Sommerberg-Rechtsanwälte haben Erfolg: Schadensersatzurteile für S&K-Opfer +++ Landgericht Frankfurt lässt Anklage gegen Verantwortliche der S & K – Unternehmensgruppe teilweise zu
Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt deutschlandweit zahlreiche der Anlageopfer der S&K-Unternehmensgruppe. Die Mandanten sind durch ihre Geldanlage bei bestimmten S&K-Gesellschaften geschädigt. „Wir konnten mittlerweile bereits Dutzende Gerichtsurteile für unsere Mandanten gegen bestimmte S&K-Firmen und dortige Verantwortliche persönlich erstreiten“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski, Kanzlei Sommerberg.
Anwalt Krajewski weiter: „Wir sind erfreut, dass nun endlich auch das Strafverfahren gegen Verantwortliche der S&K-Firmengruppe eröffnet wird. Dies wird hoffentlich weiteres Licht ins Dunkle rund um die Machenschaften der S&K bringen.“
Die beiden Firmengründer und ein leitender Angestellter der S & K – Unternehmensgruppe sowie drei Unternehmer haben sich in einem vor der 28. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main anhängigen Strafverfahren zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main legt den Angeklagten gewerbs- und bandenmäßigen Betrug sowie gewerbs- und bandenmäßige Untreue beziehungsweise Beihilfe hierzu zur Last.
Die Anklageschrift umfasst 3.150 Seiten und beschreibt nicht nur die systematische Kapitalbeschaffung durch die täuschungsbedingte Erlangung von Auszahlungsansprüchen gekündigter Lebensversicherungsverträge von über 1.300 Anlegern. Auch weitere Tatkomplexe, in denen die Angeklagten im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften verschiedene Fonds zur nachhaltigen Liquiditätsschöpfung aufgelegt und durch deren Vertrieb mehrere Tausend Kapitalanleger mit hohen Renditeversprechen bewusst über die Werthaltigkeit der Anlagen getäuscht haben sollen, werden hier dargestellt. Außerdem sollen über den gezielten Kauf weiterer Fondsgesellschaften aus den von diesen aufgelegten Fonds Anlegergelder manipulativ abgezogen worden sein. Der Gesamtschaden beläuft sich laut Anklage auf circa 240 Millionen Euro.
Die 28. Strafkammer hat die Anklage teilweise zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschluss vom 28. Juli 2015). Ein Teil des Verfahrens, das sich gegen einen mitangeklagten Rechtsanwalt und Notar richtet, wurde abgetrennt.
Was sollten die geschädigten S&K -Anleger tun?
Den geschädigten Anlegern wird anwaltliche Hilfe zur Rückforderung ihres Geldes empfohlen. Das erfahrene Anwaltsteam der Anlegerkanzlei Sommerberg ist mit dem Schadensfall vertraut. „Wir vertreten Anleger in ganz Deutschland. Betroffene können uns einfach anrufen. Die Erstberatung ist kostenfrei“, sagt der Sommerberg-Ansprechpartner Rechtsanwalt André Krajewski. Kontakt-Telefon: 0421/3016790.
Autor: Thomas Diler / Google+
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