Sommerberg Anlegerrecht - Immobilienfonds

S&K-Fonds: Gericht hält Forderung des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Ausschüttungen gegen Anlegerin für unbegründet

Das Amtsgericht Plettenberg hat entschieden, dass die Forderung des Insolvenzverwalters des Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG auf Rückzahlung von Ausschüttungen gegen eine Fondsanlegerin unbegründet ist. Mit Urteil vom 11. August 2017 hat das Gericht die Klage des S&K-Insolvenzverwalters Dr. Achim Ahrendt daher abgewiesen (Az. 1 C 45/17).

Das Gericht stellt fest, dass dem klagenden Insolvenzverwalter unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch gegen die beklagte Anlegerin auf Rückzahlung der geleisteten Ausschüttungen zustehe.

Es bestehe zunächst kein gesellschaftsvertraglicher Rückzahlungsanspruch hinsichtlich etwaiger gewinnneutraler Liquiditätsausschüttungen. Der Kläger kann, so das AG Plettenberg, aber auch keinen entsprechenden Anspruch gegen die Beklagte aus §§ 129, 134, 143 InsO herleiten.

Es fehlt nämlich an einer unentgeltlichen Leistung der Insolvenzschuldnerin an die Klägerin. Die Unentgeltlichkeit ist nicht nur dann ausgeschlossen, wenn die Investoren einen einklagbaren Anspruch haben. Ausreichend ist es bereits, wenn die Parteien sich darüber einig waren, dass die Leistung nicht auf Freigebigkeit beruhen sollte und im Übrigen eine bloß kausale Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung vorliegt (Uhlenbruck/Hirte/Ede InsO § 134 Rn. 19).

Eine solche Verknüpfung ist nach der Beurteilung des AG Plettenberg hier gegeben: Die Investoren haben insoweit entsprechend ihrer Verpflichtung aus dem Treuhandvertrag eine Einlageleistung (über die Treugerberin) erbracht, mit der die Insolvenzschuldnerin wirtschaften sollte und konnte. Die von der Insolvenzschuldnerin für diese Leistung zu erbringenden Gegenleistungen stellten sich insbesondere in den versprochenen Gewinnausschüttungen nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages dar. Darüber hinaus sieht der Gesellschaftsvertrag ausdrücklich die Möglichkeit der Vornahme der gewinnneutralen Ausschüttungen vor, die nach einer ausdrücklichen Bestimmung im Gesellschaftsvertrag nicht zurückzuzahlen ist. Mag nun der Investor keinen klarbaren Einspruch auf Leistung oder ggf. ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen entsprechenden Antrag gegenüber der Geschäftsführenden Gesellschafterin haben, so schafft die gesellschaftsvertragliche Regelung in Abweichung von § 169 Abs. 1 HGB nicht nur die Möglichkeit gewinnunabhängiger Ausschüttungen, sondern schafft die gesellschaftsvertragliche Regelung, wonach gewinnunabhängige Ausschüttungen nicht zurückbezahlt werden müssen, eine geschützte Rechtsposition, die sie als Gegenleistung für das von ihnen zur Verfügung gestellte Vermögen in Form der Einlage erhalten.

Die Leistung folgt daher mitnichten aus purer Freizügigkeit ohne rechtliche Grundlage, sondern auf Basis gesellschaftsvertraglicher Grundlage, der eine Gegenleistung der Investoren vorausgegangen war, so das AG Plettenberg.

Das Urteil des AG Plettenberg wurde erstritten durch die Kanzlei Sommerberg, die die Anlegerin in dem Rechtsstreit gegen den S&K-Insolvenzverwalter vertritt. Hinweis: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

 

 


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S&K-Fonds: Kanzlei Sommerberg gewinnt Prozess gegen S&K-Insolvenzverwalter

S&K-Insolvenzverwalter erleidet Niederlage vor Gericht. Anleger muss Ausschüttungen nicht zurückzahlen. Amtsgericht Northeim weist Klage des Insolvenzverwalters des S&K-Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 auf Rückzahlung von Ausschüttungen ab. Das Urteil könnte entscheidende Signalwirkung für eine hohe Vielzahl weiterer Fälle haben
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S&K-Fonds: Kanzlei Sommerberg übernimmt für zahlreiche Anleger die Verteidigung gegen Klagen des S&K-Insolvenzverwalters

„Wir sind der Ansicht, dass die Klagen des S&K-Insolvenzverwalters unbegründet sind, da kein Anspruch auf Rückforderung von Ausschüttungen gegen die S&K-Fondsanleger besteht“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler.
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S&K-Insolvenzverwalter erleidet Niederlage vor Gericht. Anleger muss Ausschüttungen nicht zurückzahlen. Amtsgericht Northeim weist Klage des Insolvenzverwalters des S&K-Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 auf Rückzahlung von Ausschüttungen ab. Das Urteil könnte entscheidende Signalwirkung für eine hohe Vielzahl weiterer Fälle haben.

Über das Urteil, erstritten von der Kanzlei Sommerberg, berichtet aktuell auch das Manager Magazin online (hier zum Bericht).

Mehrere Tausend Anleger haben sich an den beiden S&K-Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 und S&K Real Estate Value Added mit einer Investitionssumme von insgesamt rund 62 Millionen Euro beteiligt. Die Fonds schütteten bis zu ihrer Insolvenz im Jahr 2013 über als 15 Millionen Euro an die Anleger aus.

Jetzt fordert Dr. Achim Ahrendt als Insolvenzverwalter der beiden S&K-Fonds diese Ausschüttungen von den Anlegern wieder zurück. Angeblich seien die Ausschüttungen anfechtbar, weil sie unentgeltlich erfolgt seien und folglich von den Anlegern wieder zurückzuzahlen.

Zahlreiche der betroffenen Anleger sind der eingeforderten Rückzahlung aber nicht freiwillig nachgekommen. Der S&K-Insolvenzverwalter hat darauf hin Ende 2016 bei Gericht Klagen gegen rund 1.400 Anleger der beiden S&K-Fonds eingereicht. Mit den Klagen fordert er die Ausschüttungen von den Anlegern zurück, die diese aus den S&K-Fonds erhalten haben. Offenbar wird gegen die Anleger ein Gesamtbetrag von mehreren Millionen Euro eingeklagt.

Nunmehr hat der S&K-Insolvenzverwalter eine erste Niederlage vor Gericht erlitten.

Das Amtsgericht Northeim hat mit Urteil vom 4. Mai 2017 die Klage des S&K-Insolvenzverwalters gegen einen Anleger abgewiesen (Az. 3 C 119/17 VI). Das Gericht hat den S&K-Insolvenzverwalter ferner dazu verurteilt, die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Seine Entscheidung begründet das Gericht damit, dass kein Anspruch des S&K-Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Ausschüttungen unter dem Gesichtspunkt der Insolvenzanfechtung gegen den Anleger besteht. Die Ausschüttungen hat der Anleger nämlich entgegen dem Klagevortrag des S&K-Insolvenzverwalters nicht unentgeltlich erhalten, da sie eine Verbindlichkeit des S&K-Fonds darstellen, auf die der Anleger aus dem Gesellschaftsvertrag einen Anspruch hatte. Folglich war die Klage abzuweisen.

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg hatte die Verteidigung für den verklagten Anleger übernommen. Sommerberg-Anwalt Thomas Diler sagt: Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt. Die Urteilsbegründung halten wir für sehr überzeugend. Dem Spruch des Gerichts könnte Signalwirkung für die weiteren rund 1.400 Prozesse im Sinne der verklagten Anleger zukommen.

Die Kanzlei Sommerberg hat das Urteil des Amtsgerichts Northeim im Internet zum Online-Abruf bereit gestellt: Urteil AG Northeim

 

 

 


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„Wir sind der Ansicht, dass die Klagen des S&K-Insolvenzverwalters unbegründet sind, da kein Anspruch auf Rückforderung von Ausschüttungen gegen die S&K-Fondsanleger besteht“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler.
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„Wir sind der Ansicht, dass die Klagen des S&K-Insolvenzverwalters unbegründet sind, da kein Anspruch auf Rückforderung von Ausschüttungen gegen die S&K-Fondsanleger besteht“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler.

Dr. Achim Ahrendt, Insolvenzverwalter der zur S&K-Betrugsgruppe gehörenden Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 und S&K Real Estate Value Added hat zum Ende des Jahres 2016 gegen mehrere Hundert Anleger der beiden Fonds Klage erhoben. Die Gesamtforderung gegen alle Anleger beläuft sich auf mehrere Millionen Euro. Die Klagen wurden beim Amts- und Landgericht Hamburg eingereicht.

Zuvor hatte der S&K-Insolvenzverwalter die Anleger aufgefordert, Ausschüttungen zurückzuzahlen, die sie aus den S&K-Fonds erhalten haben. Angeblich seien die Ausschüttungen nicht rechtmäßig erfolgt und könnten daher im Wege der Insolvenzanfechtung wieder zurückverlangt werden, so Dr. Ahrendt. Ein großer Teil der Anleger hat die Forderungen nicht freiwillig erfüllt. Gegen diese Anleger hat der S&K-Insolvenzverwalter Zahlungsklage erhoben.

Die Kanzlei Sommerberg vertritt zahlreiche der betroffenen S&K-Fondsanleger, gegen die jetzt gerichtlich vorgegangen wird. Sommerberg-Anwalt Diler erklärt: „Unserer Rechtsauffassung spricht einiges dafür, dass die Klagen gegen die von uns vertretenen Fondsanleger unbegründet sind. Es besteht unseres Erachtens nämlich schon kein berechtigter Anspruch gegen die Anleger auf Rückzahlung der Ausschüttungen, die die S&K-Fonds den Anlegern gewährt haben. Wir übernehmen daher für viele Mandanten die Verteidigung gegen die Klagen.“

Für die Beurteilung des Falles kommt es möglicherweise entscheidend darauf an, ob das Urteil des  Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. März 2013 einschlägig ist (Az. II ZR 73/11). Diese BGH-Entscheidung betraf einen ähnlichen Sachverhalt. Der BGH erkannte, dass dem dort klagenden Insolvenzverwalter kein Anspruch auf Rückzahlung von Ausschüttungen gegen den Fondsanleger zusteht, weil sich für den Anleger aus dem Gesellschaftsvertrag nicht entnehmen ließ, dass die Ausschüttung unter dem Vorbehalt der Rückforderung steht.

„Außerdem gibt es bei den S&K-Fonds unserer Meinung nach vor allem eine gesellschaftsvertragliche Ermächtigung, den Anlegern bei ausreichender Liquidität sogenannte ergebnisneutrale Liquiditätsüberschüsse auszuzahlen. Den Gesellschaftsverträgen zu den beiden Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 und S&K Real Estate Value Added  zufolge waren die Zahlungen also nicht rechtsgrundlos, sofern man sie als gewinnunabhängige Entnahmen versteht“, so Anwalt Diler.

 

 

 

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Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG: Schadensersatz für S&K-Anleger

Die Anlegerkanzlei Sommerberg konnte erneut einen Prozesserfolg für einen S&K-Fondsanleger erzielen.

„Wir haben für einen Mandanten, der sich an dem Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt hatte, Klage gegen den Anlageberater erhoben. Mit unserer Klage haben wir Schadensersatz in Höhe der Einlage von 5.000 Euro geltend gemacht und dies damit begründet, dass unser Mandant vom Anlageberater fehlerhaft beraten wurde“, erklärt Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajewski.

Konkret wurde dem beklagten Anlageberater vorgeworfen, dass er den klagenden Kunden pflichtwidrig nicht über die Fondsrisiken wie das Totalverlustrisiko aufgeklärt hat. Der Anleger hätte sich am S&K-Fonds nicht beteiligt, wenn er von diesen verschwiegenen Risiken gewusst hätte. Nach geltender Rechtslage begründen solche Beratungspflichtverletzungen den Schadensersatz eines Anlegers gegen den Vermittler.

Dieser Sichtwiese folgte das für den Fall zuständige Amtsgericht Mainz und gab der Klage der Kanzlei Sommerberg am 1. August 2016 vollständig statt. Das Gericht verurteilte den Berater zur Schadensersatzzahlung von 5.000 Euro sowie zum Ersatz des Zinsschadens und zur Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten des Klägers. Außerdem muss der beklagte Anlageberater die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen.

AG Mainz – Aktenzeichen 86 C 118/16

 

 

 


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S&K-Fonds: Kanzlei Sommerberg erstreitet erneut Schadensersatz für Anleger

Landgericht Frankfurt am Main verurteilt Beratungsfirma, weil sie den Anleger falsch über ein Investment in den Fonds Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG beraten hat (Az. 2-07 O 50/16).

Die Beratungsfirma hat der Gerichtsentscheidung zufolge eine Zahlung von 16.000 an den von der Kanzlei Sommerberg vertretenen S&K-Fondsanleger zu leisten. Auch der Zinsschaden ist dem Anleger zu ersetzen. „Damit wurde unserer Klage in allen Punkten stattgegeben“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg.

Der Anleger hatte sich 2011 mit 16.000 Euro an dem Fonds Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG beteiligt. Diese Geldanlage wurde dem Anleger von einer Beratungsfirma vermittelt, die offenbar auch zahlreichen anderen Anleger empfahl, sich am S&K-Fonds zu beteiligen.

Dazu Anwalt Krajewski: „Die Sache ist kein Einzelfall. Uns ist bekannt, dass die Beratungsfirma auch einer großen Anzahl weiterer Privatpersonen den Fonds aufgeschwatzt hat. In allen uns bekannten Fällen hat die Beratungsfirma aber die Risiken der Fondsanlage verschwiegen oder total verharmlost. Offenbar hatte die Falschberatung hier System!“

Auch in dem vorliegenden Fall war die Beratung fehlerhaft. Über die Risiken, insbesondere die Gefahr eines Totalverlustes des angelegten Geldes wurde der klagende Anleger nicht aufgeklärt. Unterbleibt jedoch eine solche Risikoaufklärung, ist die Beratung abhängig von den konkreten Einzelfallumständen falsch und die Beratungsfirma macht sich dann schadensersatzpflichtig.

Auch das Landgericht Frankfurt am Main geht von einer solchen Schadensersatzpflicht wegen falscher Beratung aus. Daher hat es die Beratungsfirma verurteilt, dem Anleger den in den S&K-Fonds investierten Betrag von 16.000 Euro vollständig zu ersetzen.

 

 


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S&K-Fonds: Landgericht Darmstadt gibt Kanzlei Sommerberg Recht –Schadensersatz für Anleger des Fonds Deutsche S&K Sachwerte

Aufgrund der von uns eingereichten Klage wurde jetzt eine Beratungsgesellschaft wegen falscher Anlageberatung verurteilt, einem S&K-Fondsanleger umfassenden Schadensersatz zu bezahlen“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajewski.

Bei der Bremer Kanzlei Sommerberg rechnet man mit weiteren Prozesserfolgen in Sachen S&K: „Uns ist bekannt, dass diese Beratungsfirma, die nun zum Schadensersatz verurteilt wurde, noch vielen weiteren Betroffenen mit falschen Angaben die S&K-Fonds vermittelt hat. Wir führen hier auch noch mehrere Prozesse und rechnen auch dort mit positiven Urteilen für die Anleger“, so Anwalt Krajewski.

In dem Fall vor dem Landgericht Darmstadt ging es um eine Beteiligung am Fonds Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG , die der Kläger auf Beratung und Vermittlung der beklagten Beratungsgesellschaft im Jahr 2010 für einen Anlagebetrag von 7.000 Euro zuzüglich Agio von 350 Euro gezeichnet hat. Insgesamt hat der Kläger also 7.350 Euro an S&K gezahlt.

Der S&K-Fonds sollte das Anlegerkapital in Immobiliengeschäfte investieren. Tatsächlich handelt es sich um ein groß angelegtes Schneeballsystem. Der Fonds ist also Gegenstand eines Betrugsmodells. Mehreren Verantwortlichen des S&K-Fonds wird bereits der Prozess gemacht. Darunter befinden sich die S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller. Sie sind von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main unter anderem wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges sowie wegen Untreue angeklagt.

Anwalt Krajewski: „Die von uns verklagte Beratungsfirma mag nichts vom Betrug gewusst haben. Dennoch haftet sie dem klagenden Anleger, so unsere Klageargumentation. Denn die Beratung zum S&K-Fonds war fehlerhaft. Unser Mandant wurde nicht so, wie es erforderlich gewesen wäre, über die Risiken der Geldanlage bei S&K aufgeklärt.“ Es besteht hier etwa durch die Fondskonstruktion als Kommanditgesellschaft für die Anleger ein Totalverlustrisiko. Dies wurde dem Kläger verschwiegen.

Wenn eine Beratungsfirma solche Risiken dem Kunden verschweigt in der Kenntnis, dass der Kunde solche Risiken bei seiner Geldanlage nicht eingehen will, dann besteht ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen die Beratungsfirma.

Dieser rechtlichen Beurteilung folgte auch das Landgericht Darmstadt und erachtete die Klage der Kanzlei Sommerberg für schlüssig. Nachdem die Gegenseite keine Verteidigung anzeigte, verurteilte das Gericht die Beratungsgesellschaft ohne mündliche Verhandlung mit Versäumnisurteil zu Schadensersatz in Höhe des vollen Anlagebetrages einschließlich Agio, also zu 7.350 Euro.

LG Darmstadt vom 06.06.2016 – Az. 19 O 118/16

 

 


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Sommerberg-Rechtsanwälte haben Erfolg: Schadensersatzurteile für S&K-Opfer +++ Landgericht Frankfurt lässt Anklage gegen Verantwortliche der S & K – Unternehmensgruppe teilweise zu

Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt deutschlandweit zahlreiche der Anlageopfer der S&K-Unternehmensgruppe. Die Mandanten sind durch ihre Geldanlage bei bestimmten S&K-Gesellschaften geschädigt. „Wir konnten mittlerweile bereits Dutzende Gerichtsurteile für unsere Mandanten gegen bestimmte S&K-Firmen und dortige Verantwortliche persönlich erstreiten“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski, Kanzlei Sommerberg.

Anwalt Krajewski weiter: „Wir sind erfreut, dass nun endlich auch das Strafverfahren gegen Verantwortliche der S&K-Firmengruppe eröffnet wird. Dies wird hoffentlich weiteres Licht ins Dunkle rund um die Machenschaften der S&K bringen.“

Die beiden Firmengründer und ein leitender Angestellter der S & K – Unternehmensgruppe sowie drei Unternehmer haben sich in einem vor der 28. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main anhängigen Strafverfahren zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main legt den Angeklagten gewerbs- und bandenmäßigen Betrug sowie gewerbs- und bandenmäßige Untreue beziehungsweise Beihilfe hierzu zur Last.

Die Anklageschrift umfasst 3.150 Seiten und beschreibt nicht nur die systematische Kapitalbeschaffung durch die täuschungsbedingte Erlangung von Auszahlungsansprüchen gekündigter Lebensversicherungsverträge von über 1.300 Anlegern. Auch weitere Tatkomplexe, in denen die Angeklagten im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften verschiedene Fonds zur nachhaltigen Liquiditätsschöpfung aufgelegt und durch deren Vertrieb mehrere Tausend Kapitalanleger mit hohen Renditeversprechen bewusst über die Werthaltigkeit der Anlagen getäuscht haben sollen, werden hier dargestellt. Außerdem sollen über den gezielten Kauf weiterer Fondsgesellschaften aus den von diesen aufgelegten Fonds Anlegergelder manipulativ abgezogen worden sein. Der Gesamtschaden beläuft sich laut Anklage auf circa 240 Millionen Euro.

Die 28. Strafkammer hat die Anklage teilweise zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschluss vom 28. Juli 2015). Ein Teil des Verfahrens, das sich gegen einen mitangeklagten Rechtsanwalt und Notar richtet, wurde abgetrennt.

Was sollten die geschädigten S&K -Anleger tun?

Den geschädigten Anlegern wird anwaltliche Hilfe zur Rückforderung ihres Geldes empfohlen. Das erfahrene Anwaltsteam der Anlegerkanzlei Sommerberg ist mit dem Schadensfall vertraut. „Wir vertreten Anleger in ganz Deutschland. Betroffene können uns einfach anrufen. Die Erstberatung ist kostenfrei“, sagt der Sommerberg-Ansprechpartner Rechtsanwalt André Krajewski. Kontakt-Telefon: 0421/3016790.

 

 

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CIS Garantie-Hebel-Plan: Anleger erhält Kapitalerstattung wegen Prospektfehler

Im Rahmen eines Prozessvergleichs bekommt ein Mandant der Kanzlei Sommerberg wegen seiner fehlgeschlagenen Fondsanlage in den CIS Garantie-Hebel-Plan einen erheblichen Teil seines Investment erstattet. Grund: Der Prospekt zum Fonds stellt sich als falsch dar.

Der Anleger hatte sich im Januar 2008 als Kommanditist mit einer Kapitalanlage von 17.000 Euro an der Fondsgesellschaft CIS Garantie-Hebel-Plan ‘07 AG & Co. KG beteiligt. Dieses Investment wurde ihm von einem Finanzberater empfohlen.

Bei der Anlage handelt es sich um eine Beteiligung an einer Fondsgesellschaft, die beabsichtigte, britische Lebensversicherungen auf dem Zeitmarkt zu erwerben. Bereits aufgrund der Blind-Pool-Konstruktion stellt sich eine solche Geldanlage für die Anleger als sehr risikoreich dar.

Der Anleger wollte sich wegen der ungewünschten Risiken wieder von seiner Fondanlage trennen und hat sich deswegen an die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg gewandt.

„Nachdem der verantwortliche Finanzberater die geforderte Rückabwicklung des Fondserwerbes nicht freiwillig durchführen wollte, haben wir Klage vor dem Landgericht Verden gerichtet auf Schadensersatz erhoben“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski, Sachbearbeiter bei der Kanzlei Sommerberg.

Geltend gemacht wurde die Rückerstattung des angelegten Kapitals in den Fonds. Rechtsanwalt Krajewski begründet die Forderung wie folgt: „Der Zahlungsanspruch ist gegeben, weil der verwendete Prospekt zum Fonds wesentlich fehlerhaft ist. Es findet sich im Prospekt nicht die erforderliche Information über das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung. Bereits dieser Aufklärungsmangel durch den insofern unvollständigen Prospekt begründet den Regressanspruch des Anlegers.“

Der Berater macht sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nämlich schadensersatzpflichtig, wenn er oder der von ihm verwendete Prospekt nicht darüber aufklärt, dass es bei einer Ausschüttung zu einem möglichen Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung kommen kann. Dazu merkt Rechtsanwalt Krajewski an: „Der Prospekt zum Fonds CIS Garantie-Hebel-Plan enthält unserer Überprüfung zufolge keine Risikoaufklärung über dieses Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung.“ Damit ist ein Prospekthaftungsanspruch gegeben.

Im Termin zur mündlichen Verhandlung am 9. Februar 2015 zeigte sich der verklagte Finanzberater zu einer gütlichen Einigung bereit und hat sich durch Abschluss eines Vergleiches mit dem klagenden Anleger verpflichtet, einen erheblichen Teil des in den Fonds angelegten Geldes zu erstatten (LG Verden – Aktenzeichen 4 O 206/14).

Hilfe für betroffene Anleger

Betroffene Anleger, die sich über ihre Handlungsmöglichkeiten wegen der Geldanlage in Fonds von S&K oder CIS Garantie-Hebel-Plan informieren möchten, können sich an das Rechtsanwaltsteam der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg wenden. Wir beraten deutschlandweit und unterstützen die Anleger bei einem Ausstieg aus ihrem Fonds.

Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt André Krajewski und Rechtsanwalt André Krajewski. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

 

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S&K-Fonds: Gericht hält Forderung des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Ausschüttungen gegen Anlegerin für unbegründet

Das Amtsgericht Plettenberg hat entschieden, dass die Forderung des Insolvenzverwalters des Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG auf Rückzahlung von Ausschüttungen gegen eine Fondsanlegerin unbegründet ist. Mit Urteil vom 11. August 2017 hat das Gericht die Klage des S&K-Insolvenzverwalters Dr. Achim Ahrendt daher abgewiesen (Az. 1 C 45/17).
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S&K-Fonds: Kanzlei Sommerberg gewinnt Prozess gegen S&K-Insolvenzverwalter

S&K-Insolvenzverwalter erleidet Niederlage vor Gericht. Anleger muss Ausschüttungen nicht zurückzahlen. Amtsgericht Northeim weist Klage des Insolvenzverwalters des S&K-Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 auf Rückzahlung von Ausschüttungen ab. Das Urteil könnte entscheidende Signalwirkung für eine hohe Vielzahl weiterer Fälle haben
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Justizpalast

S&K-Fonds: Kanzlei Sommerberg übernimmt für zahlreiche Anleger die Verteidigung gegen Klagen des S&K-Insolvenzverwalters

„Wir sind der Ansicht, dass die Klagen des S&K-Insolvenzverwalters unbegründet sind, da kein Anspruch auf Rückforderung von Ausschüttungen gegen die S&K-Fondsanleger besteht“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler.
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S&K: Staatsanwaltschaft reicht Anklage ein

Rund 1500 Seiten soll die Anklageschrift im S&K-Skandal umfassen. Diese sei jetzt beim Landgericht Frankfurt eingereicht worden, wie ein Gerichtssprecher gegenüber dem Manager Magazin bestätigte. Der Vorwurf gegen die beiden S&K-Gründer und fünf weitere Beschuldigte lautet Verdacht auf bandenmäßigen Betrug. Die offizielle Bestätigung der Staatsanwaltschaft steht noch aus, da sie noch die Rückmeldung aller Verfahrensbeteiligten abwarten muss.

Laut Medienberichten ist der Schaden im S&K-Skandal inzwischen auf rund 300 Millionen Euro gestiegen, ca. 6000 Anleger sollen mit Hilfe eines Schneeballsystems betrogen worden sein. Der mutmaßliche Betrug flog auf als bei einer groß angelegten Razzia im Februar 2013 die S&K-Räumlichkeiten durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden war. Die beiden S&K-Gründer wurden im Zuge der Ermittlungen festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Zahlreiche Unternehmen und Fondsgesellschaften mussten in der Folge Insolvenz anmelden. Für die Anleger war dies gleichbedeutend mit hohen finanziellen Verlusten.

„Allerdings gab es auch gute Nachrichten für die Anleger. Denn es konnten auch umfangreiche Vermögenswerte sichergestellt werden. Damit lässt sich zumindest ein Teil der Anleger-Forderungen befriedigen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler von der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg in Bremen, die bereits hunderte S&K-Geschädigte vertritt und in einer Vielzahl von Urteilen Schadensersatz für sie erstreiten konnte.

Schadensersatzansprüche können u.a. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Rechtsanwalt Diler: „Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Das ist in vielen Fällen nicht geschehen. Stattdessen wurden unserer Erfahrung nach, die Kapitalanlagen als sichere Investments mit hohen Renditeaussichten beworben. So eine Falschberatung kann jetzt die Grundlage für eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sein.“

Sollten sich die Betrugsvorwürfe gegen die Beschuldigten bestätigen, können sich daraus noch weitere rechtliche Möglichkeiten ergeben. „Aber auch in diesem Fall gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Daher muss noch abgewartet werden“, so Rechtsanwalt Diler. Da es aber dauern kann bis in diesem umfangreichen Fall ein Urteil gesprochen wird, sollte mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht so lange gewartet werden. „Dann besteht die Gefahr, dass die Ansprüche bereits verjährt sind“, erklärt Diler.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

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S&K-Fonds: Sommerberg-Mandant erhält 11.000 Euro als Vergleichszahlung

Einigung statt Urteil wegen gescheiterter S&K-Geldanlage: Anlegerverfahren vor dem Landgericht Hildesheim (Aktenzeichen 6 O 230/13) wegen Falschberatung endet im Verhandlungstermin mit Vergleich.

Rechtsanwalt André Krajewski von der Anlegerkanzlei Sommerberg berichtet von dem Fall:

Wir haben für einen Mandanten, dem ein freier Berater eine Beteiligung an dem S&K Investment Fonds vermittelt hat, Schadensersatz geltend gemacht. Erst nachdem es in Sachen S&K wegen mutmaßlichen Anlegerbetrugs zu einer Razzia und Verhaftungen gekommen ist, wurde dem Anleger bewusst, wie riskant seine auf Empfehlung des Beraters erworbene S&K-Beteiligung ist. Vor allem fühlte sich der Anleger falsch beraten, da er seiner Darstellung zufolge nicht über das Totalverlustrisiko hingewiesen worden sei.

Unsere Kanzlei wurde darauf hin mit der Durchsetzung einer Schadensersatzforderung wegen Aufklärungspflichtverletzung beauftragt. Nachdem der Berater den Schaden nicht freiwillig regulieren wollte, haben wir Klage eingereicht.

Im Verhandlungstermin vor dem Landgericht Hildesheim lenkte der Berater dann jedoch ein. Wir konnten hier im Vergleichswege eine Einigung erzielen, wonach unser Mandant zur Abgeltung seines Schadens eine Zahlung von 11.000 Euro erhält.

 

 


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