Sommerberg Anlegerrecht – Photovoltaik-Anlage

Solarfonds SolEs 21 und SolEs 22: Ausschüttungen nicht zu erwarten

Solarenergie ist eine saubere Sache. Und eine nachhaltige Investition. Das dachten sich wohl auch die Anleger, die in die Solarfonds SolEs 21 und SolEs 22 des Emissionshauses Voigt & Collegen investiert haben. Allerdings machte die spanische Politik den Anlegern einen Strich durch die Rechnung. Mit Ausschüttungen aus den spanischen Anlagen sei nicht zu rechnen, berichte das „fondstelegramm“.

Erneuerbare Energien waren auch in Spanien auf dem Vormarsch und wurden entsprechend staatlich gefördert. Doch zuletzt wurde diese Förderung von der spanischen Regierung immer weiter reduziert und zudem auch eine Stromsteuer eingeführt. „Diese Maßnahmen belasten natürlich das Ergebnis der Solarfonds SolEs 21 und SolEs 22, die erheblich in Solaranlagen in Spanien investiert haben. Aber regenerative Energiequellen sind nach wie vor in einem großen Maß von staatlichen Subventionen abhängig. Das bekommen auch die Anleger zu spüren“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Mit den Anteilen an den Solarfonds SolEs 21 und SolEs 22 haben die Anleger unternehmerische Beteiligungen erworben, die nicht nur Aussichten auf Rendite bieten, sondern auch enorme Risiken bergen. Dazu gehören beispielsweise die sich wandelnden Gesetze und Regelung zur Förderungen regenerativer Energien. Für die Anleger kann am Ende auch der Totalverlust des investierten Geldes stehen. „Über diese Risiken müssen die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung umfassend aufgeklärt werden. Wurden die Risiken verschwiegen, kann das zu Ansprüchen auf Schadensersatz führen“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Schadensersatzansprüche entstehen auch, wenn die Angaben im Verkaufsprospekt unvollständig, falsch oder auch nur irreführend sind. „Daher können auch die Prospekte unter die Lupe genommen werden. Möglicherweise wurden hier schon ganz falsche Erwartungen geweckt“, so Diler.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner Solarfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

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Autor: Thomas Diler / Google+
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