Sommerberg Anlegerrecht - Lebensversicherung

Anlegerkanzlei Sommerberg kritisiert deutsche Finanzaufsicht BaFin im S & K-Skandal

Viele Kleinsparer hätten keinen Schaden erlitten, wenn die Finanzaufsichtsbehörde BaFin der S & K das verbotene Einlagengeschäft früher untersagt hätte, sagt Anlegerschutzanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg.

Bereits vor weit mehr als einem Jahr hat die Anlegerkanzlei Sommerberg, die die Rechte geprellter S & K – Anleger mit einem Schadensersatzvolumen von mehreren Millionen Euro vertritt, darauf hingewiesen, dass das Geschäftsmodell der S & K rechtswidrig ist. Die Kanzlei Sommerberg konnte auch schon seit August 2013 für viele betroffene S & K-Anleger Schadensersatzurteile des Landesgerichts Frankfurt am Main erstreiten. Die Zivilgerichtsbarkeit folgte der Klagebegründung der Sommerberg-Anwälte: S & K betrieb ein verbotenes Einlagengeschäft unter Verstoß gegen das Kreditwesengesetz und ist daher den Anlegern zum Regress verpflichtet.

Unsere Argumentation, bestätigt, durch erstrittene Gerichtsentscheidungen, war bekannt, erklärt Anwalt Krajewski. Um so mehr sind wir erstaunt, dass die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, bislang nicht gegen S & K eingeschritten ist.

Erst jetzt hat die BaFin mit Bescheiden vom 26. Mai 2014 gegenüber der S & K Immobilienhandels GmbH, der S & K Real Estate Value GmbH sowie der S & K Sachwert AG die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet und für die Abwicklung einen Abwickler bestellt.

Die S & K – Gesellschaften ließen sich von Anlegern, die Lebensversicherungsverträge abgeschlossen und hierauf Zahlungen erbracht hatten, deren Rechte aus den Versicherungsverträgen abtreten, um die Versicherungsverträge zu kündigen und die Rückkaufswerte einzuziehen. Im Gegenzug versprachen sie den Anlegern, zu späteren Zeitpunkten Geldzahlungen zu leisten. Die mit den Anlegern geschlossenen Verträge waren als „Kaufverträge“ bezeichnet. Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den gekündigten Lebensversicherungsverträgen haben die Gesellschaften das Einlagengeschäft betrieben, ohne hierfür die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.

Das Fazit von Anwalt Krajewski: Wäre die BaFin von Anfang an gegen die rechtswidrige Banken-Tätigkeit von S & K eingeschritten, dann wären etliche Anleger nicht geschädigt worden. Ein Millionenschwerer Anlegerschaden wäre dann nicht entstanden. Es ist schließlich die Aufgabe der BaFin – auch im Sinne des Anlegerschutzes – gegen verbotene Bankgeschäfte vorzugehen. Weswegen dies hier so lange Zeit unterblieben ist, erklärt die Finanzaufsicht nicht.

 

 


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Rückabwicklung: Anleger erhält Kapitalerstattung wegen verbotener Rechtsdienstleistung der S&K

Landgericht Frankfurt am Main urteilt: Sommerberg-Mandant hat Anspruch auf Kapitalerstattung wegen Verkauf seiner Lebensversicherung an dubiose S&K-Gesellschaft.

Mit Urteil vom 13. Dezember 2013 hat das Landgericht Frankfurt am Main die S&K Real Estate Value GmbH verurteilt, einem von der Kanzlei Sommerberg vertretenen Anleger sein verloren geglaubtes Geld in Höhe von 10.237,73 Euro zu erstatten (Az. 2-05 206/13).

Die S&K-Gesellschaft betreibt das Geschäftsmodell des Ankaufs von Lebens- und Rentenversicherungen. Der von der Kanzlei Sommerberg vertretene Anleger hat im Jahr 2009 seine Lebensversicherung an die S&K-Gesellschaft veräußert und im Wege der Abtretung übertragen. Die S&K-Gesellschaft hat darauf hin die Lebensversicherung an die Versicherungsgesellschaft zurückgegeben und den Rückkaufswert in Höhe 10.237,73 Euro kassiert. Diesen Betrag zuzüglich eines weiteren Erhöhungsbetrages wollte S&K nach den Regelungen des „Kaufvertrages“ erst nach einer Dauer von acht Jahren an den Anleger auszahlen.

Im Februar 2013 wurde der Skandal um S&K bekannt. Die Gründer der S&K-Unternehmensgruppe Stephan Schäfer und Jonas Köller werden des Betruges zum Nachteil einer Vielzahl mutmaßlich geprellter Anleger dringend verdächtigt und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

„Unser Mandant wollte angesichts dieses Skandals nicht länger auf die erst in mehreren Jahren anstehende Auszahlung des versprochenen `Kaufpreises´ für seine Lebensversicherung warten. Mit der von uns erhobenen Klage haben wir daher die Verurteilung von S&K zur sofortigen Zahlung an unseren Mandanten beansprucht“, erklärt Geschädigten-Anwalt André Krajewski von der Anlegerkanzlei Sommerberg.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Klage ganz überwiegend stattgegeben. Die geltend gemachte Zahlungsforderung ist nach den Feststellungen des Urteils begründet. Der Kläger hat einen Anspruch auf sofortige Herausgabe des Rückkaufswertes in Höhe von 10.237,73 Euro gegen S&K gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB.

Das Prozessgericht sieht es als erwiesen an, dass der Kaufvertrag zwischen dem Anleger und S&K nichtig ist gemäß § 134 BGB i.V.m. § 3 RDG wegen der damit verbundenen Anspruchsabtretung. Denn der Vertrag hat eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG zum Gegenstand, ohne dass die S&K-Gesellschaft die für diese Tätigkeit erforderliche Erlaubnis besitzt und ohne dass die Dienstleistung der S&K-Gesellschaft als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild einer anderen Tätigkeit gehört nach § 5 RDG.

Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG ist eine Rechtsdienstleistung, wenn unabhängig vom Vorliegen sonstiger Voraussetzungen u.a. die Einziehung im konkreten Fall zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen betrieben wird, und die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird.

Das Landgericht Frankfurt am Main sieht es als erwiesen an, dass der zwischen dem Anleger und S&K geschlossene „Kaufvertrag“ über die Lebensversicherung auf eine solche Forderungseinziehung gerichtet ist. Somit handelt es sich um einer erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung, für die S&K aber nicht die notwendige Lizenz besitzt. Anwalt Krajewski: „Das Gericht ist damit unserer Argumentation gefolgt.“

Rechtsfolge der von der S&K-Gesellschaft mit dem „Kaufvertrag“ erbrachten unerlaubten Rechtsdienstleistung ist, dass dieser sowohl in seinem schuldrechtlichen als auch in seinem Verfügungsteil nichtig und damit unwirksam ist. Dies führt zur Rückabwicklung des Vertrages. Der Veräußerer der Lebensversicherung kann daher von S&K den Auszahlungsbetrag beanspruchen, den die Versicherungsgesellschaft als Rückkaufswert geleistet hat.

LG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.12.2013, Az. 2-05 O 206/13

 


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Kanzlei Som­mer­berg erwirkt wei­tere Scha­dens­er­satz­ti­tel für S&K-Anlageopfer

S&K muss betroffenen Verkäufern von Lebensversicherungen sofort den versprochenen Kaufpreis zahlen.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat zwei weiteren Klagen der Anlegerkanzlei Sommerberg stattgegeben. „Wir haben in den Gerichtsverfahren die Zahlung eines noch offenen Kaufpreises verlangt, die die S&K Real Estate Value GmbH ihren beiden Kunden versprochen hat. Das Gericht hat den Klagen stattgegeben und unseren Mandanten die Zahlung zugesprochen“, erläutert Anlegeranwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg. In dem einen Fall hat S&K über 10.000 Euro und in dem anderen Fall über 7.000 Euro an ihre Kunden zu erstatten, so die Gerichtsentscheidungen.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg hat für Dutzende weitere S&K-Anleger ebenfalls Zahlungsklagen eingereicht. „Wir rechnen demnächst mit noch weiteren Verurteilungen der S&K, da der Ankauf der gebrauchten Lebensversicherungen unserer Meinung nach ein verbotenes Bankgeschäft ist“, sagt Anwalt Krajewski.

 

 


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Ver­dacht des Anle­ger­be­trugs: Erste Ver­ur­tei­lung der S & K Real Estate

Landgericht Frankfurt spricht Mandantin der Kanzlei Sommerberg Zahlungsanspruch von über 14.000 Euro zu.

Mit der heute zugegangenen Entscheidung hat das Landgericht in der Bankenmetropole Frankfurt am Main die S & K Real Estate Value GmbH zur Zahlung verurteilt. Diese Gesellschaft gehört zur S&K-Unternehmensgruppe. S&K-Verantwortlichen wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mittels der S&K-Firmen Anleger betrogen und Anlegergelder veruntreut zu haben. Die S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller sitzen bereits in Untersuchungshaft.

Wir vertreten eine Vielzahl von privaten Anlegern, die ihre Lebensversicherungen an S&K-Firmen verkauft haben. Den Kaufpreis wollte S&K erst später zahlen. Ein häufiges Modell bestand darin, den von der Versicherungsgesellschaft für die Rückgabe der Lebensversicherung kassierten Rückkaufswert in doppelter Höhe den Kunden als Kaufpreis zu versprechen, jedoch erst nach Ablauf von mehreren Jahren.

„Unsere Mandanten vertrauten diesen Versprechen und sitzen nun auf offenen Forderungen. Ihre Lebensversicherung ist an S&K übertragen, aber den Kaufpreis dafür haben sie bisher nicht erhalten“, erklärt André Krajewski, Anlegeranwalt bei der Kanzlei Sommerberg.

Die Kanzlei Sommerberg hat daher Zahlungsklagen gegen S&K eingereicht. In einem ersten Fall wurde der Klage nun stattgegeben. Verbraucheranwalt Krajewski: „Das Landgericht Frankfurt am Main sprach unserer Mandantin eine sofortige Zahlung des ihr versprochenen Kaufpreises für die Lebensversicherung zu. Das Gericht ist unserer Argumentation vollständig gefolgt.“

Die Klagen haben die Sommerberg-Anwälte damit begründet, dass die S&K-Firmen nicht über die notwendige Banklizenz verfügten, um das Geschäftsmodell mit dem Lebensversicherungshandel betreiben zu dürfen. Es liegt ein Verstoß gegen § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) vor. Anwalt Krajewski erläutert: „Hätten unsere Mandanten davon Kenntnis gehabt, dass S&K mit dem Ankauf der Lebensversicherungen verbotene Bankgeschäfte betreibt, hätten sie niemals ihre Lebensversicherungen an S&K verkauft.“ In dieser Situation besteht ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).


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S&K-Betrugsskandal: Erwerb von Lebens­ver­si­che­run­gen war ver­bo­te­nes Ein­la­gen­ge­schäft

Anlegerkanzlei Sommerberg reicht die ersten Schadensersatzklagen für S&K-Opfer ein.

„Wir haben zwischenzeitlich für rund 30 unserer Mandanten, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung an S&K-Firmen verkauft und übertragen haben, die gerichtliche Titulierung ihrer offenen Forderung geltend gemacht. Ich gehe von einer Verurteilung der verklagten S&K-Gesellschaften aus“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg und erklärt weiter: „Unabhängig von den laufenden Ermittlungen wegen des Verdachts des Anlegerbetrugs und der Veruntreuung von Firmengeldern sind wir überzeugt, dass unsere Mandanten Zahlungsansprüche gegen die S&K-Skandalgesellschaften haben“.

Der Wirtschaftsanwalt weist auf einen wichtigen Gesichtspunkt hin: Die Vereinbarungen zum Erwerb der Versicherungen sind je nach Einzelfall unwirksam, sofern die versprochenen Restkaufpreiszahlungen erst zeitlich später zu einem erhöhten Betrag in der Regel erst nach acht Jahren gezahlt werden sollen. André Krajewski: „Wir haben die Verträge zwischen S&K und unseren Mandanten überprüft und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass S&K damit ein nicht erlaubtes Einlagengeschäft betrieben und somit gegen ein Schutzgesetz verstoßen hat“. Nur Banken dürfen Einlagengeschäfte nach den Regelungen des Kreditwesengesetzes (KWG) erbringen.

Zum Fall:

Seit Mitte 2012 führt die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Frankfurter S&K-Unternehmensgruppe sowie der mit dieser als Partner agierenden Hamburger Unternehmensgruppe United Investors. Am 19. Februar 2013 kam es zu zahlreichen Hausdurchsuchungen und Festnahmen der Hintermänner, darunter auch die beiden S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller. Die Staatsanwaltschaft hat den dringenden Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Betruges mit Kapitalanlagen, der Untreue und weiterer Straftaten im Zusammenhang mit S&K. Vorwurf: Betrügerische Erlangung und fortlaufende Veruntreuung von Anlegergeldern im Sinne eines sog. Schneeballsystems. Die Anlegergelder sollen zweckwidrig auch für den extrem aufwändigen und exzessiven Lebensstil der Beschuldigten missbraucht worden sein.

Mehrere zum S&K-Firmengeflecht gehörende Gesellschaften haben das Geschäftsmodell des Ankaufs von Lebens- und Rentenversicherungen betrieben. Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um die S & K Sachwert AG, die S & K Immobilienhandels GmbH sowie die S & K Real Estate Value GmbH. Gesetzlicher Vertreter dieser Firmen ist unverändert jeweils Stephan Schäfer, einer der beiden mittlerweile in Untersuchungshaft befindlichen Gründer von S&K.

Die S&K-Unternehmen boten Verbrauchern an, deren private Lebens- oder Rentenversicherung und alle damit verbundenen Rechte aufzukaufen.

In vielen Fällen gestalteten sich die Vertragsregelungen dergestalt, dass die S&K-Kunden ihre Versicherungen an S&K übertagen sollten. S&K hat dann die Versicherungen an die Versicherungsgesellschaft zurückgegeben und den Rückkaufswert von der Versicherungsgesellschaft kassiert. Den Kunden versprach S&K, einen Teil des Rückkaufswertes sofort auszuzahlen. Der Restbetrag, errechnet aus der tatsächlich von der Versicherungsgesellschaft erhaltenen Auszahlungssumme abzüglich der ersten Auszahlung (Direktzahlung), sollte nach Regularien von S&K dann an den Kunden in doppelter Höhe bezahlt werden, jedoch erst nach Ablauf eines längeren Zeitraums von in der Regel acht Jahren.

Dadurch, dass das den Verkäufern geschuldete Geld bzw. eine großer Teil davon in den S&K-Unternehmen verbleibt, entsteht nach Auffassung von Anwalt Krajewski ein Einlagengeschäft, für das eine Erlaubnis der Finanzaufsicht erforderlich ist, die jedoch nicht vorliegt: „Unserer Rechtseinschätzung nach liegt dann ein verbotenes Einlagengeschäft vor, da S&K nicht über eine Erlaubnis nach § 32 KWG für das Einlagengeschäft verfügt.“

Laut einem Bericht des Wirtschaftsmagazins manager magazin online wird gemutmaßt, dass die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) im Fall S&K nicht eingeschritten zu sein scheint, um dadurch die strafrechtlichen Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft nicht zu gefährden.

In einem anderen Fall, bei dem es ebenfalls um den Ankauf von Lebensversicherungen geht, ist die BaFin eingeschritten: Die Pecunia-Concept AG erwarb ebenfalls von Verbrauchern Lebensversicherungen und wollte den Verkäufern den Kaufpreis erst später zahlen. Die BaFin untersagte dies, weil es sich um ein verbotenes Einlagengeschäft handelt und hat die Abwicklung angeordnet.

Rechtsfolge:

Der Verstoß gegen § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG begründet einen deliktischen Anspruch gemäß § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

§ 32 KWG ist ein Schutzgesetz zugunsten der betroffenen Kapitalanleger bzw. der Veräußerer der Versicherungen. Diese Schutzgesetzeigenschaft hat der Bundesgerichtshof etwa mit Urteil vom 21. April 2005 (Aktenzeichen III ZR 238/03) festgestellt und grundsätzlich eine Schadensersatzfolge für betroffene Kunden bejaht.

Dazu Anwalt Krajewski: „Hätten die S&K-Firmen das Schutzgesetz beachtet und mangels Erlaubnis vom Lebensversicherungserwerb abgesehen, dann wären die Veräußerungsgeschäfte mit unseren Mandanten gar nicht zustande gekommen. Abgesehen davon hätten unsere Mandanten sich auf eine Veräußerung an S&K niemals eingelassen, wenn sie gewusst hätten, dass S&K nicht die Lizenz der BaFin besitzt. Deswegen wird nun der Schadensersatz geltend gemacht“.

 


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Ver­dacht: gro­ßes Betrugs­sys­tem bei S&K Fonds! Inter­es­sen­ge­mein­schaft für die Betrof­fe­nen: Anle­ger kön­nen sich jetzt anmel­den

Krise bei Immobilienfonds: Tausende Anleger fürchten um ihre Ersparnisse. Nicht nur bei S&K gab es Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft, sondern auch bei DCM. Wir betreuen bereits zahlreiche Anleger, die sich geschädigt fühlen. Unsere Interessensvertretung setzt sich deutschlandweit für die Rechte der Betroffenen ein. Es melden sich etliche Anleger wegen ihrer Geldinvestition in Fonds mit Bezug zu S&K: DCM Fonds, MIDAS Fonds, SHB Fonds, FIHM Fonds, Asset Trust, Deutsche Sachwert und Fonds von United Investors.

Betroffene können sich ab sofort bei uns registrieren lassen. Dies erklärt Geschädigten-Vertreter Thomas Diler. Der Verbrauchschützer ist Anwalt bei der Anlegerkanzlei Sommerberg, die sich für die Rechte geschädigter Geldanleger in ganz Deutschland einsetzt.

Die Beratungshotline 0421/3016790 (von Mo.-Fr.) steht für alle Anleger deutschlandweit zur Verfügung, die wegen ihrer Fondsanlage verunsichert sind.

Betroffene Fondsanleger sollten sich folgende Informationen durchlesen:

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen des Verdachts der Untreue und des schweren Betruges gegen Verantwortliche der S & K – Unternehmensgruppe. Am 19. Februar 2013 wurden durch ein Großaufgebot von Staatsanwaltschaft und Polizei bundesweite Durchsuchungen von Wohnungen und Geschäftsräumen durchgeführt. Am Folgetag gab es eine Durchsuchung bei DCM Fonds. Die Immobilieninvestoren sollen ihre Anleger mit einem Schneeballsystem übers Ohr gehauen haben. Selber gönnten sie sich einen aufwendigen Lebensstil.“ (Auszug aus Artikel in „Die Welt“)

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, dass sie Anlegergelder, die sie seit ca. 2008 größtenteils über Investmentfonds und den Ankauf von Lebensversicherungen eingenommen haben, zweckwidrig verwendet haben. Sechs Verdächtige wurden verhaftet. Hierzu zählen auch die S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller als inhaftierte Hauptverdächtige. Insgesamt soll gegen 50 Personen ermittelt werden. Die strafrechtlichen Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit dem Firmengeflecht von United Investors und S&K Fonds. In den Medien wird wie folgt berichtet:

Sonderprüfungen werden vorbereitet – Interessensgemeinschaft für die Anleger

Die Anlegerkanzlei Sommerberg bereitet erste Sonderprüfungen bei mehreren in der Kritik stehenden Fonds vor. Anleger haben uns beauftragt zu prüfen, ob es bei ihrer Fondsinvestition strafrechtlich relevante Unregelmäßigkeiten gibt.

Anlaufstelle für geschädigte Anleger: Außerdem können sich betroffene Anleger ab sofort kostenlos bei uns registrieren lassen (Stichwort „S&K“). Wir prüfen dann individuell ob und welche Ansprüche ein Anleger hat und informieren ihn dann über die richtigen Handlungsmöglichkeiten, erläutert Anlegeranwalt Thomas Diler. Es kommt auf jeden Einzelfall an.

Das Team der Anlegerkanzlei Sommerberg betreut geschädigte Anleger wegen folgender Geldanlageangebote im Zusammenhang mit dem Skandal bei S&K:

S&K

Geldanlagen von United Investors

Deutsche Sachwert Emissionshaus

Metropolitan Estates Berlin GmbH & Co. KG

The Art of Investment Portfolio

Asset Trust AG

Außerdem betreuen wir Anleger, die sich an folgenden Fonds beteiligt haben, die wiederum eine bestimmte Beziehung zu S&K besitzen:

DCM Fonds (Deutsche Capital Management)

SHB Fonds

MIDAS Fonds

Laut Medienberichten kann auch DCM betroffen sein, da 2012 zwei DCM-Unternehmen (DCM Verwaltungs GmbH und DCM Service GmbH) an S&K veräußert wurde. Diese DCM-Gesellschaften verwalten jedoch mehrere DCM-Immobilienfonds mit einem Investitionsvolumen von über 1 Mrd. Euro. Von den Anlageskandal könnten somit mehrere Tausend Anleger betroffen sein.

Fazit: Anleger, die das Risiko eines Verlustes ihres Geldes nicht in Kauf nehmen wollen, sollten sofort handeln. Dies gilt für alle vorgenannten Beteiligungen, auch für die DCM Fonds, die MIDAS-Fonds und für die S&K-Fonds usw. Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass hier überall die Gefahr eines Totalverlustes des Anlegergeldes besteht, erklärt Geschädigten-Anwalt Diler.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg ist mit der Betreuung geschädigter Geldanleger bei solchen Großschadensfällen vertraut und gilt hier als sehr erfahren. So haben die Anwälte der Sommerberg Kanzlei etwa bei dem zuletzt aufgedeckten illegalen K1-Betrugssystem des Helmut Kiener etliche Anlageopfer vertreten und Zahlungstitel für die betroffenen Sparer erwirken können. Unsere Anwälte konnten in den vergangenen Jahren für zahlreiche Fondsanleger das schon verloren geglaubte Geld noch wieder zurückholen.

Zur Arbeit der Kanzlei Sommerberg gehört natürlich auch die Ermittlung, wer der richtige Anspruchsgegner ist. Für mehrere S&K-Mandanten konnten wir bereits ermitteln, dass bestimmte Vertriebspartner, die mit der Vermittlung der Fondsbeteiligungen beauftragt waren, verpflichtet sind, den Schaden unserer Mandanten zu regulieren. Als Grund erklärt Anwalt Diler: Unsere Mandanten wurden im Rahmen der Beratung oft nicht über die enormen Risiken aufgeklärt, wie das Totalverlustrisiko für das investierte Geld. Vielmehr hieß es, dass die Fonds eine solide Sachwertanlage darstellen würden und „sicher“ seien. Das Gegenteil ist richtig: Es handelt sich unser Beurteilung nach um hoch riskante Geldanlagemodelle. Dies ist eine schwere Täuschung, die nun zur Schadensregulierung berechtigen kann. Die Anspruchsmöglichkeiten sind in jedem Einzelfall zu prüfen.

Kontakt

Wenn Sie sich unverbindlich informieren möchten, dann rufen Sie uns einfach an. Wir sind Ihnen gerne behilflich. Unsere Erstberatung erfolgt kostenfrei. Beratungshotline für Anleger in ganz Deutschland: 0421/3016790.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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