Anlegerkanzlei Sommerberg kritisiert deutsche Finanzaufsicht BaFin im S & K-Skandal
Viele Kleinsparer hätten keinen Schaden erlitten, wenn die Finanzaufsichtsbehörde BaFin der S & K das verbotene Einlagengeschäft früher untersagt hätte, sagt Anlegerschutzanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg.
Bereits vor weit mehr als einem Jahr hat die Anlegerkanzlei Sommerberg, die die Rechte geprellter S & K – Anleger mit einem Schadensersatzvolumen von mehreren Millionen Euro vertritt, darauf hingewiesen, dass das Geschäftsmodell der S & K rechtswidrig ist. Die Kanzlei Sommerberg konnte auch schon seit August 2013 für viele betroffene S & K-Anleger Schadensersatzurteile des Landesgerichts Frankfurt am Main erstreiten. Die Zivilgerichtsbarkeit folgte der Klagebegründung der Sommerberg-Anwälte: S & K betrieb ein verbotenes Einlagengeschäft unter Verstoß gegen das Kreditwesengesetz und ist daher den Anlegern zum Regress verpflichtet.
Unsere Argumentation, bestätigt, durch erstrittene Gerichtsentscheidungen, war bekannt, erklärt Anwalt Krajewski. Um so mehr sind wir erstaunt, dass die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, bislang nicht gegen S & K eingeschritten ist.
Erst jetzt hat die BaFin mit Bescheiden vom 26. Mai 2014 gegenüber der S & K Immobilienhandels GmbH, der S & K Real Estate Value GmbH sowie der S & K Sachwert AG die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet und für die Abwicklung einen Abwickler bestellt.
Die S & K – Gesellschaften ließen sich von Anlegern, die Lebensversicherungsverträge abgeschlossen und hierauf Zahlungen erbracht hatten, deren Rechte aus den Versicherungsverträgen abtreten, um die Versicherungsverträge zu kündigen und die Rückkaufswerte einzuziehen. Im Gegenzug versprachen sie den Anlegern, zu späteren Zeitpunkten Geldzahlungen zu leisten. Die mit den Anlegern geschlossenen Verträge waren als „Kaufverträge“ bezeichnet. Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den gekündigten Lebensversicherungsverträgen haben die Gesellschaften das Einlagengeschäft betrieben, ohne hierfür die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.
Das Fazit von Anwalt Krajewski: Wäre die BaFin von Anfang an gegen die rechtswidrige Banken-Tätigkeit von S & K eingeschritten, dann wären etliche Anleger nicht geschädigt worden. Ein Millionenschwerer Anlegerschaden wäre dann nicht entstanden. Es ist schließlich die Aufgabe der BaFin – auch im Sinne des Anlegerschutzes – gegen verbotene Bankgeschäfte vorzugehen. Weswegen dies hier so lange Zeit unterblieben ist, erklärt die Finanzaufsicht nicht.
Autor: Thomas Diler / Google+
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