Sommerberg Anlegerrecht - Finanzen

Wirecard-Insolvenzverfahren: Rückenwind für Anleger durch neues Rechtsgutachten

Die Kanzlei Sommerberg hat bislang für zahlreiche Mandanten Schadensersatzansprüche im Wirecard-Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle angemeldet.

Nun liegt ein für die geschädigten Anleger sehr vorteilhaftes Rechtsgutachten des Insolvenzrechtlers Prof. Georg Bitter von der Universität Mannheim vor. Demnach sind Schadensersatzansprüche der Anleger, die aus Verlusten mit Aktien und Derivaten resultieren, im Wirecard-Insolvenzverfahren genauso zu behandeln wie die Forderungen anderer Gläubiger, beispielsweise der kreditgebenden Banken.

Betroffene Wirecard-Anleger haben Aussichten auf Schadensersatz

„Aufgrund meiner Einschätzung erhalten Tausende von Anlegern eine Chance, wenigstens einen Teil ihres Geldes von Wirecard zurück zu erhalten“, sagt Prof. Bitter. Damit widerspricht er der Auffassung, das Vermögen sollte ausschließlich den anderen Gläubigern, insbesondere den Banken und sonstigen Financiers, zufallen.

Der sogenannte Prüfungstermin fand am 15. April 2021 am Amtsgericht München (Insolvenzgericht) statt. Hier wurden jedoch nur wenige Forderungen geprüft. Eine Fortsetzung des Prüftermins ist erst 2022 geplant.

Aussichtsreich sind laut Prof. Bitter jene Fälle, in denen die Papiere vor dem 18. Juni 2020 gekauft worden sind. Das ist das Datum, an dem Wirecard in einer Ad-hoc-Meldung erstmals den Betrug offenlegte und von nicht auffindbaren Geldern in Höhe von 1,9 Milliarden Euro berichtete.

Dies ist eine gute Nachricht für die Wirecard-Anleger. Prof. Bitter stützt mit seinem Rechtsgutachten die von der Kanzlei Sommerberg vertretene Auffassung, dass den geschädigten Anlegern der Wirecard gleichrangige Insolvenzquoten zustehen wie sie auch die anderen Insolvenzgläubiger haben.

 

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Wirtschaftsprüfer-Experte belastet EY im Untersuchungsausschuss schwer

Die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers Ernst & Young (EY) für den Wirecard-Bilanzbetrugsskandal wird auch im Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages ermittelt. Noch bis 2020 hat EY die Jahresabschlüsse testiert, wonach die Wirecard AG über angebliche Eigenmittel auf Treuhandkonten im Umfang von 1,9 Milliarden Euro verfügt.

Zu diesem Thema hat der Untersuchungsausschuss den Wirtschaftsprüfer Alexander Geschonnek angehört, der für die KPMG-Sonderuntersuchung der Wirecard-Bilanzen verantwortlich war. Seine Aussage als Zeuge belastet die Abschlussprüfer von Ernst & Young schwer:

Im Rahmen der Sonderuntersuchung konnte KPMG keinerlei Hinweise für die Existenz der bilanzierten Guthaben auf den Wirecard-Konten finden, nicht für 2019 – aber auch nicht für die Jahre 2016 bis 2018. Es ist damit unerklärlich, warum die Ernst & Young-Abschlussprüfer für diese Jahre uneingeschränkte Testat erteilt haben.

Mit einfacher Standardprüfung hätte der Bilanzbetrug aufgedeckt werden können

Der Zeuge erklärte weiter, dass KPMG lediglich die Standardprüfmethoden angewandt hat, die auch das Institut der Wirtschaftsprüfer vorgibt: „Wir haben nichts weiter gemacht, als uns nach unseren Standards zu verhalten.“ Der Wirecard-Bilanzbetrug hätte mittels einer einfachen (regulären) Standardprüfung aufgedeckt werden können.

Die üblichen Prüfungsmechanismen hätten daher genügt, um die fehlende Existenz der Treuhandkonten zu enttarnen. Die Experten-Aussagen im Untersuchungsausschuss stellen für EY eine weitere schwere Belastung dar. Für unsere Aktionärsklagen gegen EY ist dies sehr vorteilhaft. Wir haben den Wirtschaftsprüfer Alexander Geschonnek natürlich auch als Zeugen unserer Klage benannt.

 

 

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