Sommerberg LLP Anlegerrecht - Forderungen

Insolvenzverfahren der BWF-Stiftung eröffnet: Berichtstermin und Gläubigerversammlung am 4. September 2015 in Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – hat am 17.06.2015, 12.00 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V. eröffnet. Dieser Verein trat auch unter dem Namen Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung oder BWF-Stiftung auf.

Zum Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Berlin, Kanzlei Kübler, bestellt. Außerdem hat das Amtsgericht Charlottenburg die Gläubiger aufgefordert ihre Insolvenzforderungen in Frist bis 05.10.2015 anzumelden.

Die Gläubigerversammlung mit Berichtstermin wurde angesetzt für den 04.09.2015. Die Behandlung folgender Punkte ist vorgesehen:

  • Eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters,
  • Einsetzung eines Gläubigerausschusses
  • Angelegenheiten der §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100/101 (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
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Wir vertreten Anleger der BWF-Stiftung in ganz Deutschland. Unsere Erstberatung zu den Handlungsmöglichkeiten betroffener Anleger der BWF-Stiftung ist kostenfrei. Tel. 0421 / 301 679 0. Ihr Ansprechpartner ist Herr Diler.

 

 

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Autor: Thomas Diler / Google+
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