Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Prozesserfolg: Landgericht Mannheim gibt unserem Antrag auf Nachzahlung für ehemalige Aktionäre der Actris AG statt

Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch (Kanzlei Sommerberg) berichtet über den Verfahrensausgang des von ihm beantragten Spruchverfahrens in Sachen Actris AG.

Die Mannheimer Actris AG war ein seit 2010 im Schwerpunkt im Immobiliensektor tätiges Unternehmen. Die Geschäftstätigkeit war auf die Verwaltung und Verwertung eigener Immobilien ausgerichtet.

Im Jahr 2010 wurden die Minderheitsaktionäre der Actris AG durch Beschluss der Hauptversammlung der vom 30. August 2010 aus der Gesellschaft im Wege des Squeeze-out ausgeschlossen. Die betroffenen Minderheitsaktionäre hatten ihre Aktien der Actris AG zwangsweise an die Hauptaktionärin zu übertragen und erhielten dafür eine festgelegte Barabfindung von 4,14 je Euro Aktie.

„Diesen Abfindungsbetrag hielt ich für unangemessen gering. Daher habe ich als Verfahrensbevollmächtigter für mehrere institutionelle Aktionäre der Actris AG die gerichtliche Festsetzung einer höheren Abfindung beantragt auf einen Betrag, der dem angemessenen anteiligen Unternehmenswert der Actris AG zu entsprechen hat“, erklärt Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch.

Vor dem Landgericht Mannheim wurde deswegen und aufgrund von Anträgen weiterer Aktionäre ein entsprechendes Spruchverfahren eingeleitet. Mit Beschluss vom 13. Oktober 2022 hat das Mannheimer Landgericht nunmehr den Spruchanträgen stattgegeben und die Barabfindung um 94 Cent erhöht auf 5,08 Euro je Aktie der Actris AG (Aktenzeichen: 23 AktE 25/10). Nach Einholung von Sachverständigengutachten kam das Landgericht Mannheim zu dem Ergebnis, dass die bisher festgelegte Barabfindung zu gering und auf den angemessenen Betrag von 5,08 Euro zu erhöhen ist.

Laut Gerichtsbeschluss sind von dem Squeeze-out insgesamt 252.267 Aktien der Actris AG betroffen. Für diese Aktien ist die Zusatzzahlung von je 94 Cent zu leisten. Die zwangsausgeschlossenen Aktionäre der Actris AG erhalten bei Bestandskraft der Entscheidung des Landgerichts Mannheim somit eine Ausschüttung von rechnerisch insgesamt 246.530,98 Euro.

 

 

 

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