Verdacht des Anlegerbetrugs: Erste Verurteilung der S & K Real Estate
Landgericht Frankfurt spricht Mandantin der Kanzlei Sommerberg Zahlungsanspruch von über 14.000 Euro zu.
Mit der heute zugegangenen Entscheidung hat das Landgericht in der Bankenmetropole Frankfurt am Main die S & K Real Estate Value GmbH zur Zahlung verurteilt. Diese Gesellschaft gehört zur S&K-Unternehmensgruppe. S&K-Verantwortlichen wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mittels der S&K-Firmen Anleger betrogen und Anlegergelder veruntreut zu haben. Die S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller sitzen bereits in Untersuchungshaft.
Wir vertreten eine Vielzahl von privaten Anlegern, die ihre Lebensversicherungen an S&K-Firmen verkauft haben. Den Kaufpreis wollte S&K erst später zahlen. Ein häufiges Modell bestand darin, den von der Versicherungsgesellschaft für die Rückgabe der Lebensversicherung kassierten Rückkaufswert in doppelter Höhe den Kunden als Kaufpreis zu versprechen, jedoch erst nach Ablauf von mehreren Jahren.
„Unsere Mandanten vertrauten diesen Versprechen und sitzen nun auf offenen Forderungen. Ihre Lebensversicherung ist an S&K übertragen, aber den Kaufpreis dafür haben sie bisher nicht erhalten“, erklärt André Krajewski, Anlegeranwalt bei der Kanzlei Sommerberg.
Die Kanzlei Sommerberg hat daher Zahlungsklagen gegen S&K eingereicht. In einem ersten Fall wurde der Klage nun stattgegeben. Verbraucheranwalt Krajewski: „Das Landgericht Frankfurt am Main sprach unserer Mandantin eine sofortige Zahlung des ihr versprochenen Kaufpreises für die Lebensversicherung zu. Das Gericht ist unserer Argumentation vollständig gefolgt.“
Die Klagen haben die Sommerberg-Anwälte damit begründet, dass die S&K-Firmen nicht über die notwendige Banklizenz verfügten, um das Geschäftsmodell mit dem Lebensversicherungshandel betreiben zu dürfen. Es liegt ein Verstoß gegen § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) vor. Anwalt Krajewski erläutert: „Hätten unsere Mandanten davon Kenntnis gehabt, dass S&K mit dem Ankauf der Lebensversicherungen verbotene Bankgeschäfte betreibt, hätten sie niemals ihre Lebensversicherungen an S&K verkauft.“ In dieser Situation besteht ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Autor: Thomas Diler / Google+
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