorientiert“ angekreuzt.

Der Berater empfahl dann den Degi International als geeignete und „sichere“ Anlage. Dieser Beratung vertraute der Ehemann der Klägerin und erwarb den Fonds.

Der Degi International stellte sich jedoch nicht als „sichere“ Geldanlage heraus. Vielmehr kam es zu herben Verlusten, die der betroffene Anleger aber gerade vermeiden wollte. Der Ehemann der Klägerin erkannte, dass er falsch beraten wurde und hat seine Schadensersatzforderungen an seine Ehefrau abgetreten. Die Dresdner Bank, deren Rechtsnachfolger die Commerzbank ist, hat für die Beratungsfehler der Allianz die Haftung übernommen.

Nachdem die Commerzbank das eingesetzte Geld nicht freiwillig zurückzahlen wollte, hat die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg Zahlungsklage eingereicht. Dazu Geschädigten-Anwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg „Das Landgericht Frankfurt am Main ist unserer Argumentation gefolgt und hat die Commerzbank wegen Falschberatung verurteilt“.

Die Commerzbank muss das eingesetzte Geld in Höhe von 17.500,- Euro gegen Übertragung der Fondsanteile erstatten und darüber hinaus den Zinsschaden und die Anwaltskosten der Klägerin ersetzen.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Kunde falsch beraten worden ist. Der Berater hat die Pflicht zur „anlegergerechten“ Beratung verletzt. Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung des zu eruierenden Anlageziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten, d.h. anlegergerecht sein. Gegen die Pflicht hat der Berater verstoßen, indem er dem Kunden anriet, den Fonds Degi International zu erwerben. Das Anlegerziel (sichere Anlage ohne Verlustrisiken) lässt sich mit einer Kapitalanlage in einen solchen Immobilienfonds aber nicht erreichen, so das Gericht. Denn bei offenen Immobilienfonds kann es sehr wohl zu sogar größeren Verlusten kommen, wenn etwa die erhofften Mieteinahmen nicht realisiert werden oder wenn Immobilien später nicht, anders als geplant, ertragreich weiter veräußert werden können. Soll nach dem Anlageziel des Kunden also eine „sichere“ Geldanlage getätigt werden, so kann die Empfehlung eines Erwerbs eines Immobilienfonds wegen des damit regelmäßig verbundenen Verlustrisikos schon für sich genommen fehlerhaft sein.

Im Ergebnis besteht somit ein Schadensregulierungspflicht der Commerzbank wegen Verletzung der Pflichten aus dem Beratungsvertrag.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: bluedesign / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg LLP Anlegerrecht - Hochhaus

IVG-Fonds EuroSelect: Kanzlei Sommerberg erstreitet Rückabwicklungsanspruch für Anleger

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. April 2017 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Anleger sein Geld zu erstatten hat, das er in den Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 angelegt hat (Az. 2-19 O 40/15).
Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
Sommerberg Anlegerrecht - Containerschiff

Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!

Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
Sommerberg Anlegerrecht - Aktien

Auch die Allianz-Gruppe bie­tet Ver­gleich an: Zah­lungs­an­ge­bot für meh­rere Dut­zend von der Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg ver­tre­tene Fonds­an­le­ger des Krisen-Fonds Degi Inter­na­tio­nal

Nachdem sich die Allianz-Gruppe in der Vergangenheit schweren Vorwürfen wegen falscher Anlageberatung hinsichtlich des Fonds Degi International ausgesetzt sah, lenkt der Versicherungskonzern jetzt ein. Mehrere Dutzend von der Anlegerkanzlei Sommerberg betreute Anleger haben Entschädigungsangebote erhalten.

Falschberatung durch Allianzberater

Zahlreichen Kunden der Allianz-Gruppe wurde der Fonds Degi International verkauft. Die Allianzberater haben in vielen von uns betreuten Fällen diesen Fonds als angeblich sichere Geldanlage verkauft, wobei der Fonds sogar mehrfach mit einer Festgeldanlage verglichen wurde. Dies berichtet der Geschädigten-Anwalt André Krajewski von der Anlegerkanzlei Sommerberg. Die falsch beratenen Fondsanleger haben einen Schadensersatzanspruch gegen die Allianz, weil der Fonds in Wahrheit nicht sicher ist und vor allem den konservativen Fondssparern daher nicht hätte verkauft werden dürfen, so Rechtsanwalt Krajewski weiter.

Krisenfonds Degi International: Liquiditätsprobleme, Rekordverluste und Abwicklung

Viele der betroffenen Fondserwerber sehen sich geschädigt, weil der Fonds seit Oktober 2008 in große Liquiditätsschwierigkeiten geraten ist. Seitdem können die Anleger ihre Fondsanteile nicht mehr zurückgeben und erhalten ihr eingesetztes Kapital nicht ausgezahlt.

Hinzu kommen Rekordverluste: Im Geschäftsjahr 2010 betrug der Wertverlust mehr als 15 Prozent. Nach Ermittlungen der Fachzeitschrift €uro müssen Anleger bei einer Veräußerung der Fondsanteile über den Börsenhandel mit zusätzlichen Abschlägen von deutlich über 20% auf den ohnehin stark gefallenen Anteilspreis rechnen.

Da das Fondsverwaltung die Probleme offenbar auch künftig nicht in den Griff bekommt, wird der Fonds bis zum 15. Oktober 2014 vollständig abgewickelt.

Schadensersatz geltend gemacht: Jetzt freiwilliges Zahlungsangebot

Wir haben für die von uns vertretenen Anleger, die durch die Falschberatung der Allianzberater über den Degi International geschädigt worden sind, eine Schadensregulierung beansprucht, so Rechtsanwalt Krajewski. Ziel: Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Fondsanteile.

Nachdem in einem vergleichbaren Schadensfall die Commerzbank AG Anlegern des ebenfalls krisengeplagten Fonds PMIA ein Rückkaufangebot unterbreitet hat (wir haben berichtet), lenkt auch die Allianz-Gruppe im Streit mit den Anlegern des Degi International ein.

Viele von der Kanzlei Sommerberg betreute Fondsanleger des Degi International haben ein Zahlungsangebot der Allianz erhalten, um eine Einigung über den Streit zu erzielen. Rechtsanwalt Krajewski: „Wir raten unseren Mandanten, das Angebot nicht blindlings anzunehmen, sondern zunächst die Konditionen genau zu prüfen. Je nach Einzelfall werden wir in Absprache mit unseren Mandanten überlegen, ob das Vergleichsangebot eine sinnvolle Problemlösung darstellt oder ob Nachbesserungen zugunsten unserer Mandanten nötig sein werden.

Wesentliche Eckpunkte des Allianz-Vergleichsangebots

Die Eckpunkte des Allianz-Angebots sehen wie folgt aus:

  • Die Allianz Deutschland AG kauft die Fondanteile des Degi International zum Preis von 42,78 Euro pro Anteil an.
  • Dies gilt für aktuell im Depot der Allianz Bank bzw. Allianz Global Investors befindliche Bestände, die die Anleger vor der Schließung des Fonds am 17. November 2009 erworben und durchgängig gehalten haben.
  • Im Gegenzug sollen die Anleger auf etwaige Ansprüche gegen die Allianz im Zusammenhang mit der Fondsanlage verzichten.

Wichtiger Hinweis: Anleger sollten dieses Angebot nicht ungeprüft annehmen.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Eisenhans / fotolia.de

Sommerberg Anlegerrecht - Immobilienfonds

db ImmoF­lex: DWS-Immobilienfonds in der Krise

Jetzt fürch­ten auch Geld­an­le­ger des Immo­bi­li­en­dach­fonds db Immof­lex (Gemisch­tes Son­der­ver­mö­gen) um ihr ein­ge­setz­tes Kapi­tal. Der db Immof­lex hat der­art große Liqui­di­täts­pro­bleme, dass die Ver­wal­tungs­ge­sell­schaft DWS Invest­ment GmbH mit sofor­ti­ger Wir­kung den Anle­gern die Aus­zah­lung ihres Kapi­tal­an­teils aus dem Fonds ver­wei­gert.

Zu den betrof­fe­nen Anle­gern zäh­len auch viele deut­sche Klein­spa­rer. Die Anle­ger des DWS-Fonds bekom­men wäh­rend der Schlie­ßung ihr ange­leg­tes Geld nicht zurück. Wann und ob über­haupt eine Wie­der­er­öff­nung des Kri­sen­fonds erfolgt, ist unklar.

Das Fonds­vo­lu­men des db ImmoF­lex ist bereits zusam­men­ge­schrumpft auf nur noch rund 260 Mil­lio­nen Euro. Beson­ders hei­kel: Aktu­ell sind 91,9% des Fonds­ver­mö­gens in sol­che Immo­bi­li­en­fonds inves­tiert, die eben­falls die Not­maß­nahme der Schlie­ßung ergrei­fen muss­ten. Also befin­det sich das Anle­ger­geld im End­ef­fekt in Antei­len ande­rer Kri­sen­fonds (AXA Immo­select, CS Euro­real, SEB ImmoIn­vest, TMW Immo­bi­lien Welt­fonds P, Mor­gan Stan­ley P2 Value, UBS (D) 3 Sec­tor Real Estate Europe, Degi Inter­na­tio­nal).

Tat­säch­lich besteht bei einer Geld­an­lage in offene Immo­bi­li­en­fonds die Gefahr, dass Anle­ger sogar für viele Jahre nicht mehr auf ihr ein­ge­setz­tes Geld zugrei­fen kön­nen. Außer­dem gibt es ein rea­les Risiko sogar grö­ße­rer Kapi­tal­ver­luste für Immo­bi­li­en­fonds­be­sit­zer.

Wir prü­fen bereits für geschä­digte Anle­ger, ob sie über die­sen beson­de­ren Risi­koas­pekt auf­ge­klärt wor­den sind“, erklärt Geschädigten-Anwalt Tho­mas Diler von der Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg, die in ganz Deutsch­land geschä­digte Fonds­an­le­ger betreut. Wenn Anle­ger im Rah­men der Bera­tung hier­über nicht infor­miert wor­den sind, kann sich dies je nach Ein­zel­fall jetzt güns­tig für eine Scha­dens­re­gu­lie­rungs­mög­lich­keit dar­stel­len.

Scha­dens­re­gu­lie­rung mög­lich – Anwalt: Geld zurück für die Betrof­fe­nen!

Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kön­nen die Fonds­spa­rer eine Scha­dens­re­gu­lie­rung bean­spru­chen. Wegen oft dro­hen­der Ver­jäh­rung ist schnel­les Han­deln sinn­voll. Anle­ger, die sich geschä­digt füh­len, soll­ten fach­kun­dige Hilfe in Anspruch neh­men.

Vor allem bei einer Falsch­be­ra­tung bzw. unzu­rei­chen­den Infor­ma­ti­ons­auf­klä­rung kann sich für geschä­digte Anle­ger ein Anspruch auf Rück­ab­wick­lung des Fonds­an­teils­kaufs erge­ben. Der Anle­ger kann dann von sei­ner bera­ten­den Bank unver­züg­lich sein Geld im Gegen­zug für die Fonds­an­teile zurück­ver­lan­gen. Dies erscheint vie­len Betrof­fe­nen eine bes­sere Lösung als wei­ter das Ver­lust­ri­siko hin­zu­neh­men oder auf eine unge­wisse Wie­der­er­öff­nung zu war­ten.

Diese Mög­lich­keit kann sich vor allem für Anle­ger anbie­ten, die eine „sichere“ Geld­an­lage woll­ten und nicht bereit waren, auch nur teil­weise ihr Kapi­tal zu ver­lie­ren. Sol­chen Anle­gern hät­ten die Bera­ter von der Bank die Fonds­an­teile gar nicht zum Kauf emp­feh­len dür­fen. Zumin­dest hätte hier der Anla­gein­ter­es­sent aus­drück­lich auf die Gefahr mög­li­cher Ver­luste auf­klä­ren müs­sen. Wenn diese gebo­tene Bera­tung nicht erfolgt ist, dann ist ein Scha­dens­re­gu­lie­rungs­an­spruch nahe­lie­gend.

Ein wei­te­rer Ansatz­punkt ergibt sich aus der Kick-Back-Rechtsprechung des Bun­des­ge­richts­hofs. Wenn ein Kunde im Rah­men der Bera­tung von sei­ner Bank nicht über die Pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt wor­den ist, die die Bank für die Ver­mitt­lung der Fonds­an­teile erhält, dann kann der Kunde Rück­ab­wick­lung ver­lan­gen.

Dazu Ver­brau­cher­an­walt Diler: „Kaum einer der zahl­rei­chen von uns ver­tre­te­nen Immobilienfonds-Anleger wurde rich­tig über diese Pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt. Dies ist jetzt ein ent­schei­den­der Aspekt für die Anmel­dung der Scha­dens­re­gu­lie­rung.“

Die im Kapi­tal­an­la­ge­recht tätige Kanz­lei Som­mer­berg bie­tet pri­va­ten Fonds­spa­rern eine kos­ten­freie anwalt­li­che Erst­be­ra­tung und Infor­ma­tio­nen zu Hand­lungs­mög­lich­kei­ten an.

Bera­tungs­te­le­fon 0421 – 301 679 0 (deutsch­land­weit)


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gordon Bussiek / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

datography

IVG EuroSelect 17 Immobilienfonds: Kanzlei Sommerberg erstreitet weiteres Schadenersatzurteil gegen Commerzbank

IVG EuroSelect 17 Immobilienfonds: Kanzlei Sommerberg erstreitet…
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Hochhaus

IVG-Fonds EuroSelect: Kanzlei Sommerberg erstreitet Rückabwicklungsanspruch für Anleger

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. April 2017 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Anleger sein Geld zu erstatten hat, das er in den Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 angelegt hat (Az. 2-19 O 40/15).
datography

„The Gherkin“ Fonds IVG Euro-Select 14: Commerzbank zu Schadensersatz wegen Falschberatung verurteilt

Die Commerzbank hat einem Mandanten der Kanzlei Sommerberg LLP von rund 15.000 Euro als Schadensersatz zu bezahlen. Das hat Landgericht Hagen mit Urteil vom 6. Januar 2016 entschieden (Az. 10 O 90/13).
Sommerberg Anlegerrecht - Immobilienfonds

Degi Europa und P2 Value: Wertverfall bei notleidenden Immobilienfonds

Die Immo­bi­li­en­fonds Degi Europa und Mor­gan Stan­ley P2 Value ste­hen vor dem Aus.

Den Scha­den haben nun die Anle­ger. Betrof­fen sind Zehn­tau­sende deut­sche Klein­spa­rer und ver­mö­gende Pri­vat­kun­den. In vie­len Fäl­len ist eine Scha­dens­re­gu­lie­rung mög­lich sein.

Zunächst muss­ten viele Fonds-Anleger fest­stel­len, dass durch Abwer­tun­gen ein gro­ßer Teil ihres ange­leg­ten Gel­des ver­lo­ren gegan­gen ist. Bei dem Fonds P2Value sind es seit Okto­ber 2008 bis heute über 50% Wert­ver­lust und bei dem Degi Europa rund 22% Ver­lust.

Schon seit zwei Jah­ren ver­wei­gern die Fonds­ge­sell­schaf­ten den Anle­gern auch noch die Rück­zah­lung. Grund : Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten.

Die Fonds sind von der Krise so stark betrof­fen, dass sie nun ihre Auf­lö­sung bekannt geben muss­ten. Die Anle­ger sol­len dann angeb­lich in den nächs­ten Jah­ren aus­ge­zahlt wer­den. Wie Geld über­haupt noch aus­ge­zahlt wird, ist unklar.

Durch die Abwer­tung haben schon jetzt zahl­rei­che Anle­ger einen gro­ßen Teil ihres Gel­des ver­lo­ren.

Viele Immobilienfonds-Besitzer woll­ten ihr Geld „sicher“ anle­gen und woll­ten es nicht in Kauf neh­men, ihr Erspar­tes zu ver­lie­ren. Trotz­dem haben die Finanz­be­ra­ter dann oft offene Immo­bi­li­en­fonds wie den Degi Europa und den P2 als angeb­lich geeig­net emp­foh­len. Dies ist eine krasse Falsch­be­ra­tung.

Oft wurde den betrof­fe­nen Finanz­kun­den eine Sicher­heit vor­ge­täuscht, etwa indem die Fonds mit einer Fest­geld­an­lage ver­gli­chen wur­den. Oder den Anle­gern wurde geschil­dert, dass die Immo­bi­lien schließ­lich wert­sta­bil seien, so dass keine Ver­lust­ge­fahr bestehe.

Viel­fach hieß es auch, dass das ein­zige Risiko nur eine gerin­gere Ren­dite. Eben­falls eine Irre­füh­rung zum Scha­den des Anle­gers.

Über das in Wahr­heit beste­hende starke Ver­lust­ri­siko von 2050% und mehr (Abwer­tungs­ri­siko) wurde viel­fach ebenso wenig infor­miert wie über das Risiko, dass die Anle­ger für Jahre nicht mehr auf ihr Kapi­tal zugrei­fen kön­nen (Schlie­ßungs­ri­siko).

Sol­che kras­sen Falsch­in­for­ma­tio­nen wer­den uns momen­tan häu­fig geschil­dert.

Diese Falsch­in­for­ma­tio­nen kön­nen für die geschä­dig­ten Anle­ger jetzt ein guter Ansatz­punkt sein, um eine Scha­dens­re­gu­lie­rung bei den zustän­di­gen Finan­dienst­leis­tern anzu­mel­den.

Hier kommt es ent­schei­dend auf die rich­tige Argu­men­ta­tion an. Damit sind wir durch die jahr­lange Erfah­rung unse­res Anwalts­teams in Kapi­tal­an­la­ge­recht gut ver­traut.

Wir unter­stüt­zen betrof­fene Anle­ger bei der Gel­tend­ma­chung ihres Scha­dens (volle Kauf­prei­ser­stat­tung für die Fonds­an­teile). Hier­für haben wir eine Online-Info-Abfrage und einen Telefon-Notdienst 0421 / 301 679 0 ein­ge­rich­tet.


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gordon Bussiek / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

datography

IVG EuroSelect 17 Immobilienfonds: Kanzlei Sommerberg erstreitet weiteres Schadenersatzurteil gegen Commerzbank

IVG EuroSelect 17 Immobilienfonds: Kanzlei Sommerberg erstreitet…
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Hochhaus

IVG-Fonds EuroSelect: Kanzlei Sommerberg erstreitet Rückabwicklungsanspruch für Anleger

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. April 2017 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Anleger sein Geld zu erstatten hat, das er in den Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 angelegt hat (Az. 2-19 O 40/15).
datography

„The Gherkin“ Fonds IVG Euro-Select 14: Commerzbank zu Schadensersatz wegen Falschberatung verurteilt

Die Commerzbank hat einem Mandanten der Kanzlei Sommerberg LLP von rund 15.000 Euro als Schadensersatz zu bezahlen. Das hat Landgericht Hagen mit Urteil vom 6. Januar 2016 entschieden (Az. 10 O 90/13).