Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

LF-Flottenfonds VIII: Schiffsfonds in der Krise

Hiobs­bot­schaf­ten für Anle­ger des LF-Flottenfonds VIII: Der vom Emis­si­ons­haus Lloyd auf­ge­legte Schiffs­fonds hat erheb­li­che Pro­bleme und ent­wi­ckelt sich außer­plan­mä­ßig schlecht. Für die Anle­ger besteht die Gefahr eines Ver­lus­tes ihres ange­leg­ten Gel­des.

Die Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg ver­tritt meh­rere Anle­ger des LF-Flottenfonds VIII in ganz Deutsch­land und macht für diese bereits Scha­dens­er­satz­an­sprü­che wegen Falsch­be­ra­tung gel­tend. Ziel ist die Rück­gän­gig­ma­chung des Anla­ge­ge­schäfts in den Fonds. „Wir set­zen für unsere Man­dan­ten eine Kapi­tal­rück­zah­lung gegen Über­tra­gung der Fonds­be­tei­li­gung durch“, berich­tet Geschädigten-Anwalt Tho­mas Diler von der Kanzlei Som­mer­berg.

Fast durch­gän­gig berich­ten die Man­dan­ten der Kanzlei Som­mer­berg, dass sie sich falsch bera­ten sehen über die Geld­an­lage in den Lloyd-Fonds. Anwalt Diler: „Von einer durch­aus mög­li­chen Fehl­ent­wick­lung des Fonds oder sogar einer Insol­venz­ge­fahr und einem damit ver­bun­de­nen Ver­lust­ri­siko, so die Schil­de­run­gen vie­ler unse­rer Man­dan­ten, haben die Bera­ter nicht gespro­chen. Über sol­che Risi­ken hätte unse­rer Beur­tei­lung nach aber auf­ge­klärt wer­den müs­sen.

Geld­an­la­gen in Schiffs­fonds sind unter­neh­me­ri­sche Betei­li­gun­gen. Die Anle­ger sind nicht nur am Gewinn, son­dern auch am Ver­lust betei­ligt. Grund­sätz­lich kom­men sol­che Fonds­an­la­gen daher nur für Anle­ger in Betracht, die einen Ver­lust ihres Gel­des ver­kraf­ten kön­nen und dies von vor­ne­her­ein in Kauf neh­men. Die Bera­ter und Ban­ken hät­ten daher den Anle­gern, die nicht risi­ko­be­reit waren, den Fonds gar nicht zum Kauf emp­feh­len dür­fen, son­dern hät­ten viel­mehr aus­drück­lich von die­ser Geld­an­lage abra­ten müs­sen. Andern­falls liegt eine regress­pflich­tige Infor­ma­ti­ons­pflicht­ver­let­zung vor.

Über den LF-Flottenfonds VIII haben sich die Anle­ger an vier Ein-Schiff-Gesellschaften betei­ligt, die die fol­gen­den Schiffe betrei­ben: MSHELENA SCHULTE“, MTLON­DON STAR“, MTNEW YORK STAR“ und MSNORO“.

Bei drei der vier Gesell­schaf­ten gibt es bereits finan­zi­elle Schwie­rig­kei­ten. Der Fonds befin­det sich ins­ge­samt in einer erheb­li­chen Krise.

MSHELENA SCHULTE“ Ship­ping GmbH & Co.

Hier wurde eine Über­schrei­tung von 22% des Plan­d­ar­le­hens­stan­des ver­mel­det. Gemäß dem Dar­le­hens­ver­trag ist eine Über­schrei­tung hin­ge­gen nur in Höhe von 5% zuläs­sig.

MTLON­DON STAR“ Schiff­fahrts­ge­sell­schaft mbH & Co. KG

Die Liqui­di­täts­lage bei der MTLON­DON STAR“ Schiff­fahrts­ge­sell­schaft mbH & Co. KG ist der­art ange­spannt, dass sie im Jahr 2011 keine Til­gun­gen auf das Schiffs­hy­po­the­ken­dar­lehn zuließ. Ebenso ist dies laut Mit­tei­lung von Lloyd Treu­hand für 2012 abseh­bar. Der Til­gungs­rück­stand beläuft sich bereits auf über 4,7 Mil­lio­nen US-Dollar.

MTNEW YORK STAR“ Schiff­fahrts­ge­sell­schaft mbH & Co. KG

Die MTNEW YORK STAR“ Schiff­fahrts­ge­sell­schaft mbH & Co. KG befin­det sich bereits seit Anfang 2011 in Schwie­rig­kei­ten. Auf­grund der gerin­gen Ein­nah­men und des dadurch ent­stan­de­nen Liqui­di­täts­eng­pas­ses wurde die Gesell­schaft im Früh­jahr 2011 finan­zi­ell struk­tu­riert.

MSNORO“ Schiff­fahrts­ge­sell­schaft mbH & Co. KG

Noch am bes­ten scheint es bei der MSNORO“ Schiff­fahrts­ge­sell­schaft mbH & Co. KG aus­zu­se­hen. Hier ist laut Mit­tei­lung der Lloyd Treu­hand ledig­lich eine mini­male und ent­spre­chend ver­trags­kon­forme Über­schrei­tung von 3% des Plan­d­ar­le­hens­stan­des zu ver­zeich­nen.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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