Kanzlei Sommerberg schließt Vergleich wegen PREMICON-Fonds und MS Kornett-Fonds: Volksbank zahlt zur Abgeltung der Schadensersatzforderung 31.000 Euro
Mit einem Vergleich in der mündlichen Verhandlung am 1. Juni 2016 wurde der Anlegerschutzprozess vor dem Landgericht gütlich beendet.
Rechtsanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg berichtet von dem Fall:
Wir hatten für unsere Mandantschaft eine Schadensersatzklage bei dem Landgericht (Az. 4 O 317/15) gegen eine regionale Volksbank erhoben. Mit der Klage haben wir Schadensersatz wegen der Geldanlage in zwei Schiffsfondsanlagen geltend gemacht, die die Volksbank unserer Mandantschaft vermittelt hat.
Konkret gezeichnet wurde eine Beteiligung am Schiffsfonds MS Kornett und eine weitere Beteiligung am PREMICON-Schiffsfonds TwinCruiser 2.
Der Vorwurf: Die Bank habe unsere Mandantschaft nicht ordnungsgemäß über die Risiken und die fehlende Geeignetheit dieser Geldanlage in die Schiffsfonds beraten. Daher wurde mit der Klage Schadensersatz in Form der Rückerstattung des in die Fonds angelegten Geldes verlangt.
Im Verhandlungstermin vor dem Landgericht konnten wir uns dann mit der gegnerischen Volksbank auf eine gütliche Streitbeilegung verständigen. Die Volksbank erklärte sich zur Abgeltung der Schadensersatzforderung dazu bereit, einen Vergleichsbetrag von 31.000 Euro an unsere Mandantschaft zu zahlen. Ein erheblicher Teil des entstandenen Schadens konnte auf diese Weise kompensiert werden.
Autor: Thomas Diler / Google+
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