Nachzahlung von 6,3 Millionen Euro für ehemalige Aktionäre der Landesbank Berlin Holding AG
Verfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt als Aktionärsvertreter
Die ordentliche Hauptversammlung der Landesbank Berling Holding AG (LBBH) fasste am 25. April 2012 den Beschluss, die Aktien ihrer Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung von 4,01 Euro je Aktie auf die Hauptaktionärin zu übertragen. Im August 2012 wurde dieser Squeeze-out-Beschluss vollzogen.
Mehrere Aktionäre, darunter auch eine von der Kanzlei Sommerberg vertretene institutionelle Aktionärin, haben daraufhin Spruchanträge bei dem Landgericht München I gestellt auf gerichtliche Festsetzung einer angemessenen Barabfindung, die höher sein soll als die im Hauptversammlungsbeschluss bestimmte Barabfindung.
Das Landgericht Berlin folgte nach rund zehnjähriger Verfahrensdauer nunmehr diesen Anträgen und hat den Hauptversammlungsbeschluss korrigiert. Es hat die Barabfindung Aktie um 48 Cent je Aktie der LBBH erhöht. Seine Entscheidung hat das Spruchgericht damit begründet, dass die von der Hauptaktionärin festgelegte Barabfindung von lediglich 4,01 Euro – wie von den am Spruchverfahren beteiligten Aktionären vorgetragen – zu niedrig ist.
Angemessen ist die Barabfindung, wenn sie gegenüber dem Hauptversammlungsbeschluss um 48 Cent Euro erhöht wird, so das Gericht. Da von dem Squeeze-out nach Mitteilung der Hauptaktionärin 13.260.346 Aktien betroffen sind, beträgt die rechnerisch zu leistende Gesamtnachzahlung für alle außenstehenden Aktien 6.364.966,08 Euro.
LG Berlin, Beschluss vom 15.11.2022, Aktenzeichen 102 O 100/12.SpruchG
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