Kanzlei Sommerberg an großem Prozesserfolg beteiligt: 60 Millionen Euro zusätzliche Abfindung für Ex-Aktionäre der Generali Deutschland Holding AG erstritten
Das Landgericht Köln hat eine erhebliche Nachzahlung für die Aktionäre der Generali Deutschland Holding AG festgesetzt, die im Rahmen des Squeeze-out aus der Gesellschaft ausgeschlossen wurden.
Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch von der Kanzlei Sommerberg ist Prozessvertreter auf der Seite der Antragsteller und zeigt sich mit dem Verfahrensergebnis zufrieden. Mit Beschluss vom 28. Oktober 2022 hat das Landgericht Köln in dem Spruchverfahren wegen des Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Generali Deutschland Holding AG die angemessene Barabfindung mit 135,99 Euro je Generali-Aktie AG festgesetzt (Az.82 O 49/14).
Im Jahr 2013 beschloss die Hauptversammlung der Generali Deutschland Holding AG den zwangsweisen Ausschluss der Minderheitsaktionäre aus der Gesellschaft. Nach den aktienrechtlichen Regelungen mussten die Minderheitsaktionäre ihre Generali-Aktien an den Hauptaktionär übertragen und erhielten dafür eine Barabfindung in von Höhe von 107,77 Euro je Aktie.
Die Höhe dieser Barabfindung erachtete Sommerberg-Rechtsanwalt Hasselbruch für unangemessen niedrig und hat ebenso wie weitere Aktionäre und Aktionärsvertreter die Einleitung eines gerichtlichen Spruchverfahrens bei dem LG Köln zur Festsetzung einer höheren Barabfindung beantragt.
Mit seiner aktuellen 218 Seiten langen Entscheidung ist das Kölner Landgericht der Auffassung der Antragsteller gefolgt und hat eine deutlich höhere Barabfindung festgesetzt. Das Gericht entschied, dass den betroffenen Aktionären zusätzlich zur ursprünglich gewährten Barabfindung noch eine Nachzahlung von 28,22 Euro je Generali-Aktie zusteht.
Bei insgesamt 2.116.410 Aktien, die sich in Händen der Minderheitsaktionäre befanden, ist somit eine Gesamtnachzahlung von 59.725.090,20 Euro zu leisten.
Hinweis: Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.
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