Degi Europa und P2 Value: Wertverfall bei notleidenden Immobilienfonds
Die Immobilienfonds Degi Europa und Morgan Stanley P2 Value stehen vor dem Aus.
Den Schaden haben nun die Anleger. Betroffen sind Zehntausende deutsche Kleinsparer und vermögende Privatkunden. In vielen Fällen ist eine Schadensregulierung möglich sein.
Zunächst mussten viele Fonds-Anleger feststellen, dass durch Abwertungen ein großer Teil ihres angelegten Geldes verloren gegangen ist. Bei dem Fonds P2Value sind es seit Oktober 2008 bis heute über 50% Wertverlust und bei dem Degi Europa rund 22% Verlust.
Schon seit zwei Jahren verweigern die Fondsgesellschaften den Anlegern auch noch die Rückzahlung. Grund : Zahlungsschwierigkeiten.
Die Fonds sind von der Krise so stark betroffen, dass sie nun ihre Auflösung bekannt geben mussten. Die Anleger sollen dann angeblich in den nächsten Jahren ausgezahlt werden. Wie Geld überhaupt noch ausgezahlt wird, ist unklar.
Durch die Abwertung haben schon jetzt zahlreiche Anleger einen großen Teil ihres Geldes verloren.
Viele Immobilienfonds-Besitzer wollten ihr Geld „sicher“ anlegen und wollten es nicht in Kauf nehmen, ihr Erspartes zu verlieren. Trotzdem haben die Finanzberater dann oft offene Immobilienfonds wie den Degi Europa und den P2 als angeblich geeignet empfohlen. Dies ist eine krasse Falschberatung.
Oft wurde den betroffenen Finanzkunden eine Sicherheit vorgetäuscht, etwa indem die Fonds mit einer Festgeldanlage verglichen wurden. Oder den Anlegern wurde geschildert, dass die Immobilien schließlich wertstabil seien, so dass keine Verlustgefahr bestehe.
Vielfach hieß es auch, dass das einzige Risiko nur eine geringere Rendite. Ebenfalls eine Irreführung zum Schaden des Anlegers.
Über das in Wahrheit bestehende starke Verlustrisiko von 20–50% und mehr (Abwertungsrisiko) wurde vielfach ebenso wenig informiert wie über das Risiko, dass die Anleger für Jahre nicht mehr auf ihr Kapital zugreifen können (Schließungsrisiko).
Solche krassen Falschinformationen werden uns momentan häufig geschildert.
Diese Falschinformationen können für die geschädigten Anleger jetzt ein guter Ansatzpunkt sein, um eine Schadensregulierung bei den zuständigen Finandienstleistern anzumelden.
Hier kommt es entscheidend auf die richtige Argumentation an. Damit sind wir durch die jahrlange Erfahrung unseres Anwaltsteams in Kapitalanlagerecht gut vertraut.
Wir unterstützen betroffene Anleger bei der Geltendmachung ihres Schadens (volle Kaufpreiserstattung für die Fondsanteile). Hierfür haben wir eine Online-Info-Abfrage und einen Telefon-Notdienst 0421 / 301 679 0 eingerichtet.
Autor: Thomas Diler / Google+
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