Immobilienfonds SEB ImmoInvest vor dem Aus: Kanzlei Sommerberg fordert Kaufpreisrückerstattung für geschädigte Fondssparer
Die Krise der offenen Immobilienfonds erreicht ihren Höhepunkt: Der rund 6 Mrd. Euro schwere Immobilienfonds SEB ImmoInvest, ein Schwergewicht der Branche, kündigte die Abwicklung an.
Das Fondsmanagement gab bekannt, dass der Fonds bis zum 30. April 2017 abgewickelt werden soll.
„Für die Anleger ist mit der Auflösung möglicherweise ein erheblicher Wertverlust verbunden.“ Dies berichtet Geschädigten-Anwalt und Fondsexperte André Krajewski von der Anlegerkanzlei Sommerberg, die bereits zahlreiche betroffene SEB-ImmoInvest-Fondssparer in ganz Deutschland vertritt und sich für deren Rechte einsetzt.
Der Fonds befindet sich bereits seit längerer Zeit in eklatanten Finanzschwierigkeiten. Wegen Zahlungsproblemen ist der eigentlich offene Fonds schon seit über zwei Jahren geschlossen. Den betroffenen Fondssparern wird seitdem eine Auszahlung des Kapitalanteils gegen Rücknahme der Fondsanteile verweigert.
Per 7. Mai 2012 wurde eine Art Wiedereröffnung versucht, die jedoch scheiterte. Die Fondsverwaltung begründete dies damit, dass zu viele Anleger ihre Fondsanteile bis zum Stichtag zurückgeben wollten, so dass das vorhandene Barkapital nicht ausgereicht hätte, alle ausstiegswilligen Anleger auszuzahlen. Der Fonds soll deswegen liquidiert werden.
Verbraucheranwalt Krajewski erläutert: „Dutzenden unserer SEB ImmoInvest-Mandanten wurde der Fonds von ihrem Bankberater als sichere Geldanlage mit guter Rendite verkauft. Von Risiken war keine Rede.“
Diese Anleger sehen sich nun zu Recht als Opfer einer Falschberatung. Tatsächlich war der Fonds niemals „sicher“. Sogar große Verluste waren schon immer möglich. Viele Fondssparer würden einen erheblichen Teil ihres Geldes verlieren, wenn sie die Fondsanteile jetzt über die Börse verkaufen würden. Börsenpreisabschläge von sogar 30 Prozent oder noch mehr können möglich sein.
Die Anlegerkanzlei Sommerberg macht daher für die Mandanten die Schadensregulierung bei den verantwortlichen Finanzhäusern geltend. Ein wichtiger Ansatzpunkt ergibt sich aus der Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Wenn ein Kunde im Rahmen der Beratung von seiner Bank nicht über die Provisionen aufgeklärt worden ist, die die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile erhält, dann kann der Kunde volle Rückabwicklung des Fondserwerbs verlangen.
Dazu Verbraucheranwalt Krajewski: „Kaum einer der zahlreichen von uns vertretenen Immobilienfonds-Anleger wurde über diese Provisionen aufgeklärt. Dies ist jetzt ein entscheidender Aspekt für den Schadensersatz.“
Autor: Thomas Diler / Google+
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