Vergleich: Bayer hat an ehemalige Schering-Aktionäre 200 Millionen Euro nachzuzahlen – Sommerberg-Rechtsanwalt Hasselbruch auf Seiten der Schering-Aktionäre am Vergleich beteiligt
„Das wirtschaftliche Ergebnis des geschlossenen Vergleichs bewerte ich als sehr gut im Sinne der ehemaligen Aktionäre der Schering“, sagt Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch, Kanzlei Sommerberg, der am Vergleichsschluss im Prozess als Rechtsvertreter mehrerer zwangsausgeschlossener Minderheitsaktionäre beteiligt war.
Der Vergleichsabschluss erfolgte bei dem Landgericht und Kammergericht Berlin. Hier finden Sie einen Bericht des Nachrichtenmagazins Focus zum Thema: http://www.focus.de/finanzen/boerse/nachschlag-fuer-schering-uebernahme-aktionaere-bekommen-ueber-200-millionen-euro_id_4908678.html
Der Verfahrensbevollmächtigte Sommerberg-Anwalt Hasselbruch: „Unsere Erfahrung mit solchen Vergleichen in Spruchverfahren ist positiv.“ Mit einem schnellen Vergleich wird ein für alle Parteien verbindliches Ergebnis erzielt und die ansonsten oft jahrelange oder sogar jahrzehntelange Verfahrensdauer wird damit abgekürzt.
Autor: Thomas Diler / Google+
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