Gericht folgt Argumenten der Sommerberg-Anwälte: Geld zurück für Fondsanleger bestätigt!
Das Landgericht Berlin hat ein Discountbrokerunternehmen zur Zahlung von mehr als 75.000 Euro Schadensersatz an eine von der Anlegerkanzlei Sommerberg vertretene Fondssparerin verurteilt. Grund: Falschinformation über einen Krisenfonds.
Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit den krisengeplagten Immobilienfonds SEB Immoinvest und CS Euroreal. Beide Fonds sind in Zahlungsschwierigkeiten geraten und verweigern seit Jahren den Anlegern die Auszahlung für ihre Fondsanteile. Wie im Mai 2012 bekannt gegeben wurde, werden die Fonds sogar endgültig aufgelöst. Dieses Trauerspiel kann sich noch bis in das Jahr 2017 hinziehen. Viele Anleger würden bei einem Verkauf ihrer Anteile am SEB Immoinvest und CS Euroreal über die Börse Verluste von sogar 50 Prozent und mehr realisieren.
Die von uns vertretenen Anleger haben im Oktober 2009 über einen Discountbroker für über 75.000 Euro Fondsanteile am SEB Immoinvest und CS Euroreal erworben. Die erheblichen Risiken dieses Investments waren unserer Mandantschaft jedoch nicht bewusst, erläutert Geschädigten-Anwalt Diler von der Kanzlei Sommerberg den Fall. Anwalt Diler weiter: Wir haben deswegen eine Schadensersatzklage gegen das Discountbrokerunternehmen erhoben. Dies haben wir damit begründet, dass die von uns vertretenen Anleger den Fonds nicht erworben hätten, wenn sie über die Risiken aufgeklärt worden wären.
Mit Entscheidung vom 11. Mai 2012 (Versäumnisurteil) hat das Landgericht Berlin der Klage stattgegeben. Das Gericht hat das Discountbrokerhaus verurteilt, an die von der Kanzlei Sommerberg vertretene Fondssparerin ihren vollen Geldeinsatz von über 75.000 Euro zu zahlen gegen Übertragung der Anteile an den Krisenfonds. Ferner sieht das Urteil vor, dass der Anlegerin ihr Zinsschaden sowie die Anwaltskosten zu erstatten sind. Das Gericht hielt die Klage mit dem Vorwurf der Fehlinformation für begründet.
Autor: Thomas Diler / Google+
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